Beschlussvorlage - 09/SVV/0022
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss für eine Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für Teilflächen im südlichen Bereich der Kahlenbergstraße sowie im östlichen Bereich des Baumschulenwegs (OT Eiche)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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28.01.2009
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04.03.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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10.02.2009
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Ergänzungssatzung für Teilflächen im
südlichen Bereich der Kahlenbergstraße sowie im östlichen Bereich des
Baumschulenwegs ist gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 2
Abs. 1 BauGB aufzustellen (s. Anlage 1 und 2).
- Das Bauleitplanverfahren ist mit der
Priorität 2 Q entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom
07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen
(s. Anlage 3).
Erläuterung
Begründung:
Aufstellungsbeschluss
für eine Ergänzungssatzung für Teilflächen im südlichen Bereich der
Kahlenbergstraße sowie im östlichen
Bereich des Baumschulenwegs (OT Eiche)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung einer Ergänzungssatzung für Teilflächen im südlichen Bereich der Kahlenbergstraße sowie im östlichen Bereich des Baumschulenwegs.
Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst die Flurstücke 395/1, 395/5, 395/6, 396, 397, 398, 399/1, 399/2, 420/1, 420/3, 420/4, 420/5, 743 und 744 der Flur 1 der Gemarkung Eiche in den folgenden Grenzen:
im Norden: südliche Straßenbegrenzungslinie der Kahlenbergstraße
im Osten: die westliche Flurstücksgrenze der Flurstücke 421, 423/2 der Flur 1 der Gemarkung Eiche
im Süden: die nördliche Flurstücksgrenze der Flurstücke 400, 401und 402 der Flur 1 der Gemarkung Eiche
im Westen: östliche Straßenbegrenzungslinie des Baumschulenwegs
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,7 ha. Die Lage des Geltungsbereiches ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.
Bestehende Situation
Das Plangebiet befindet sich in Potsdam – Eiche zwischen der Kahlenbergstraße im
Norden, dem Baumschulenweg im Westen, der Wohnbebauung mit Gärten im Osten
sowie dem Friedhof im Süden.
Im westlichen und nördlichen, überwiegend bebauten Bereich
sind Einfamilienhäuser in offener Bauweise mit teilweise großen angrenzenden
Gärten vorzufinden. Im östlichen Bereich sind einzelne Grundstücke mit Bungalows bebaut.
Planungsanlass und Erforderlichkeit der Planung
Anlass für die Erarbeitung einer Ergänzungssatzung ergibt sich aufgrund der schwierigen städtebaulichen und topografischen Situation sowie aufgrund fehlender planungsrecht- licher Vorgaben sowie der Lage des Plangebietes im Außenbereich. In der Vergangenheit konnte aus den genannten Gründen keine Neubebauungen genehmigt werden.
Über eine
Satzungsregelung kann grundstücksübergreifend geklärt werden, wie bauliche
Entwicklungsmöglichkeiten der Grundstücke städtebaulich geordnet strukturiert
und erschlossen werden sollen. Alternativ könnte dies (ohne hoheitliche
Festlegung) nur auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages geklärt
werden; für einen solchen Weg hat jedoch bislang das Einvernehmen aller
Eigentümer gefehlt.
Planungsziele
Ziel der Planung ist die Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen um eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Gebietes zu gewährleisten. Die Bebauungsdichte soll bis zu einer GRZ von 0,2 und einer GFZ von 0,4 bei einer Grundstücksmindestgröße von 500 m² betragen. Damit entspricht das Maß der Nutzung den Festsetzungen des angrenzenden rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 5 „Kahlenbergstraße“, so dass damit die Voraussetzungen für das Einfügen in die vorhandene Bebauung gegeben sind.
Gesetzliche Voraussetzungen für die Ergänzungssatzung
Die gesetzlichen Grundlagen für die Aufstellung einer Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 i.V.m. § 1 Abs. 3 BauGB liegen vor. Die Ergänzungssatzung ist mit den Grundsätzen des § 1 Abs. 5 BauGB vereinbar.
Rechtgrundlagen
Rechtsgrundlage
ist das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316).
Fazit finanzielle Auswirkungen
Planungs-
bzw. Verfahrenskosten
Mit der Einleitung des Planverfahrens sind keine externen
Planungskosten zu erwarten, da das Planverfahren verwaltungsintern erarbeitet
werden soll.
Realisierungskosten und mögliche Folgekosten
Angaben zur weiteren zeitlichen Abwicklung und Umsetzung des
Planverfahrens sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, da erst im Laufe
des Planverfahrens eine weitere Konkretisierung hierzu möglich ist.
Genauere
Angaben zu den zu erwartenden Realisierungskosten und zu möglichen Folgekosten
werden im Laufe der Erarbeitung des Planverfahrens erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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113 kB
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2
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(wie Dokument)
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14,2 kB
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