Beschlussvorlage - 09/SVV/0087

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kommunaler Immobilien Service (KIS) für das Wirtschaftsjahr 2009.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

 

Grundlagen zur Aufstellung des Wirtschaftsplanes

Gemäß § 15 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung des Landes Brandenburg - EigV - hat der Eigenbetrieb einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der gemäß § 7 Punkt 3 EigV von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen ist. Der Wirtschaftsplan besteht aus

 

-          den Festsetzungen im Sinne des § 65 Abs. 2 der BbgKVerf

-          dem Erfolgsplan

-          dem Vermögensplan

-          der Stellenübersicht

-          einer Zusammenstellung der nach den §§ 73 - 76 BbgKVerf genehmigungspflichtigen Kreditaufnahmen, Verpflichtungsermächtigungen, Sicherheiten und Gewährleistungen für Dritte und Kassenkredite.

 

Auf dieser Basis wird in der Anlage der Entwurf des Wirtschaftsplanes des KIS für das Wirtschaftsjahr 2009 vorgelegt.

 

Genehmigungspflichtige Teile des Wirtschaftsplanes

Der Entwurf des Wirtschaftsplans für das Jahr 2009 sieht für das Jahr 2009 Kreditaufnahmen i.H.v. 10.000.000 Euro vor. Davon entfallen 5,0 Mio. Euro auf dringende Brandschutz- und Sicherheitsmaßnahmen in Kindertagesstätten und Schulen, 2,5 Mio. Euro auf dringende Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene in den sanitären Einrichtungen in Kindertagesstätten und Schulen und 2,5 Mio. Euro auf die rentierliche Verbesserung des energetischen Zustandes von Kindertagestätten, Schule und Turnhallen. Im Rahmen der Fortführung von Investitionsvorhaben in den Folgejahren sind Verpflichtungsermächtigungen i.H.v. 13.000.000 Euro erforderlich. Weiterhin sind, wie in den Vorjahren, Kassenkredite i.H.v. 3.000.000 Euro zur unterjährigen Absicherung asynchroner Geldströme vorgesehen. Sicherheiten und Gewährleistungen für Dritte werden durch den Eigenbetrieb nicht ausgegeben. Gemäß §§ 73 - 76 BbgKVerf bedarf die Gesamthöhe der Kreditaufnahmen, Verpflichtungsermächtigungen und Kassenkredite der kommunalrechtlichen Genehmigung.

 

Investitionen

Bei der Finanzierung der Investitionen, die auf der Grundlage des mit der LHP abgestimmten Investitionsplanes erfolgen, nimmt der Eigenbetrieb im Wirtschaftsjahr 2009 weitere Kreditmittel auf. Aus diesen Kreditmitteln werden vorrangig dringende und für die Landeshauptstadt Potsdam unabweisbare Investitionen in die Verbesserung des Brandschutzes und der Sicherheit in den Einrichtungen getätigt.

 

Integraler Bestandteil der Planung ist die Umsetzung des durch die SVV am 30.01.2007 beschlossenen Maßnahmepakets zur Sanierung von Kitas und Schulen (DS 07/SVV/020) unter Berücksichtigung der objektkonkreten Zuordnung gemäß DS 07/SVV/0732 sowie die Umsetzung des Beschlusses DS 08/SVV/0668 über die Sanierung von Sanitäranlagen in Schulen.

 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Für die Wirtschaftsjahre sind folgende Überschüsse geplant:

 

2009

2010

2011

2012

38.138 €

90.421 €

98.517 €

185.149 €

 

Die geplanten Investitionen, insbesondere im Bereich Kitas und Schulen, und die damit verbundenen Kreditaufnahmen führen infolge der höheren Mieten ab 2010 zu zusätzlichen Belastungen im Ergebnishaushalt der Landeshauptstadt Potsdam. Diese Belastungen sind im Entwurf der Haushalts­satzung der Landeshauptstadt Potsdam berücksichtigt.

 

 

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Anlagen

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