Beschlussvorlage - 09/SVV/0041

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Die mit dem Haushaltsplan 2009 zugleich für das Haushaltsjahr 2010 vorgelegten Planwerte der mittelfristigen Ergebnisplanung sind Grundlage für die Haushaltsplanung der Landeshauptstadt Potsdam. Bei der Aufstellung des Ergebnishaushaltes für das Haushaltsjahr 2010 sind die beigefügten Budgetvorgaben für die Geschäftsbereiche zu Grunde zu legen (Anlage 1).

 

2.      Die mit dem Haushaltsplan 2009 zugleich für das Haushaltsjahr 2010 bis 2012 vorgelegten Planwerte der mittelfristigen Investitionsplanung sind Grundlage für die Investitionsplanung 2010.

 

3.      Zur notwendigen Absicherung pflichtiger Leistungen können Umschichtungen zwischen den Budgets vorgenommen werden.

 

4.      Etwaige Veränderungen bei nichtzahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen gegenüber dem Planungsstand dieses Eckwertebeschlusses ermächtigen nicht zur Planung zusätzlicher zahlungswirksamer Erträge und Aufwendungen.

 

      5. Zur Aufrechterhaltung eines möglichst breiten kommunalen Leistungsangebotes sind  Ertragsmöglichkeiten in angemessener Weise auszuschöpfen (z.B. durch das Erreichen adäquater Kostendeckungsgrade).

 

     6. Dem beschlossenen Haushaltsicherungskonzept ist zu folgen.

 

 

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Erläuterung

Begründung zum Vorschlag eines Eckwertebeschlusses für den Haushalt 2010

 

 

Einleitung

 

Die Landeshauptstadt Potsdam wird für das Haushaltsjahr 2010 einen produktorientierten auf der Doppik basierenden Haushalt erstellen und diesen nach den Grundsätzen des neuen Haushalts- und Rechnungswesens bewirtschaften. Der hier vorgeschlagene Eckwertebeschluss dient zum einen der Sicherung und Dokumentation des Konsolidierungswillens der Landeshauptstadt Potsdam; zum anderen ist er Grundlage und Vorgabe für die doppische Haushaltsplanung. Er ist damit der Beginn der Haushaltsplanung für das nächste Jahr. Dieser Eckwertebeschluss bietet die Gewähr, dass die Aufstellung der Budgetvorgaben für die Geschäftsbereiche nachvollziehbar aus den vorangegangenen Budgetierungsgrundlagen hervorgegangen ist und den Anforderungen des Haushaltssicherungskonzeptes entspricht.

 

 

1. Grundlagen

 

Durch die rechtzeitige Vorbereitung eines Haushaltes, der den Erfordernissen einer geordneten Haushaltswirtschaft entspricht und die allgemeinen Haushaltsgrundsätze des § 63 BbgKVerf beachtet, soll gewährleistet werden, dass die Landeshauptstadt Potsdam für das Jahr 2010 einen Haushalt zu Grunde legen kann, dessen Haushaltssicherungskonzept genehmigungsfähig ist.

 

Der vorgelegte Entwurf eines Eckwertebeschlusses ermöglicht es der Stadtverordnetenver­sam­mlung, frühzeitig auf die Haushaltsplanung Einfluss zu nehmen. Durch den Eckwertebeschluss schafft sie verbind­liche Rahmenvorgaben für den Haushaltsentwurf.

 

 

2. Wie funktioniert das Budgetierungsverfahren mit Eckwerten?

 

Die Budgetierung erfolgt in der Landeshauptstadt Potsdam über sogenannte Zuschussbudgets (inputorientierte Budgetierung). Für den vorgeschlagenen Eckwertebeschluss werden die Budgets auf Ebene der Geschäftsbereiche gebildet. Die Budgets ergeben sich vollständig aus der Zuordnung der Produkte zu den Geschäftsbereichen und den im vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes 2009 enthaltenden Daten der mittelfristigen Ergebnisplanung für 2010.

 

Vorab des Eckwertebeschlusses werden die voraussichtlichen allgemeinen Erträge (z.B. Steuern, Schlüsselzuweisungen) und nicht budgetierte Aufwendungen (z.B. Gewerbesteuerumlage, Kreditzinsen) ermittelt. Aus der Differenz zwischen diesen Erträgen und Aufwendungen ergeben sich die verfügbaren allgemeinen Finanzierungsmittel und damit das Zuschussvolumen, das den Geschäftsbereichen im Rahmen der Budgetierung zur Verfügung gestellt werden kann (Anlage 2).

 

 

3. Was ist Gegenstand des Eckwertebeschlusses?

 

Mit dem Eckwertebeschluss legt die Stadtverordnetenversammlung den Zuschussrahmen im Ergebnishaushalt für die Geschäftsbereichsbudgets als verbindliche Rahmenvorgabe für die Aufstellung der „Teilhaushalte“ fest. Für das Haushaltsjahr 2010 ist erstmalig vorgesehen, einen Zuschussrahmen für den investiven Finanzhaushalt zu erstellen. Der Eckwertebeschluss soll als Strategieentscheidung den Detailberatungen vorausgehen, er soll den grundsätzlichen Rahmen für die Haushalts- und Budgetplanungen der Fachbereiche vorgeben.

 

Der Eckwertebeschluss umfasst im Wesentlichen die Ermittlung der Budgets für die einzelnen Geschäftsbereiche. Die Aufteilung der Erträge, Aufwendungen, investiven Ein- und Auszahlungen, Überschüsse, Zuschüsse und die auf die Geschäftsbereiche zu verteilenden Zuschussbudgets ergeben sich aus der beigefügten Anlage 1.

 

Die Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes der laufenden Verwaltungstätigkeit des Jahres 2010 sind nicht Gegenstand dieser Vorlage. Diese ergeben sich aus den Ansätzen im Ergebnishaushalt.

 

 

Der Ergebnishaushalt enthält zahlungswirksame und nichtzahlungswirksame Erträge und Aufwendungen. Verschiebungen zwischen diesen könnten auch bei der Einhaltung der Eckwerte zu einer erheblichen Haushaltsverschlechterung führen. Um zu vermeiden, dass Verschiebungen zwischen zahlungswirksamen und nichtzahlungs­wirksamen Ansätzen zu einer Belastung des Finanzhaushaltes und damit der Liquidität führen, wurde deshalb im Beschlusstext unter Nr. 3 eine entsprechende (klarstellende) Einschränkung aufgenommen.

 

4. Wie wurden die vorliegenden Eckwerte ermittelt?

 

Die dargestellten Eckwerte ergeben sich aus den im Rahmen der Haushaltsplanung 2009 ermittelten Werten der mittelfristigen Ergebnisplanung für das Haushaltsjahr 2010. Die Teilhaushalte wurden entsprechend der Budgetzuordnung im Haushaltsplan den Geschäftsbereichen ohne inhaltliche Änderungen zugeordnet.

 

5. Grundlage für den Bürgerhaushalt 2010

 

Nach dem von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Konzept zum Bürgerhaushalt (DS 07/SVV/0037) ist der Eckwerte­beschluss ebenfalls Grundlage für die Bürgerbeteiligung.


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei Einhaltung der vorgeschlagenen Eckwerte für das Haushaltsjahr 2009 beträgt der Jahresfehlbetrag im Ergebnishaushalt 2009 5,4 Mio. €. Dieser Wert entspricht der im Rahmen der Haushaltsplanung für 2008 erfolgten mittelfristigen Ergebnisplanung für 2009 und dem durch das Haushaltssicherungskonzept vorgegebenen Konsolidierungsziel für 2009.

Der für das Jahr 2010 maßgebliche Jahresfehlbetrag/-überschuss ist dem vorgelegten Entwurf des Haushaltsplanes 2009 zu entnehmen.

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Anlagen

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