Beschlussvorlage - 09/SVV/0260
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau einer Straßenbeleuchtungsanlage in Potsdam-Waldstadt I "Am Stadtrand"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- FB Grün- und Verkehrsflächen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.04.2009
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06.05.2009
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03.06.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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21.04.2009
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28.04.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
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Vorberatung
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23.04.2009
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14.05.2009
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Erläuterung
Begründung:
Die vorhandene Altanlage in der Straße „Am Stadtrand“ wurde 1978 errichtet und entspricht nicht der DIN EN 13201. Die technischen Sicherheitsbestimmungen sind bei der vorhandenen Straßenbeleuchtungsanlage nicht mehr eingehalten. Im Zuge der Gefahrenabwehr ist der Neubau der Straßenbeleuchtungsanlage unabwendbar.
Das Ausbauerfordernis der Straßenbeleuchtung in der Straße
„Am Stadtrand“ begründet sich durch die Verkehrssicherungspflicht der Stadt
Potsdam als Straßenbaulastträger gemäß §§ 823, 836 und 839 BGB. Der Fachbereich
Grün- und Verkehrsflächen hatte den Ausbau der Straßenbeleuchtung in der Straße
„Am Stadtrand“ in die Finanzplanung 2008 eingestellt.
Für die neue Straßenbeleuchtungsanlage werden 4m gerade
Stahlmaste mit einer Mastaufsatzleuchte vorgesehen. Die Verkabelung der
einzelnen Lichtpunkte wird durch Verlegen eines Erdkabels im öffentlichen
Straßenraum erfolgen.
Bei der Straße „Am Stadtrand“ handelt es sich um eine Anliegerstraße, die beitragsrechtlich in zwei Verkehrsanlagen zerfällt.
Für die erste Verkehrsanlage von Drewitzer Straße bis in
Richtung Nuthe (bis zum Ende Grundstück Am Stadtrand 19) ergab sich in
Auswertung der Anliegerbeteiligung gemäß Straßenbaubeitragssatzung eine
Mehrheit, die sich nicht gegen die Baumaßnahme ausspricht.
Das Ergebnis der Anliegerbeteiligung der zweiten Verkehrsanlage
von Am Stadtrand 19 bis Am Stadtrand 24 (in Richtung Straße Zur Nuthe) sah kein
Einvernehmen mit den Bürgern vor. Von 8 angehörten Anliegern, hiervon 7 private
Eigentümer, sprachen sich alle 7 betroffenen Eigentümer gegen die Baumaßnahme
aus.
Im Ergebnis konnte für diese Verkehrsanlage kein
positives Votum durch die Anlieger für die Erneuerung und Verbesserung der
Straßenbeleuchtung erreicht werden. Nach § 10 Abs. 2 der
Straßenbaubeitragssatzung vom 19.05.2006 ist die Angelegenheit der Stadtverordnetenversammlung
zur Entscheidung vorzulegen, wenn eine Mehrheit der Beitragspflichtigen der
Ausbaumaßnahme schriftlich widerspricht.
Der von den Bürgern in der Anhörung und in
Bürgerversammlungen vorgetragene Ablehnungsgrund wird in für diese Verkehrsanlage
hohen Beiträgen pro Grundstück gesehen, da auf das hier anliegende städtische
Grundstück nur ein geringer Beitrag entfällt, da es sich im Außenbereich
befindet und damit einer Bebauung entzogen ist. Die Bürger wünschen eine
beitragsrechtliche Zusammenfassung der beiden Verkehrsanlagen „Am Stadtrand“,
um auf eine geringere Beitragsbelastung pro Grundstück zu kommen.
Die Verwaltung hält nach Abwägung und pflichtgemäßen
Ermessen an der Notwendigkeit der Erneuerung und Verbesserung der Beleuchtung auch
für diese Verkehrsanlage fest.
Sollte die Maßnahme aus den verschiedensten Gründen nicht zur Ausführung gelangen, so kann die Stadt Potsdam ihrer Verkehrssicherungspflicht gegenüber allen Verkehrsteilnehmern nicht mehr nachkommen, die Anlage wird abzuschalten bzw. wird der Rückbau der Anlage vorzunehmen sein.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die Ausbaukosten betragen nach Kostenangebot 10.860,00 €.
Gemäß Straßenbaubeitragssatzung werden 75 % der Kosten auf die Anlieger umgelegt. Nach Abzug des auf das städtische Grundstück entfallenden Beitrages sind Einnahmen in Höhe von ca. 5.300,00 € zu erwarten.
Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:
Ersatzinvestition Straßenbeleuchtung
Unterprodukt: 5410004, Konto: 0961400,
Investitionsnummer: 0747 000 14 0003
Vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes 2009.
Die Umlage erfolgt nach Abschluss der Gesamtbaumaßnahme in
2009.