Beschlussvorlage - 09/SVV/0162
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 "Hotel und Büropark Voltaireweg", Teilbereich Voltaireweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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10.03.2009
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.03.2009
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01.04.2009
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 "Hotel und Büropark Voltaireweg", Teilbereich Voltaireweg entschieden (s. Anlage 1).
2. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 "Hotel und Büropark Voltaireweg", Teilbereich Voltaireweg wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2 u.3).
Erläuterung
Begründung:
Kurzeinführung
Hinweis zur Gliederung
der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die den
Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage
enthalten:
- Anlage 1 Abwägungsvorschlag
Öffentlichkeitsbeteiligung und
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (9 Seiten)
- Anlage 2 Bebauungsplanänderung
(1 Plan)
- Anlage 3 Begründung
(35 Seiten)
Zusammenfassung des
Abwägungsvorschlages und Empfehlung der Verwaltung
Anlass für die
vorliegende Beschlussvorlage
Die
Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 7.11.2007 beschlossen, den
Bebauungsplan Nr. 16 „Hotel und Büropark Voltaireweg“ in einem beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB zu ändern (DS 07/SVV/0781).
Zusammenfassung der
Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange
Zur 1. Änderung des
Bebauungsplans wurde der Öffentlichkeit vom 12.September bis 13.Oktober 2008
Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen einer öffentlichen Auslegung gegeben.
Die Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange an der Bauleitplanung erfolgte im Zeitraum vom
19.September bis 20.Oktober 2008.
Die eingegangenen
Stellungnahmen wurden geprüft und sind in den Abwägungsprozess eingestellt
worden.
Stellungnahmen der
Öffentlichkeit
Im Rahmen der Beteiligung
der Öffentlichkeit wurde keine schriftliche Stellungnahme abgegeben.
Stellungnahme der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung teilte in ihrem Antwortschreiben mit, dass die Aufstellung des Bebauungsplans mit den Zielen, Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist.
Die obere Denkmalschutzbehörde und die
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten äußerten keine Bedenken zur Planung.
Sie gaben lediglich Hinweise bezüglich Solar- und Windanlagen sowie zur
Farbgestaltung im bauordnungsrechtlichen genehmigungsverfahren.
Die für den Umweltschutz zuständige
Abteilung des Landesumweltamtes stimmt den vorgesehenen Regelungen im Bebauungsplan
zum Immissionsschutz zu. Zusätzlich
angeregte Schallschutzmaßnahmen gegenüber der Tiefgaragenzufahrt des
angrenzenden Hotels sind im bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren zu
berücksichtigen.
Der Entwicklungsträger
Bornstedter Feld weist auf die Lage von Flurstücksteilen des Änderungsbereiches
im Entwicklungsgebiet hin.
Stellungnahmen der
Fachbereiche innerhalb der Verwaltung
Im Ergebnis der Prüfung
und Abwägung gemäß
§ 1 Abs. 7 BauGB und verwaltungsinterner
Abstimmungen im Zusammenhang mit dem am 10. September 2008 beschlossenen
Potsdamer Einzelhandelskonzept wurden geringfügige Änderungen und Ergänzungen
in den textlichen Festsetzungen und in der Begründung zum Bebauungsplan
vorgenommen, wie z.B. die Einfügung der Potsdamer Liste.
Ebenso wurden Belange der
Fachbereiche nach ihrer
Beteiligung im Verfahren bei der Bearbeitung berücksichtigt.
Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den während
der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
eingegangenen Stellungnahmen
Eine Anwendung der im Rahmen des besonderen
Städtebaurechts möglichen Instrumentarien war und ist für die benannten
Grundstücke nicht beabsichtigt und somit steht die Lage eines Teils des
Grundstückes im Entwicklungsgebiet der vorliegenden Änderung des Bebauungsplans
nicht entgegen.
Einige in den
Stellungnahmen benannten Sachverhalte wurden in der Begründung entsprechend der
Abwägung ergänzt.
Änderungen der Bebauungsplaninhalte der 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 16 Voltaireweg ergaben sich dadurch nicht.
Die Änderungen und Ergänzungen sind redaktioneller Art, so
dass eine erneute Beteiligung hierzu nicht erforderlich ist.
Empfehlung der
Verwaltung
Sofern dem
Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung der Behörden und der Träger
öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gefolgt wird, kann der
Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes gefasst werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Realisierungskosten
Bei Inkraftsetzung
der Planung werden Kosten für die Umsetzung der Planung anfallen. Die zu
erwartenden Realisierungskosten werden durch einen Dritten übernommen, so dass
der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen
werden wird.
Folgekosten
Mögliche
Folgekosten nach Realisierung der Planung werden nicht erwartet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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73,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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