Beschlussvorlage - 09/SVV/0162

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 "Hotel und Büropark Voltaireweg", Teilbereich Voltaireweg  entschieden (s. Anlage 1).

 

2.      Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 "Hotel und Büropark Voltaireweg", Teilbereich Voltaireweg wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2 u.3).

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Erläuterung

Begründung:                                                                                                           

 

Kurzeinführung

 

Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage

 

In den Unterlagen, die den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage enthalten:

 

- Anlage 1                   Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung und  Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (9 Seiten)

 

- Anlage 2                   Bebauungsplanänderung (1 Plan)

 

- Anlage 3                   Begründung (35 Seiten)

 

Zusammenfassung des Abwägungsvorschlages und Empfehlung der Verwaltung

 

Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 7.11.2007 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 16 „Hotel und Büropark Voltaireweg“ in einem beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB zu ändern (DS 07/SVV/0781).

 

Zusammenfassung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

Zur 1. Änderung des Bebauungsplans wurde der Öffentlichkeit vom 12.September bis 13.Oktober 2008 Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen einer öffentlichen Auslegung gegeben. Die Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung erfolgte im Zeitraum vom 19.September bis 20.Oktober 2008.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und sind in den Abwägungsprozess eingestellt worden.

 

Stellungnahmen der Öffentlichkeit

 

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wurde keine schriftliche Stellungnahme abgegeben.

 

Stellungnahme der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung teilte in ihrem Antwortschreiben mit, dass die Aufstellung des Bebauungsplans mit den Zielen, Grundsätzen und sonstigen Erforder­nissen der Raumordnung vereinbar ist.

 

Die obere Denkmalschutzbehörde und die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten äußerten keine Bedenken zur Planung. Sie gaben lediglich Hinweise bezüglich Solar- und Windanlagen sowie zur Farbgestaltung im bauordnungsrechtlichen genehmigungsverfahren.

 

Die für den Umweltschutz zuständige Abteilung des Landesumweltamtes stimmt den vorgese­henen Regelungen im Bebauungsplan zum Immissionsschutz zu. Zusätzlich angeregte Schall­schutzmaßnahmen gegenüber der Tiefgaragenzufahrt des angrenzenden Hotels sind im bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen.

Der Entwicklungsträger Bornstedter Feld weist auf die Lage von Flurstücksteilen des Änderungsbereiches im Entwicklungsgebiet hin.

 

Stellungnahmen der Fachbereiche innerhalb der Verwaltung

 

Im Ergebnis der Prüfung und Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und verwaltungsinterner Abstimmungen im Zusammenhang mit dem am 10. September 2008 beschlossenen Potsdamer Einzelhandelskonzept wurden geringfügige Änderungen und Ergänzungen in den textlichen Festsetzungen und in der Begründung zum Bebauungsplan vorgenommen, wie z.B. die Einfügung der Potsdamer Liste.

Ebenso wurden Belange der Fachbereiche  nach ihrer Beteiligung im Verfahren bei der Bearbeitung berücksichtigt.

 

Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen

 

Eine Anwendung der im Rahmen des besonderen Städtebaurechts möglichen Instrumentarien war und ist für die benannten Grundstücke nicht beabsichtigt und somit steht die Lage eines Teils des Grundstückes im Entwicklungsgebiet der vorliegenden Ände­rung des Bebauungsplans nicht entgegen.

Einige in den Stellungnahmen benannten Sachverhalte wurden in der Begründung entsprechend der Abwägung ergänzt.

Änderungen der Bebauungsplaninhalte der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Voltaireweg ergaben sich dadurch nicht.

Die Änderungen und Ergänzungen sind redaktioneller Art, so dass eine erneute Beteiligung hierzu nicht erforderlich ist.

 

Empfehlung der Verwaltung

 

Sofern dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gefolgt wird, kann der Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes gefasst werden.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Realisierungskosten

Bei Inkraftsetzung der Planung werden Kosten für die Umsetzung der Planung anfallen. Die zu erwartenden Realisierungskosten werden durch einen Dritten übernommen, so dass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen werden wird.

 

  Folgekosten

  Mögliche Folgekosten nach Realisierung der Planung werden nicht erwartet.

 

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Anlagen

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