Antrag - 09/SVV/0303

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Gutachten über die tatsächlichen Lebenshaltungskosten von Potsdamerinnen und Potsdamer durch einen unabhängigen Wohlfahrtsverband, z. B. die Paritäter, erstellen zu lassen. Auf der Basis der Ergebnisse des Gutachtens ist über eine Erhöhung der Sozialhilfe für Bürger der Landeshauptstadt Potsdam zu entscheiden, die nicht Empfänger von Leistungen aus dem SGB II und XII sind.

 

Das Ergebnis des Gutachtens ist der Stadtverordnetenversammlung Potsdam im September 2009 vorzulegen.

 

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Erläuterung

Begründung:

Hartz IV-Empfänger unterliegen anders als Bezugsberechtigte der klassischen Sozialhilfe den Regelungen nach dem Sozialgesetzbuch. Deshalb kann der Landkreis an den Regelsätzen der Hartz IV-Empfänger nicht rütteln. Sie erhalten weiterhin 352 Euro. Mehr lässt die Bundesregierung nicht zu. Bei der klassischen Sozialhilfe, die vor allem aus der Grundsicherung im Alter besteht, hat die Landeshauptstadt allerdings einen Ermessensspielraum, wenn sie ein entsprechendes Gutachten über die Lebenshaltungskosten in Potsdam erstellen lässt.



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