Beschlussvorlage - 01/SVV/0826
Grunddaten
- Betreff:
-
Rahmenkonzeption Bornstedt/Katharinenholzstraße.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- IV/IV.1
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Vorberatung
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07.11.2001
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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13.11.2001
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
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05.12.2001
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Beschlussvorschlag
1.
Die Rahmenkonzeption
Bornstedt/Katharinenholzstraße (s. Anlagen 1 und 2) soll als insbesondere mit den Vertretern der
Denkmalpflege abgestimmte planerische Grundlage für die Weiterbearbeitung der
Bebauungsplanung im Plangebiet
dienen.
2.
Sie soll jedoch den
Entscheidungen nicht vorgreifen, die durch die Stadtverordnetenversammlung im
Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 34
"Katharinenholzstraße" im weiteren Verfahren noch getroffen werden
müssen und ersetzt ebenfalls nicht die Entscheidungen der Verwaltung im
Baugenehmigungsverfahren.
3.
Vor der Übernahme der
Ergebnisse der Rahmenkonzeption Bornstedt/Katharinenholzstraße in die
Bebauungsplanung ist die Rahmenkonzeption einer Bürgerbeteiligung zuzuführen.
Die Auswertung dieser Bürgerbeteiligung ist dem Fachausschuss vorzulegen.
Erläuterung
Anlage 1
Kurzeinführung
Anlass
für die vorliegende Beschlussvorlage:
Im
Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 34 "Katharinenholzstraße"
ist in den Abstimmungsprozessen
insbesondere mit den Vertretern der Denkmalpflege deutlich geworden, dass die
bisherigen planerischen Vorstellungen für die zukünftige städtebauliche
Entwicklung des Gebietes in erheblichem Umfang zu Differenzen im Hinblick auf
die Vertretbarkeit der vorgeschlagenen Bebauung gegenüber dem
kulturdenkmalpflegerisch relevanten Umgebungsbereich führen können. Zur
Vermeidung einer weiteren Verhärtung der Problematik im förmlichen
Bauleitplanverfahren ist daher eine Konfliktlösung entsprechend der
Verständigung im Zuge der Leitplanung für den Umgebungsbereich des
Weltkulturerbes auf dem Wege einer informellen Planung, der hier vorliegenden
Rahmenkonzeption Bornstedt/Katharinenholzstraße, gesucht worden.
Die
Rahmenkonzeption Bornstedt/Katharinenholzstraße ist in den Jahren 1999 bis 2001
erarbeitet worden und liegt nunmehr nach mehreren Abstimmungsprozessen mit den
Vertretern der Denkmalpflege in einer mit diesen abgestimmten Form vor.
Die
wesentlichen Inhalte der Planung sind die Darstellung einer kleinteiligen
Gliederung der Bebauungsstruktur, der Bebauungsdichte, der Geschossigkeit, der
Höhe und der Baukörperausformung im Gebiet sowie ein abgestimmtes Konzept zur
Verkehrsführung und Infrastruktur. In wichtigen Pufferzonen sieht die Planung
breitere Grünflächen zum Park Sanssouci und zur Dorflage Bornstedt vor.
Die
Rahmenkonzeption Bornstedt/Katharinenholzstraße kann daher jetzt als
planerische Grundlage für die Weiterbearbeitung des Bebauungsplans Nr. 34
"Katharinenholzstraße" und seiner Teilbereiche verwendet werden.
In
den Abstimmungsprozessen zur Rahmenkonzeption ist durch die Stadtverwaltung
allerdings auf einen Grundkonflikt hingewiesen worden, der mit den
vorgeschlagenen Pufferzonen zwischen der bestehenden Dorflage Bornstedt und dem
neu zu entwickelnden Siedlungskörper verbunden ist und für den realistische
Ansätze zur Umsetzung dieser Planungsvorstellungen bislang nicht aufgezeigt
werden konnten. Zur Klärung dieses Grundkonfliktes soll daher die
Rahmenkonzeption einer Bürgerbeteiligung zugeführt werden. Die Verwaltung
schlägt vor, vor einer Aufnahme der Ergebnisse der Rahmenkonzeption in die
Bebauungsplanung die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung vor dem Ausschuss für
Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen auszuwerten.
Zur
Klarstellung muss daher auch darauf hingewiesen werden, dass die Rahmenplanung
zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine unmittelbare Verbindlichkeit für die
weitere Bebauungsplanung erhalten kann, denn sie soll den rechtlich zwingenden
Abwägungsentscheidungen nicht vorgreifen, die durch die
Stadtverordnetenversammlung im Zusammenhang mit der Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 34 "Katharinenholzstraße" im weiteren Verfahren
noch getroffen werden müssen. Ebenso kann sie rechtlich auch nicht die Entscheidungen der Verwaltung im
Baugenehmigungsverfahren ersetzen.
Empfehlung
der Verwaltung
Eine
Umsetzung der Ergebnisse der Rahmenkonzeption Bornstedt/Katharinenholzstraße in
die Bebauungsplanung kann erst nach Durchführung der Bürgerbeteiligung erfolgen
und nach Vorlage der Auswertung im Fachausschuss. Sofern dem Vorschlag der
Verwaltung gefolgt wird, kann dem Beschluss zur Rahmenkonzeption
Bornstedt/Katharinenholzstraße zugestimmt werden.
Überblick
über die Bestandteile der Beschlussvorlage
-
Kurzeinführung zur Rahmenkonzeption
Bornstedt/Katharinenholzstraße Anlage 1
-
Begründung zur Rahmenkonzeption Bornstedt/Katharinenholzstraße
Anlage 2 (sh. Originalvorlage)