Beschlussvorlage - 09/SVV/0260

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Neubau der Straßenbeleuchtung in der Straße „Am Stadtrand“

 

Verkehrsanlage: Am Stadtrand 19 bis Am Stadtrand 24 (Flurstück 311 bis Straße Zur Nuthe)

 

als beitragspflichtige Baumaßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die vorhandene Altanlage in der Straße „Am Stadtrand“  wurde 1978 errichtet und entspricht nicht der DIN EN 13201. Die technischen Sicherheitsbestimmungen sind bei der vorhandenen Straßenbeleuchtungsanlage nicht mehr eingehalten. Im Zuge der Gefahrenabwehr ist der Neubau der Straßenbeleuchtungsanlage unabwendbar.

 

Das Ausbauerfordernis der Straßenbeleuchtung in der Straße „Am Stadtrand“ begründet sich durch die Verkehrssicherungspflicht der Stadt Potsdam als Straßenbaulastträger gemäß §§ 823, 836 und 839 BGB. Der Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen hatte den Ausbau der Straßenbeleuchtung in der Straße „Am Stadtrand“ in die Finanzplanung 2008 eingestellt.

 

Für die neue Straßenbeleuchtungsanlage werden 4m gerade Stahlmaste mit einer Mastaufsatzleuchte vorgesehen. Die Verkabelung der einzelnen Lichtpunkte wird durch Verlegen eines Erdkabels im öffentlichen Straßenraum erfolgen.

 

Bei der Straße „Am Stadtrand“ handelt es sich um eine Anliegerstraße, die beitragsrechtlich in zwei Verkehrsanlagen zerfällt.

 

Für die erste Verkehrsanlage von Drewitzer Straße bis in Richtung Nuthe (bis zum Ende Grundstück Am Stadtrand 19) ergab sich in Auswertung der Anliegerbeteiligung gemäß Straßenbaubeitragssatzung eine Mehrheit, die sich nicht gegen die Baumaßnahme ausspricht. 

 

Das Ergebnis der Anliegerbeteiligung der zweiten Verkehrsanlage von Am Stadtrand 19 bis Am Stadtrand 24 (in Richtung Straße Zur Nuthe) sah kein Einvernehmen mit den Bürgern vor. Von 8 angehörten Anliegern, hiervon 7 private Eigentümer, sprachen sich alle 7 betroffenen Eigentümer gegen die Baumaßnahme aus.

 

Im Ergebnis konnte für diese Verkehrsanlage kein positives Votum durch die Anlieger für die Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung erreicht werden. Nach § 10 Abs. 2 der Straßenbaubeitragssatzung vom 19.05.2006 ist die Angelegenheit der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen, wenn eine Mehrheit der Beitragspflichtigen der Ausbaumaßnahme schriftlich widerspricht.

 

Der von den Bürgern in der Anhörung und in Bürgerversammlungen vorgetragene Ablehnungsgrund wird in für diese Verkehrsanlage hohen Beiträgen pro Grundstück gesehen, da auf das hier anliegende städtische Grundstück nur ein geringer Beitrag entfällt, da es sich im Außenbereich befindet und damit einer Bebauung entzogen ist. Die Bürger wünschen eine beitragsrechtliche Zusammenfassung der beiden Verkehrsanlagen „Am Stadtrand“, um auf eine geringere Beitragsbelastung pro Grundstück zu kommen.

 

Die Verwaltung hält nach Abwägung und pflichtgemäßen Ermessen an der Notwendigkeit der Erneuerung und Verbesserung der Beleuchtung auch für diese Verkehrsanlage fest.

 

Sollte die Maßnahme aus den verschiedensten Gründen nicht zur Ausführung gelangen, so kann die Stadt Potsdam ihrer Verkehrssicherungspflicht gegenüber allen Verkehrsteilnehmern nicht mehr nachkommen, die Anlage wird abzuschalten bzw. wird der Rückbau der Anlage vorzunehmen sein.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Ausbaukosten betragen nach Kostenangebot 10.860,00 €.

Gemäß Straßenbaubeitragssatzung werden 75 % der Kosten auf die Anlieger umgelegt. Nach Abzug des auf das städtische Grundstück entfallenden Beitrages sind Einnahmen in Höhe von ca. 5.300,00 € zu erwarten.

 

 

Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

 

Ersatzinvestition Straßenbeleuchtung

Unterprodukt: 5410004, Konto: 0961400,

Investitionsnummer: 0747 000 14 0003

Vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes 2009.

 

Die Umlage erfolgt nach Abschluss der Gesamtbaumaßnahme in 2009.

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