Antrag - 01/SVV/0888
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht über die Einhaltung naturschutzrechtlicher Vorgaben bei der Pflege des Babelsberger Parkes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Beteiligt:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Fraktion Die Andere
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
05.12.2001
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
|
Vorberatung
|
|
|
17.01.2002
| |||
|
21.02.2002
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
23.01.2002
| |||
|
06.03.2002
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
Beschlussvorschlag
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, im Januar 2002 in der StVV einen Bericht
über die Pflegemaßnahmen im Babelsberger Park abzugeben.
In diesem
Bericht sollen insbesondere Probleme bei der Einhaltung naturschutzrechtlicher
Bestimmungen bei den Pflegemaßnahmen dargestellt werden.
Die
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg und an der Thematik
interessierte Umweltverbände sind zu dem Termin einzuladen und erhalten die
Gelegenheit zur Stellungnahme.
Axel
Kruschat
Fraktionsvorsitzender
Erläuterung
Die
Stadtverordnetenversammlung hat kürzlich den Entwurf einer städtischen
Baumschutzverordnung zur Kenntnis genommen. Zu diesem Entwurf läuft derzeit das
Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Das in diesem Prozeß
entstehende Abwägungsergebnis soll Anfang 2002 der StVV zur Beschlußfassung
vorgelegt werden.
Der
Entwurf der BaumSchVO enthält u.a. die Möglichkeit der Befreiung von der
Anwendung der Verordnung bei Vorlage eines Pflegekonzeptes. Für den
Babelsberger Park wurde der Stiftung Schlösser u. Gärten vor einigen Jahren die
bis dahin geltende Ausnahmegenehmigung von der Baumschutzverordnung des Landes
entzogen, weil die naturschutzrechtlichen Bestimmungen mehrfach nicht
eingehalten wurden.
Für die
Stadtverordneten ist es wichtig, sich vor der Verabschiedung einer städtischen
Baumschutzverordnung sachkundig zu machen, ob Befreiungsmöglichkeiten von
der Verordnung nach den
Erfahrungen im Babelsberger Park sinnvoll sind.