Beschlussvorlage - 08/SVV/0806

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Potsdam

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Erläuterung

Begründung:

 

 

Die derzeitig gültige Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Potsdam wurde am 27. März 1995 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Die auch im Friedhofs- und Bestattungswesen sich vollziehende Liberalisierung gegenüber den Friedhofsnutzern erforderte eine Neufassung der Satzung. In Zusammenarbeit mit den Gewerken Friedhofsgärtner, Steinmetz und Bestatter hat der Bereich Friedhöfe bei der Überarbeitung der Paragraphen die Bedingungen der heutigen Zeit aber auch die Wünsche der Hinterbliebenen und Friedhofsnutzer berücksichtigt.

Neue Grabarten wie die Urnengemeinschaftsanlage mit Grabkennzeichnung, die Erdgemeinschaftsanlage oder die Baumgräber sind  satzungsgemäß geregelt und werden zukünftig  für die Beisetzung von Verstorbenen angeboten.

Die bisherigen Reglementierungen der Friedhofsnutzer in Bezug auf die gärtnerische Gestaltung der Grabstätte bzw. die Gestaltung von Grabmalen wurden gelockert. So werden zum Beispiel bei der Auswahl der Grabmale keine Kernmaße in Breite und Höhe mehr vorgegeben sondern nur die Quadratmeter Ansichtsfläche. Der Hinterbliebene kann somit selbst entscheiden, ob er einen Breitstein oder eine Steinstele auf der Grabstätte stellen möchte.

Die geänderten gesetzlichen Regelungen aus dem Bestattungsgesetz des Landes Brandenburg wurden berücksichtigt. Erwähnenswert dabei ist, dass die Bestattung eines Verstorbenen nicht mehr innerhalb von fünf sondern erst nach zehn Tagen erfolgen muss. Das gibt den Hinterbliebenen die Zeit und Ruhe in der schweren Stunde des Verlustes eines Angehörigen sämtliche Formalitäten und Entscheidungen umsichtig zu erledigen bzw. zu treffen.     

Die mit der Eingemeindung übernommenen Friedhöfe Kartzow, Krampnitz und Fahrland sind Bestandteil der Satzung.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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