Beschlussvorlage - 09/SVV/0312
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulentwicklungsplan 2009 bis 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Schule und Sport
- Einreicher*:
- FB Schule und Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
01.04.2009
| |||
|
06.05.2009
| |||
|
03.06.2009
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bildung und Sport
|
Vorberatung
|
|
|
28.04.2009
| |||
|
26.05.2009
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
29.04.2009
| |||
|
27.05.2009
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
1.
Der
Schulentwicklungsplan 2004 – 2009 wird gemäß § 102 Absatz 3 BbgSchulG
fortgeschrieben und als Schulentwicklungsplan 2009-2015 wie vorgelegt
beschlossen.
2.
Für
folgende Maßnahmen sind die Voraussetzungen gem. §§ 104, 105 BbgSchulG zu
schaffen:
a.
Die
Grundschule Ludwig-Renn (2) wird mit entsprechenden baulichen Maßnahmen zum
Schuljahr 2010/11 zu einer dreizügigen Grundschule erweitert.
b.
Von
der Karl-Foerster-Schule (25/26) wechseln in dem Jahr der Fertigstellung der
Grundschule 3 im Bornstedter Feld jeweils eine 2. und 3. Klasse an die neue
Schule, um einen geordneten Schulbetrieb zu ermöglichen.
c.
Die
zweizügige Rosa-Luxemburg-Schule (19) wird zum Schuljahr 2012/2013 dreizügig
mit Hort und Kita im Schulgebäude erweitert.
d.
Die
Grundschule Max Dortu (8) wird ab dem Schuljahr 2009/10 zweizügig.
e.
Die
Goethe-Schule (21/31) nimmt zum Schuljahr 2010/11 keine siebten Klassen mehr
auf.
f.
Am
Standort Kopernikusstraße wird im Schuljahr 2010/2011 ein dreizügiges Gymnasium
neu errichtet.
g.
Die
Primarstufe der Goethe-Schule wird im Schuljahr 2010/2011 als selbständige
zweizügige Grundschule neu errichtet.
h.
Eine
3- bis 5-zügige Oberschule wird zum Schuljahr 2011/2012 am Standort Schilfhof
errichtet.
i.
Am
Standort Schilfhof wird ein berufliches Gymnasium errichtet.
j.
Am
Standort Ernst-Haeckel-Straße wird ein 3-zügiges Gymnasium in öffentlicher
Trägerschaft zum Schuljahr 2011/12 errichtet.
k.
Als
weiterführende Schule im Nordraum soll eine mindestens 4-zügige weiterführende
Schule mit SEK I und SEK II bis 2014/15 errichtet werden.
3.
Die Zügigkeiten
in Klassenstufe 1 werden entsprechend nachfolgender Tabelle neu festgelegt.
Schule |
Zügigkeit lt. SEP 2004/09 |
Zügigkeit lt. SEP 2009/15 |
Schuljahr |
Grundschule
Ludwig Renn (2) |
2 |
3 |
2010/11 |
Grundschule
(3), Bornstedter Feld |
0 |
3 |
2011/12 |
Grundschule
Hanna von Pestalozza (6) |
2 |
2 |
unverändert |
Regenbogenschule
(7) |
2 |
2 |
unverändert |
Grundschule
Max Dortu (8) |
3 |
2 |
2009/10 |
Gerhart-Hauptmann-Grundschule
(12) |
2 |
2 |
unverändert |
Grundschule
Bruno H. Bürgel (16) |
3 |
3 |
unverändert |
Rosa-Luxemburg-Schule
(19) |
2 |
3 |
2012/13 |
Grundschule
am Priesterweg (20) |
3 |
3 |
unverändert |
Zeppelin-Grundschule
(23)/ Primarstufe |
3 |
3 |
unverändert |
Eisenhart-Schule
(24) |
3 |
2 |
2009/10 |
Karl-Foerster-Schule
(25/26) |
4 |
4 |
unverändert |
Waldstadt-Grundschule
(27) |
3 |
3 |
unverändert |
Schule
am Griebnitzsee (33) |
3 |
2 |
2009/10 |
Grundschule
am Humboldtring (37) |
2 |
2 |
unverändert |
Weidenhof-Grundschule
(40) |
4 |
3 |
2009/10 |
Grundschule
Am Pappelhain (36/45) |
4 |
3-4 |
2009/10 |
Grundschule
Im Kirchsteigfeld (56) |
3 |
3 |
unverändert |
Montessori-Oberschule
(22)/ Primarstufe |
2 |
2 |
unverändert |
Oberschule
Theodor Fontane (51)/ Primarstufe |
3 |
3 |
unverändert |
Goethe-Schule
(21/31)/ Primarstufe/ Grundschule |
3 |
2 |
2009/10 |
4.
Die
Zügigkeiten in Klassenstufe 7 werden entsprechend nachfolgender Tabelle neu
festgelegt.
Schule |
Zügigkeit lt. SEP 2004/09 |
Zügigkeit lt. SEP 2009/15 |
Schuljahr |
Käthe-Kollwitz-Oberschule (13) |
2 |
2 |
unverändert |
Montessori-Oberschule (22) |
2 |
2 |
unverändert |
Pierre de Coubertin-Oberschule (39) |
2 |
3 |
2010/11 |
Oberschule Theodor Fontane (51) |
2 |
3 |
2009/10 |
Voltaire-Gesamtschule (9) |
3 |
5 |
2009/10 |
Standort Goethe-Schule (21/31) als Gymnasium |
2-3 |
3 |
2010/11 |
Gesamtschule Peter-Joseph-Lenné (38) |
3 |
4 |
2009/10 |
Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Gesamtschule (46) |
2-3 |
5 |
2010/11 |
Sportschule Potsdam Friedrich Ludwig Jahn (55) |
3 |
4-5 |
2009/10 |
Standort Schilfhof als Oberschule |
0 |
3-5 |
2011/12 |
Humboldt-Gymnasium (1) |
3 |
4 |
2009/10 |
Hermann-von-Helmholtz-Gymnasium (4) |
3 |
4 |
2009/10 |
Leibniz-Gymnasium (41) |
3 |
5 |
2010/11 |
Einstein-Gymnasium (54) |
3 |
4 |
2009/10 |
Standort Haeckelstraße als Gymnasium |
0 |
3 |
2011/12 |
5.
Das
OSZ II wird nach Abgabe von Berufen im Jahr 2013/14 an seinem
Hauptstandort
Jagenstein konzentriert.
6.
Die
Integration fremdsprachiger Schüler betreffend wird im letzten Satz, S. 122,
ergänzt: „am Regelunterricht einer Potsdamer Schule ihrer Wahl teilnehmen.“
7.
Auf
Seite 2 „Kurzdarstellung Schulentwicklungsplan (SEP)“, Anstrich 4 „Hoher Anteil
von Schulen in privater Trägerschaft“ wird der Satz “Perspektivisch wird der
prozentuale Anteil der Schulplätze der freien Träger durch die stark steigenden
Schülerzahlen sinken, die Anzahl der Schulplätze eher steigen.“ gestrichen.
8.
Auf
Seite 3 „Kurzdarstellung Schulentwicklungsplan (SEP), wird die Überschrift
„Schüler mit Gymnasialempfehlung (AHR)“ ersetzt durch: Schüler mit der
Bildungsgangempfehlung Allgemeine Hochschulreife (AHR).
9.
Auf
Seite 3 „Kurzdarstellung Schulentwicklungsplan (SEP)“, Überschrift, „ 0.3.
Zieldefinition“ wird Satz 1 ersetzt durch „Der erarbeitete
Schulentwicklungsplan fußt auf vier vorab definierten Zielen.“
10. Auf
Seite 56/57 „V.6. Sozialraum III: Potsdam West / Innenstadt / Nördliche
Vorstädte“ Absatz 8, wird der vorletzte Satz „Es wäre aber auch die
Zeppelin-Grundschule mit einer Oberschule in freier Trägerschaft an dem
Standort denkbar.“ Gestrichen und wie folgt neu formuliert: „Am Standort
Ernst-Haeckel-Straße wird ein dreizügiges Gymnasium in öffentlicher
Trägerschaft errichtet.“
11.
Auf
Seite 129 „Ergebnisse für die weiterführenden Schulen“ Absatz 1, wird Anstrich
6 ersetzt durch: „Der Anteil der Schüler mit Empfehlung für den Bildungsgang
Allgemeine Hochschulreife (AHR) liegt bei knapp 69 %.“
12.
Auf
Seite 137 „VI.3.4.2. Gesamtschulen“ Entwicklung der Voltaire-Gesamtschule, wird
im Absatz 1 der letzte Satz ersetzt durch: „Ab Schuljahr 2009/10 in der
gymnasialen Oberstufe (SEK II) 4-zügig.“
13.
Auf
Seite 140 „VI.3.6. Zu errichtende weiterführende Schulen“ wird der letzte Satz
ergänzt durch: „Zu diesem Zweck wird am Standort der ehemaligen
Marie-Curie-Schule (49) eine 3- bis 5-zügige Oberschule errichtet.“
14.
Auf
Seite 155 wird, das Hermann-von-Helmholtz-Gymnasium betreffend, 5- Zügigkeit
durch 4-Zügigkeit ersetzt.
15.
Auf
Seite 190 „IX.8 Fazit und Empfehlung“ wird der letzte Satz ersetzt durch: „Ein
berufliches Gymnasium wird am Standort Schilfhof errichtet.“
16.
Auf
Seite 134 wird Anstrich 3 wie folgt ersetzt: „Kapazitätserhöhungen durch
Errichtung einer 3- bis 5-zügigen Oberschule am Standort Schilfhof zum
Schuljahr 2011/12, eines dreizügigen Gymnasiums am Standort Haeckelstraße zum
Schuljahr 2011/12 sowie einer weiterführenden Schule mit SEK I und SEK II im
Potsdamer Norden mit mindestens 4 Zügen zum Schuljahr 2014/15.“
Erläuterung
Begründung:
1. Einleitung
Mit dem Schulentwicklungsplan (SEP) wird ein Vorschlag zur Entwicklung der Schullandschaft unterbreitet, der die demographische Entwicklung der LHP berücksichtigt.
Schulnetz:
Die LHP verfügt zur Zeit über 17 Grundschulen und 3 Primarstufen, 4 Gymnasien, 5 Gesamtschulen, 4 Oberschulen, 5 Förderschulen, 3 Oberstufenzentren und eine Schule des Zweiten Bildungsweges. Darüber hinaus befinden sich 15 Schulen, davon 9 Grundschulen, 1 Waldorfschule, 4 Gymnasien, 1 Förderschule und 13 berufliche Schulen in freier Trägerschaft.
Schulstandorte:
Im dünn besiedelten Sozialraum I befinden sich 2 städtische und eine freie Grundschule. Im Sozialraum II befinden sich 3 städtische Grundschulen. Im Sozialraum III liegen 5 städtische Grundschulen und 1 Grundschule in freier Trägerschaft sowie 6 weiterführende Schulen, 2 OSZ und die Schule des zweiten Bildungsweges. Im Sozialraum IV sind 3 städtische und 3 freie Grundschulen sowie 2 weiterführende städtische und 2 weiterführende Schulen in freier Trägerschaft. Der Sozialraum V verfügt über 3 städtische und 2 freie Grundschulen sowie 3 städtische und 1 weiterführende Schule in freier Trägerschaft. Im Sozialraum VI befinden sich 2 städtische und 3 freie Grundschulen sowie 2 städtische und 2 weiterführende Schulen in freier Trägerschaft und 1 OSZ.
Damit verfügt die LHP über ein räumlich und inhaltlich ausgewogenes und bedarfsgerechtes Schulangebot, das alle schulinhaltlichen Möglichkeiten abdeckt.
Schülerzahlenentwicklung:
Die Schülerzahlen steigen im Primar- und SEK I -Bereich stetig an. Im SEK II – Bereich überlagern sich zwei Effekte: noch sinken die Schülerzahlen, aber ab 2011/12 steigen sie wieder stark an. Bei der Berechnung der Schülerzahlen wurde das Umland mit den erwarteten Einpendlerquoten und mit dort geplanten Neuerrichtungen berücksichtigt.
Der SEP trägt dieser Entwicklung Rechnung, indem er von 2009
bis 2015 reicht. Er geht damit über den gesetzlich vorgesehenen
Planungszeitraum von 5 Jahren hinaus. Dieses
„Zeitfenster“ wurde gewählt, damit die Planungen die demographisch und
kapazitär „kritische“ Zeitspanne insgesamt erfassen können.
Darüber hinaus reichen die prognostischen
Aussagen für die Grund- und weiterführenden Schulen bis in das Schuljahr
2021/22. Die Aussagen sollen es ermöglichen, Investitionsentscheidungen auf
einer solideren Grundlage zu treffen.
Die demographische und regionale Entwicklung der einzelnen
Sozialräume/ Stadtteile wurde schulbezogen berücksichtigt.
Die Grundschulplanung wurde sichtbar mit der Hortplanung verzahnt, nicht nur für jede Schule, sondern für jede Klassenstufe. Sie liefert so wesentliche Informationen, wo in den nächsten Jahren welcher Bedarf an Plätzen in Horten und Schulen entsteht und wie er gedeckt werden soll. Parallel dazu hat das Jugendamt eine 2-jährige Kita- Planung vorgelegt, so dass jetzt insgesamt die Handlungsfelder bekannt sind.
Darüber hinaus sind getätigte Investitionen und
investive Bedarfe auf der Grundlage der DS 06/SVV/0850 v. 26.09.2006 ebenfalls
dokumentiert. Sie werden angesichts der jüngsten Entwicklung (KP II und
Ganztag) bis zur endgültigen Beschlussfassung aktualisiert.
2. Grundschulen/ Primarstufen
Die Planung zeigt, dass die
Bedarfe bei den Grundschulen/ Primarstufen bei integrierter Betrachtung im
Wesentlichen gedeckt sind und es nur in fünf Fällen Handlungsbedarf für Schule
gibt. Hier laufen die Vorbereitungen bereits – siehe z.B. für den
Grundschulneubau Bornstedter Feld; genauso wird deutlich, wo Horterweiterungen
oder Neubauten erforderlich sind.
3. weiterführende Schulen/ SEK I und SEK II
Bei den weiterführenden Schulen ist eine Steuerung der Entwicklung vorgesehen, damit das Schülertal in der SEK II mit möglichst wenig Veränderungen überwunden werden und das Schulnetz
auf lange Sicht stabilisiert werden kann. Das bietet
Sicherheit für die Schüler und Eltern, aber auch für die Schulen und für die
notwendigen Investitionen.
Aus dem künftigen Mehrbedarf in der Sekundarstufe II (Abiturstufe) ergibt sich, welches Angebot in welcher Schulform in der Sekundarstufe I vorgehalten werden muss. Damit ergibt sich im Weiteren, welche Kapazität zu schaffen ist und wie das künftige Schulnetz aussehen muss. Je nach Schulform sind die Sekundarstufen gleich groß (Gymnasien) oder die SEK I ist größer als die SEK II (Gesamtschulen).
Für die Steuerung der Entwicklung der weiterführenden Schulen wurden verschiedene Modelle der möglichen Schulnetzentwicklung unter Berücksichtigung der nachgenannten Voraussetzungen und der Nachfrageentwicklung untersucht.
Voraussetzungen
Die Modelle sollten folgende Bedingungen erfüllen:
·
Bedarfsgerechtigkeit
·
Nachhaltigkeit
·
Verlässlichkeit
·
Ressourcensparsamkeit
·
Kostenbewusstsein
Kapazität
je Schulform
Jede Schulform hat einen unterschiedlichen Raumbedarf:
Den geringsten Raumbedarf hat eine Oberschule, mittleren Bedarf hat ein Gymnasium und den höchsten Bedarf hat eine Gesamtschule. Die Oberschule hat keine Oberstufe. Der Unterschied zwischen Gymnasien und Gesamtschulen erklärt sich teilweise mit dem zwölfjährigen Abitur in den Gymnasien und dem differenzierten Unterricht in der Gesamtschule.
Daraus resultiert, dass ein Gymnasium bezogen auf einen bestimmten Standort eine deutlich höhere Schüler- und Klassenzahl aufnehmen kann.
Zum Beispiel könnte am Standort Schilfhof eine sechszügige Oberschule, ein fünfzügiges Gymnasium, d.h. 5 Züge in der SEK I und SEK II oder eine Gesamtschule mit 5:3 Zügen errichtet werden. Ein Gymnasium an diesem Standort bietet demnach die meisten Plätze für die Sekundarstufe II.
Nachfrageentwicklung
Allen Modellen werden die Ergebnisse der
Schülerzahlenprognose für die 7. und 11. Klassenstufe zugrunde gelegt.
Die Prognose der Schülerzahlen basiert auf der
durchschnittlichen Übergangsquote von der Klasse 6 zur Klasse 7 (Ü7) von 125 %
und auf die durchschnittlichen Übergangsquoten von der Klasse 10 zur Klasse 11
(Ü11) bei den Gesamtschulen von 45% und bei den Gymnasien von 98%.
Zeitraum SEP
Nachfrage
|
08/09 |
09/10 |
10/11 |
11/12 |
12/13 |
13/14 |
14/15 |
15/16 |
|
7. Kl |
1085 |
1141 |
1284 |
1450 |
1428 |
1428 |
1458 |
1534 |
|
11. Kl. |
667 |
505 |
444 |
499 |
627 |
661 |
744 |
840 |
|
Zeitraum Prognose
Nachfrage
|
16/17 |
17/18 |
18/19 |
19/20 |
20/21 |
21/22 |
|
7. Kl |
1565 |
1564 |
1625 |
1633 |
1641 |
1660 |
|
11. Kl. |
827 |
827 |
844 |
899 |
918 |
917 |
|
In den folgend dargestellten Tabellen sind für die Schuljahre bis einschließlich 2021/22 die erwarteten Klassenzahlen für den Eintritt in die Mittel- und Oberstufe dargestellt.
Zeitraum SEP
Nachfrage
|
08/09 |
09/10 |
10/11 |
11/12 |
12/13 |
13/14 |
14/15 |
15/16 |
|
7. Kl |
42 |
44 |
49 |
56 |
55 |
55 |
56 |
59 |
|
11. Kl. |
28 |
20 |
18 |
20 |
25 |
26 |
30 |
34 |
|
Zeitraum Prognose
Nachfrage
|
16/17 |
17/18 |
18/19 |
19/20 |
20/21 |
21/22 |
|
7. Kl |
60 |
60 |
63 |
63 |
63 |
64 |
|
11. Kl. |
33 |
33 |
34 |
36 |
37 |
37 |
|
Angebot
Der Nachfrage an 59 siebten Klassen (SEK I) im
Planungszeitraum (2015/2016) und an 64 siebten Klassen im Prognosezeitraum
(2021/22) steht zur Zeit ein Angebot von nur 49 Zügen gegenüber.
Dem Bedarf an 34 elften Klassen (SEK II) im Planungszeitraum
und 37 elften Klassen im
Prognosezeitraum steht eine maximale Kapazität von 33 Zügen
gegenüber.
Dabei ist die Neuerrichtung eines Gymnasiums am Standort
Goethe Schule schon eingerechnet.
Im Einzelnen:
Nachfrage |
2015/2016 |
2021/ 2022 |
an 7.
Klassen |
59 |
64 |
an 11. Klassen |
34 |
37 |
Schulstandort |
Zügigkeit |
|
Aktuelles Angebot inkl. Goethe-Gymnasium |
SEK I |
SEK II |
Humboldt-Gymnasium |
4 |
4 |
Hermann-von-Helmholtz-Gymnasium |
5 |
5 |
Leibniz-Gymnasium |
5 |
5 |
Einstein-Gymnasium |
4 |
4 |
Sportschule
Potsdam F. L. Jahn |
4-5 |
3 |
Gesamtschule
Peter-Joseph-Lenné |
4 |
3 |
Voltaire-Gesamtschule |
5 |
3-4 |
F.-Wilh.-von-Steuben-Gesamtschule |
5 |
2 |
Goethe
(als Gymnasium) |
3 |
3 |
Käthe-Kollwitz-Oberschule |
2 |
|
Pierre
de Coubertin-Oberschule |
3 |
|
Theodor
Fontane Oberschule |
3 |
|
Montessori-Oberschule |
2 |
|
Gesamt |
49-50 |
32-33 |
Das bedeutet, dass
mittelfristig etwa 9 und langfristig 14 „7. Klassen“ sowie mittelfristig 1 bis
2 und langfristig 4 „11. Klassen“ fehlen.
Standortmodelle
Nach Gesprächen mit dem MBJS, dem Staatlichen Schulamt, den
Schulleitern und den Fraktionen der SVV hatten sich zunächst drei denkbare
Modelle – „Passiv“, „GESAMTSCHULEN“ und
„GYMNASIEN“ -
herauskristallisiert.
Es wurden in jedem Modell für jede Schule und jede Schulart, für jede Klassenstufe und für jedes Schuljahr bis einschließlich 2021/22 die Anzahl der gebildeten Klassen prognostiziert und in einer Gesamtübersicht (siehe oben) mit der Nachfrageentwicklung verglichen:
Standortmodell „PASSIV“
Dieses Modell beschreibt die erwartete Entwicklung, falls es
nicht gelingt, steuernd in die aktuelle Standortstruktur einzugreifen.
Das Modell wurde verworfen, weil es weder dem Elternwunsch entspricht noch den Bedarf deckt und mehrere Schulumwandlungen zur Folge hat.
Standortmodell „GESAMTSCHULEN“
Dieses Modell beschreibt die erwartete Entwicklung des
Angebotes an Schulplätzen bei einem weitgehenden Erhalt der Gesamtschulen. Bei
diesem Modell müssen alle Gesamtschulen einen bestimmten Prozentsatz von
AHR-Schülern (für die Allgemeine Hochschulreife empfohlene
Schüler) erreichen.
Von den 4 Gesamtschulen waren bisher 2 gut angewählt. Die
beiden sind zwar Gesamtschulen, entsprechen mit ihrer AHR-Quote und ihrem
Schulprofil aber fast Gymnasien. Inwieweit ein Goethe Gymnasium die Lenné-,
Voltaire- oder Steuben-Gesamtschule schwächt, ist nicht kalkulierbar. Der
Anspruch auf ein 12-jähriges Abitur kann ggf. nicht befriedigt werden.
Andererseits wird der mögliche Wunsch nach einem 13-jährigen Abitur erfüllt.
Ob die in diesem Modell geplante Gesamtschule am Schlaatz
entsprechend angewählt wird, kann nicht eingeschätzt werden. Die Oberschulen
werden weiter geschwächt.
Standortmodell „GYMNASIEN“
Dieses Modell beschreibt
die erwartete Entwicklung des Bedarfes und des neuen Angebotes an Schulplätzen
bei weitmöglichster Beachtung des Elternwunsches und es berücksichtigt das
mehrheitliche Votum der Schulleiter bei optimierter Auslastung vorhandener
Ressourcen. Es entspricht im Wesentlichen der Gesetzeslage in Brandenburg, die
grundsätzlich die Zweigliedrigkeit des Schulsystems (Gymnasien/Oberschule)
vorsieht.
In einem engagiert geführten
Diskussionsprozess wurden zunächst die Vor- und Nachteile des GESAMTSCHULEN-
und GYMNASIEN- Modells gegeneinander abgewogen: Der Elternwunsch nach Gymnasien
lässt sich an den 4 städtischen und den in gleicher Zahl vorhandenen Gymnasien
in freier Trägerschaft ablesen. Die Anwahlquote für Gymnasien beträgt in der
LHP insgesamt zurzeit über 70%. Das GYMNASIEN-Modell führt mit der Errichtung
von 9 weiteren Oberschulzügen zur Stärkung der Oberschulen.
Optional könnte die LHP ggf. ein berufliches Gymnasium an
einem OSZ einrichten, für Schüler, bei denen sich erst später herausstellt,
dass sie ein Abitur machen wollen und können.
Standortmodell „WORKSHOP“
Am 22.01.09 wurde in einem
Workshop mit Vertretern der Fraktionen und Schulleitern das diesem SEP zugrunde
liegende WORKSHOP-Modell entwickelt.
Ausgehend von
der bestehenden Organisationsstruktur des Schuljahres 2008/09 wurde
schuljahresweise die erwartete Nachfrage nach Schulplätzen in der Sekundarstufe
I und II auf die vorhandenen Schulstandorte verteilt. Dabei ist zu bedenken,
dass die Einrichtung von 7. Klassen an Gesamtschulen und Gymnasien die
entsprechend notwendigen Kapazitäten der Einzelschule vier Jahre später in der
11. Klasse bereits festlegt.
Die Entwicklung
des Standortmodells wurde darauf ausgelegt, die notwendigen Veränderungen im
Schulsystem so gering bzw. für die Schüler, Lehrer und Eltern so verträglich
wie möglich zu gestalten. Trotzdem müssen in den nächsten Jahren folgende
Maßnahmen getroffen werden:
· Die F.-Wilh.-von-Steuben-Gesamtschule soll als
Gesamtschule weitergeführt werden, obwohl die Mindestgröße der SEK II mit 50
oder 40 Schülern (nach Änderung der VV-Unterrichtsorganisation) in den Schuljahren
2009/10 und 2010/11 voraussichtlich nicht erreicht wird. Hier wird es ggf.
notwendig, eine Ausnahmeregelung zu beantragen. Diese begründet sich aus der
Erwartung, dass ab dem Schuljahr 2011/12 wieder ausreichend Schüler die SEK II
an der Schule nachfragen werden.[1]
· Errichtung eines Gymnasiums am Standort der
Goethe-Schule (beginnend zum Schuljahr 2010/11 mit der Aufnahme von 7.
Klassen).
· Kapazitätserhöhung durch Errichtung einer Gesamtschule
an dem Standort Schilfhof zum Schuljahr 2011/12, damit einhergehend die
Konzentration des OSZ II am Standort Jagenstein, die Errichtung einer
dreizügigen Oberschule am Standort Ernst-Haeckel-Straße im Jahr 2015/16 sowie
Errichtung einer weiteren Schule möglichst im Potsdamer Norden zum Schuljahr
2016/17 mit Kapazitäten für SEK I und II.
· Mit dem SEP zugrundeliegenden Modell werden die
Bedarfe quantitativ gedeckt. Inhaltlich wird die bisherige Dreigliedrigkeit des
Schulsystems in der LHP beibehalten. Die Vorlage ist Diskussionsgrundlage für
den politischen Willenbildungsprozess.
4. Oberstufenzentren
Alle drei Oberstufenzentren und Standorte bleiben nach
der Prognose erhalten. Mit strukturellen Veränderungen kann aber eine bessere
bzw. effiziente Auslastung erzielt werden. Konkret kann durch die Auslagerung
von Berufen des OSZ II z.B. an das OSZ I erreicht werden, dass der Standort
Schilfhof (die frühere Marie-Curie-Schule) für die dringend notwendige
schulische Nutzung als weiterführende Schule bereit steht.
Anderenfalls wären für die
weiterführenden Schulen weitere Neubauten und Grundstückskäufe erforderlich.
5. Beschluss der SVV, DS 07/SVV/1137
Zusätzlich soll lt. Beschluss der SVV vom 02.04.2008, DS 07/SVV/1137, noch eine Begutachtung unter dem Aspekt der Priorisierung und Optimierung der Investitionsplanung für Schule und Kita 2009 bis 2012 durch einen externen Dritten erfolgen; ggf. ist der SEP fortzuschreiben.
6. Beschluss der SVV, DS 08/SVV/0260
Zur Schulwegsicherung wird ein Konzept erarbeitet und
gesondert vorgelegt.
Anlage:
Schulentwicklungsplan
[1] Falls in diesem Fall keine Entscheidung getroffen bzw. eine Ausnahmeregelung nicht erteilt wird, wird die Schule gem. Schulgesetz zur Oberschule, um allerdings nach voraussichtlich zwei Jahren aufgrund der Nachfrageentwicklung wieder zur Gesamtschule werden zu müssen.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
In dem Entwurf des Investitionsprogramms der Landeshauptstadt Potsdam 2009 ff und dem Wirtschaftsplan des KIS 2009 ff sind notwendige Mittel wie folgt vorgesehen:
1. Schulerweiterungsbau (Ludwig Renn (2)) bis 2011 aus KP II 3.314.600 €
2. Sanierung der Hälfte des Standortes Schilfhof bis 2011 aus KP II 2.440.300 €
Diese finanziellen Mittel stehen unter Haushaltsvorbehalt.
Mittel für
bauliche Maßnahmen an der Rosa-Luxemburg-Schule sind im derzeitigen Entwurf des
Investitionsprogramms nicht enthalten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
41,8 MB
|