Beschlussvorlage - 01/SVV/0824
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches für den Bebauungsplan Nr. 21 Gewerbepark Babelsberg - Bereich des ehemaligen Karl-Marx-Werkes und zur öffentlichen Auslegung des B-Plan-Entwurfes Nr. 21 Gewerbepark Babelsberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Herr Koppehele
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.11.2001
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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13.11.2001
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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22.11.2001
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.12.2001
|
Beschlussvorschlag
1.
Der
räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21 wird entsprechend der
folgenden Beschreibung geändert:
Der
Geltungsbereich umfasst das Gebiet in den folgenden Grenzen:
Im
Norden: südlicher
Fahrbahnrand der Großbeerenstraße (Flurstück 107);
Im
Osten: östliche
Grenze der Flurstücke 15/1 und 27/3 (Flur 8) sowie 1/6 (Flur 9); östliche und
südliche Grenze des Flurstücks 1/5 (Flur 9); östliche Grenze der Flurstücke 1/4
und 5/2 (Flur 9) und deren gedachte Verlängerung nach Süden bis zur südlichen
Grenze des Flurstücks 5/10 (Flur
9);
Im
Süden: südliche und
westliche Grenze des Flurstücks 5/10 (Flur 9)
Im
Westen: östliche
Grenze des Flurstücks 109/2 (Flur 10) und deren gedachte nördliche Verlängerung
bis zur nördlichen Grenze des Flurstücks 109/1, westliche Grenze der
Flurstücke 204/10, 204/6, 216 und
217 (Flur 10); südliche Grenze der Flurstücke 216 und 217 (Flur 10); westliche
und südliche Grenze des Flurstücks 218 (Flur 10) nach Osten bis an die Grenze
zum Flurstück 27/3 (Flur 8), westliche Grenze des Flurstücks 27/3 (Flur 8);
westliche Grenze der Flurstücke 1/4 und 5/2 (Flur 9); südliche Grenze des
Flurstücks 5/2 (nördliche Geltungsbereichsgrenze des B-Plans Nr. 70) bis an die
östliche Grenze des B-Planes Nr. 70.
Die
Abgrenzung ist im beigefügten Planausschnitt (sh. Originalvorlage) dargestellt.
2.
Das Abwägungsergebnis der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der
Trägerbeteiligung gemäß § 3 Abs.1
und 4 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 21
wird gebilligt.
3.
Der
Bebauungsplanentwurf Nr. 21 wird
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Erläuterung
Der Bebauungsplan Nr. 21 "Gewerbepark Babelsberg"
umfaßt eine Fläche von ca. 17,8 ha und befindet sich zum überwiegenden Teil
innerhalb des förmlich festgesetzten Entwicklungsbereiches Babelsberg (Satzung
vom 10.04.1996).
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde durch
die Stadtverordnetenversammlung am 22.04.1992 gefasst. Die frühzeitige
Bürgerbeteiligung wurde im November 1998 und die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange im Mai 1999 durchgeführt
und umfaßte schon den geänderten Geltungsbereich.
Ziel der Planung ist vor allem die Entwicklung und Sicherung
von Brachflächen und ungenutzten Industrieflächen für gewerbliche Nutzungen. Im
Kern des Gebietes werden eigenständige Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude
sowie Anlagen für sportliche Zwecke ausgeschlossen, um die Prägung des Gebietes
für produzierendes Gewerbe zu unterstützen. Wegen der unmittelbaren Nähe zur
Medienstadt gilt dieser Ausschluss in Teilbereichen jedoch nicht für Nutzungen
der Medienwirtschaft und für medienbezogene Freizeit- und
Unterhaltungsangebote. Der größte Teil der im Geltungsbereich vorhandenen
Kleingärten wird durch den Bebauungsplan gesichert. Die verkehrliche
Erschließung soll durch eine Verlängerung der Ahornstraße und eine Verlängerung
der Gartenstraße bis hin zur Ahornstraße verbessert werden. Die Wohn- und
Arbeitsbedingungen sollen durch grünordnerische Festsetzungen verbessert
werden.
Durch die vorgebrachten Anregungen im Rahmen der Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange wurden Änderungen in den Plan eingearbeitet.
Diese betreffen vor allem die Verkehrsfläche der Planstraße B, die den
örtlichen Gegebenheiten angepasst wurde, den Verzicht auf eine Stichstraße auf
der Teilfläche h im Gewerbegebiet, die Überarbeitung von grünordnerischen Festsetzungen
sowie die Aufnahme immisionsschutzrechtlicher Festsetzungen unter Bezugnahme
auf ein Schallschutz-gutachten.
Zur weiteren zügigen Umsetzung der Entwicklungsziele und zur
Schaffung von Voraussetzungen insbesondere für eine kleinteilige gewerbliche
Nutzung brachliegender Flächen ist die Schaffung von verbindlichem
Planungsrecht dringend erforderlich.
Da für
große Teile des Geltungsbereiches, der dem Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan "Karl-Marx-Werk" vom 22.04.1992 entspricht, ein Neuordnungsbedarf
durch verbindliche Bauleitplanung nicht zwingend besteht (betrifft Flächen der
GiP – Gewerbe im Park und der ViP – Verkehrsbetriebe in Potsdam) wird der
Geltungsbereich auf die Kernflächen des ehemaligen Karl-Marx-Werkes beschränkt
sowie darüber hinaus nach Norden hin zur Großbeerenstraße erweitert. Die
geänderte Abgrenzung ist im beigefügten Lageplan dargestellt.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten.
Unmittelbare Kosten entstehen durch seine Festsetzungen nicht. Mittelbare
Kosten können dann entstehen, wenn Ämter die durch den Bebauungsplan
geschaffenen Baurechte ausnutzen und Mittel zur Verwirklichung von Projekten in
den Haushalt der Stadt Potsdam einstellen.
Die
Finanzierung des Bebauungsplans erfolgt durch den treuhänderischen
Entwicklungsträger aus dem Treuhandvermögen.