Beschlussvorlage - 01/SVV/0826

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1.

 Die Rahmenkonzeption Bornstedt/Katharinenholzstraße (s. Anlagen 1 und 2) soll als  insbesondere mit den Vertretern der Denkmalpflege abgestimmte planerische Grundlage für die Weiterbearbeitung der Bebauungsplanung im  Plangebiet dienen.

 

2.

Sie soll jedoch den Entscheidungen nicht vorgreifen, die durch die Stadtverordnetenversammlung im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 34 "Katharinenholzstraße" im weiteren Verfahren noch getroffen werden müssen und ersetzt ebenfalls nicht die Entscheidungen der Verwaltung im Baugenehmigungsverfahren.

 

3.

Vor der Übernahme der Ergebnisse der Rahmenkonzeption Bornstedt/Katharinenholzstraße in die Bebauungsplanung ist die Rahmenkonzeption einer Bürgerbeteiligung zuzuführen. Die Auswertung dieser Bürgerbeteiligung ist dem Fachausschuss vorzulegen.

 

 

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Erläuterung

Anlage 1

 

Kurzeinführung

 

Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage:

 

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 34 "Katharinenholzstraße" ist  in den Abstimmungsprozessen insbesondere mit den Vertretern der Denkmalpflege deutlich geworden, dass die bisherigen planerischen Vorstellungen für die zukünftige städtebauliche Entwicklung des Gebietes in erheblichem Umfang zu Differenzen im Hinblick auf die Vertretbarkeit der vorgeschlagenen Bebauung gegenüber dem kulturdenkmalpflegerisch relevanten Umgebungsbereich führen können. Zur Vermeidung einer weiteren Verhärtung der Problematik im förmlichen Bauleitplanverfahren ist daher eine Konfliktlösung entsprechend der Verständigung im Zuge der Leitplanung für den Umgebungsbereich des Weltkulturerbes auf dem Wege einer informellen Planung, der hier vorliegenden Rahmenkonzeption Bornstedt/Katharinenholzstraße, gesucht worden.

 

Die Rahmenkonzeption Bornstedt/Katharinenholzstraße ist in den Jahren 1999 bis 2001 erarbeitet worden und liegt nunmehr nach mehreren Abstimmungsprozessen mit den Vertretern der Denkmalpflege in einer mit diesen abgestimmten Form vor.

 

Die wesentlichen Inhalte der Planung sind die Darstellung einer kleinteiligen Gliederung der Bebauungsstruktur, der Bebauungsdichte, der Geschossigkeit, der Höhe und der Baukörperausformung im Gebiet sowie ein abgestimmtes Konzept zur Verkehrsführung und Infrastruktur. In wichtigen Pufferzonen sieht die Planung breitere Grünflächen zum Park Sanssouci und zur Dorflage Bornstedt vor.

 

Die Rahmenkonzeption Bornstedt/Katharinenholzstraße kann daher jetzt als planerische Grundlage für die Weiterbearbeitung des Bebauungsplans Nr. 34 "Katharinenholzstraße" und seiner Teilbereiche verwendet werden.

 

In den Abstimmungsprozessen zur Rahmenkonzeption ist durch die Stadtverwaltung allerdings auf einen Grundkonflikt hingewiesen worden, der mit den vorgeschlagenen Pufferzonen zwischen der bestehenden Dorflage Bornstedt und dem neu zu entwickelnden Siedlungskörper verbunden ist und für den realistische Ansätze zur Umsetzung dieser Planungsvorstellungen bislang nicht aufgezeigt werden konnten. Zur Klärung dieses Grundkonfliktes soll daher die Rahmenkonzeption einer Bürgerbeteiligung zugeführt werden. Die Verwaltung schlägt vor, vor einer Aufnahme der Ergebnisse der Rahmenkonzeption in die Bebauungsplanung die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung vor dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen auszuwerten.

Zur Klarstellung muss daher auch darauf hingewiesen werden, dass die Rahmenplanung zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine unmittelbare Verbindlichkeit für die weitere Bebauungsplanung erhalten kann, denn sie soll den rechtlich zwingenden Abwägungsentscheidungen nicht vorgreifen, die durch die Stadtverordnetenversammlung im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 34 "Katharinenholzstraße" im weiteren Verfahren noch getroffen werden müssen. Ebenso kann sie rechtlich auch nicht  die Entscheidungen der Verwaltung im Baugenehmigungsverfahren ersetzen.

 

 

Empfehlung der Verwaltung

 

Eine Umsetzung der Ergebnisse der Rahmenkonzeption Bornstedt/Katharinenholzstraße in die Bebauungsplanung kann erst nach Durchführung der Bürgerbeteiligung erfolgen und nach Vorlage der Auswertung im Fachausschuss. Sofern dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann dem Beschluss zur Rahmenkonzeption Bornstedt/Katharinenholzstraße zugestimmt werden.

 

 

 

 

 

Überblick über die Bestandteile der Beschlussvorlage

 

- Kurzeinführung zur Rahmenkonzeption  Bornstedt/Katharinenholzstraße Anlage     1

- Begründung zur Rahmenkonzeption Bornstedt/Katharinenholzstraße Anlage 2 (sh. Originalvorlage)

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen: Keine

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