Beschlussvorlage - 09/SVV/0312

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Schulentwicklungsplan 2004 – 2009 wird gemäß § 102 Absatz 3 BbgSchulG fortgeschrieben und als Schulentwicklungsplan 2009-2015 wie vorgelegt beschlossen.

2.      Für folgende Maßnahmen sind die Voraussetzungen gem. §§ 104, 105 BbgSchulG zu schaffen:

a.      Die Grundschule Ludwig-Renn (2) wird mit entsprechenden baulichen Maßnahmen zum Schuljahr 2010/11 zu einer dreizügigen Grundschule erweitert.

b.      Von der Karl-Foerster-Schule (25/26) wechseln in dem Jahr der Fertigstellung der Grundschule 3 im Bornstedter Feld jeweils eine 2. und 3. Klasse an die neue Schule, um einen geordneten Schulbetrieb zu ermöglichen.

c.      Die zweizügige Rosa-Luxemburg-Schule (19) wird zum Schuljahr 2012/2013 dreizügig mit Hort und Kita im Schulgebäude erweitert.

d.      Die Grundschule Max Dortu (8) wird ab dem Schuljahr 2009/10 zweizügig.

e.      Die Goethe-Schule (21/31) nimmt zum Schuljahr 2010/11 keine siebten Klassen mehr auf.

f.        Am Standort Kopernikusstraße wird im Schuljahr 2010/2011 ein dreizügiges Gymnasium neu errichtet.

g.      Die Primarstufe der Goethe-Schule wird im Schuljahr 2010/2011 als selbständige zweizügige Grundschule neu errichtet.

h.      Eine 3- bis 5-zügige Oberschule wird zum Schuljahr 2011/2012 am Standort Schilfhof errichtet.

i.         Am Standort Schilfhof wird ein berufliches Gymnasium errichtet.

j.         Am Standort Ernst-Haeckel-Straße wird ein 3-zügiges Gymnasium in öffentlicher Trägerschaft zum Schuljahr 2011/12 errichtet.

k.       Als weiterführende Schule im Nordraum soll eine mindestens 4-zügige weiterführende Schule mit SEK I und SEK II bis 2014/15 errichtet werden.

 

3.      Die Zügigkeiten in Klassenstufe 1 werden entsprechend nachfolgender Tabelle neu festgelegt.

 

Schule

Zügigkeit lt. SEP 2004/09

Zügigkeit lt. SEP 2009/15

Schuljahr

Grundschule Ludwig Renn (2)

2

3

2010/11

Grundschule (3), Bornstedter Feld

0

3

2011/12

Grundschule Hanna von Pestalozza (6)

2

2

unverändert

Regenbogenschule (7)

2

2

unverändert

Grundschule Max Dortu (8)

3

2

2009/10

Gerhart-Hauptmann-Grundschule (12)

2

2

unverändert

Grundschule Bruno H. Bürgel (16)

3

3

unverändert

Rosa-Luxemburg-Schule (19)

2

3

2012/13

Grundschule am Priesterweg (20)

3

3

unverändert

Zeppelin-Grundschule (23)/ Primarstufe

3

3

unverändert

Eisenhart-Schule (24)

3

2

2009/10

Karl-Foerster-Schule (25/26)

4

4

unverändert

Waldstadt-Grundschule (27)

3

3

unverändert

Schule am Griebnitzsee (33)

3

2

2009/10

Grundschule am Humboldtring (37)

2

2

unverändert

Weidenhof-Grundschule (40)

4

3

2009/10

Grundschule Am Pappelhain (36/45)

4

3-4

2009/10

Grundschule Im Kirchsteigfeld (56)

3

3

unverändert

Montessori-Oberschule (22)/ Primarstufe

2

2

unverändert

Oberschule Theodor Fontane (51)/ Primarstufe

3

3

unverändert

Goethe-Schule (21/31)/ Primarstufe/ Grundschule

3

2

2009/10

 

 

4.      Die Zügigkeiten in Klassenstufe 7 werden entsprechend nachfolgender Tabelle neu festgelegt.

 

Schule

Zügigkeit lt. SEP 2004/09

Zügigkeit lt. SEP 2009/15

Schuljahr

Käthe-Kollwitz-Oberschule (13)

2

2

unverändert

Montessori-Oberschule (22)

2

2

unverändert

Pierre de Coubertin-Oberschule (39)

2

3

2010/11

Oberschule Theodor Fontane (51)

2

3

2009/10

Voltaire-Gesamtschule (9)

3

5

2009/10

Standort Goethe-Schule (21/31) als Gymnasium

2-3

3

2010/11

Gesamtschule Peter-Joseph-Lenné (38)

3

4

2009/10

Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Gesamtschule (46)

2-3

5

2010/11

Sportschule Potsdam Friedrich Ludwig Jahn (55)

3

4-5

2009/10

Standort Schilfhof als Oberschule

0

3-5

2011/12

Humboldt-Gymnasium (1)

3

4

2009/10

Hermann-von-Helmholtz-Gymnasium (4)

3

4

2009/10

Leibniz-Gymnasium (41)

3

5

2010/11

Einstein-Gymnasium (54)

3

4

2009/10

Standort Haeckelstraße als Gymnasium

0

3

2011/12

 

5.    Das OSZ II wird nach Abgabe von Berufen im Jahr 2013/14 an seinem Hauptstandort    Jagenstein konzentriert.

 

6.    Die Integration fremdsprachiger Schüler betreffend wird im letzten Satz, S. 122, ergänzt: „am Regelunterricht einer Potsdamer Schule ihrer Wahl teilnehmen.“

 

7.    Auf Seite 2 „Kurzdarstellung Schulentwicklungsplan (SEP)“, Anstrich 4 „Hoher Anteil von Schulen in privater Trägerschaft“ wird der Satz “Perspektivisch wird der prozentuale Anteil der Schulplätze der freien Träger durch die stark steigenden Schülerzahlen sinken, die Anzahl der Schulplätze eher steigen.“ gestrichen.

 

8.    Auf Seite 3 „Kurzdarstellung Schulentwicklungsplan (SEP), wird die Überschrift „Schüler mit Gymnasialempfehlung (AHR)“ ersetzt durch: Schüler mit der Bildungsgangempfehlung Allgemeine Hochschulreife (AHR).

 

9.    Auf Seite 3 „Kurzdarstellung Schulentwicklungsplan (SEP)“, Überschrift, „ 0.3. Zieldefinition“ wird Satz 1 ersetzt durch „Der erarbeitete Schulentwicklungsplan fußt auf vier vorab definierten Zielen.“

 

10. Auf Seite 56/57 „V.6. Sozialraum III: Potsdam West / Innenstadt / Nördliche Vorstädte“ Absatz 8, wird der vorletzte Satz „Es wäre aber auch die Zeppelin-Grundschule mit einer Oberschule in freier Trägerschaft an dem Standort denkbar.“ Gestrichen und wie folgt neu formuliert: „Am Standort Ernst-Haeckel-Straße wird ein dreizügiges Gymnasium in öffentlicher Trägerschaft errichtet.“

 

11.    Auf Seite 129 „Ergebnisse für die weiterführenden Schulen“ Absatz 1, wird Anstrich 6 ersetzt durch: „Der Anteil der Schüler mit Empfehlung für den Bildungsgang Allgemeine Hochschulreife (AHR) liegt bei knapp 69 %.“

 

12.       Auf Seite 137 „VI.3.4.2. Gesamtschulen“ Entwicklung der Voltaire-Gesamtschule, wird im Absatz 1 der letzte Satz ersetzt durch: „Ab Schuljahr 2009/10 in der gymnasialen Oberstufe (SEK II) 4-zügig.“

 

13.    Auf Seite 140 „VI.3.6. Zu errichtende weiterführende Schulen“ wird der letzte Satz ergänzt durch: „Zu diesem Zweck wird am Standort der ehemaligen Marie-Curie-Schule (49) eine 3- bis 5-zügige Oberschule errichtet.“

 

14.    Auf Seite 155 wird, das Hermann-von-Helmholtz-Gymnasium betreffend, 5- Zügigkeit durch 4-Zügigkeit ersetzt.

 

15.    Auf Seite 190 „IX.8 Fazit und Empfehlung“ wird der letzte Satz ersetzt durch: „Ein berufliches Gymnasium wird am Standort Schilfhof errichtet.“

 

16.    Auf Seite 134 wird Anstrich 3 wie folgt ersetzt: „Kapazitätserhöhungen durch Errichtung einer 3- bis 5-zügigen Oberschule am Standort Schilfhof zum Schuljahr 2011/12, eines dreizügigen Gymnasiums am Standort Haeckelstraße zum Schuljahr 2011/12 sowie einer weiterführenden Schule mit SEK I und SEK II im Potsdamer Norden mit mindestens 4 Zügen zum Schuljahr 2014/15.“

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Erläuterung

Begründung:

 

 

1. Einleitung

Mit dem Schulentwicklungsplan (SEP) wird ein Vorschlag zur Entwicklung der Schullandschaft unterbreitet, der die demographische Entwicklung der LHP berücksichtigt.

 

Schulnetz:

Die LHP verfügt zur Zeit über 17 Grundschulen und 3 Primarstufen, 4 Gymnasien, 5 Gesamtschulen, 4 Oberschulen, 5 Förderschulen, 3 Oberstufenzentren und eine Schule des Zweiten Bildungsweges. Darüber hinaus befinden sich 15 Schulen, davon 9 Grundschulen, 1 Waldorfschule, 4 Gymnasien, 1 Förderschule und 13 berufliche Schulen in freier Trägerschaft.

 

Schulstandorte:

Im dünn besiedelten Sozialraum I befinden sich 2 städtische und eine freie Grundschule. Im Sozialraum II befinden sich 3 städtische Grundschulen. Im Sozialraum III liegen 5 städtische Grundschulen und 1 Grundschule in freier Trägerschaft sowie 6 weiterführende Schulen, 2 OSZ und die Schule des zweiten Bildungsweges. Im Sozialraum IV sind 3 städtische und 3 freie Grundschulen sowie 2 weiterführende städtische und 2 weiterführende Schulen in freier Trägerschaft. Der Sozialraum V verfügt über 3 städtische und 2 freie Grundschulen sowie 3 städtische und 1 weiterführende Schule in freier Trägerschaft. Im Sozialraum VI befinden sich 2 städtische und 3 freie Grundschulen sowie 2 städtische und 2 weiterführende Schulen in freier Trägerschaft und 1 OSZ.

 

Damit verfügt die LHP über ein räumlich und inhaltlich ausgewogenes und bedarfsgerechtes Schulangebot, das alle schulinhaltlichen Möglichkeiten abdeckt.

 

Schülerzahlenentwicklung:

Die Schülerzahlen steigen im Primar- und SEK I -Bereich stetig an. Im SEK II – Bereich überlagern sich zwei Effekte: noch sinken die Schülerzahlen, aber ab 2011/12 steigen sie wieder stark an. Bei der Berechnung der Schülerzahlen wurde das Umland mit den erwarteten Einpendlerquoten und mit dort geplanten Neuerrichtungen berücksichtigt.

 

Der SEP trägt dieser Entwicklung Rechnung, indem er von 2009 bis 2015 reicht. Er geht damit über den gesetzlich vorgesehenen Planungszeitraum von 5 Jahren hinaus. Dieses „Zeitfenster“ wurde gewählt, damit die Planungen die demographisch und kapazitär „kritische“ Zeitspanne insgesamt erfassen können.

Darüber hinaus reichen die prognostischen Aussagen für die Grund- und weiterführenden Schulen bis in das Schuljahr 2021/22. Die Aussagen sollen es ermöglichen, Investitionsentscheidungen auf einer solideren Grundlage zu treffen.

Die demographische und regionale Entwicklung der einzelnen Sozialräume/ Stadtteile wurde schulbezogen berücksichtigt.

Die Grundschulplanung wurde sichtbar mit der Hortplanung verzahnt, nicht nur für jede Schule, sondern für jede Klassenstufe. Sie liefert so wesentliche Informationen, wo in den nächsten Jahren welcher Bedarf an Plätzen in Horten und Schulen entsteht und wie er gedeckt werden soll. Parallel dazu hat das Jugendamt eine 2-jährige Kita- Planung vorgelegt, so dass jetzt insgesamt die Handlungsfelder bekannt sind.

Darüber hinaus sind getätigte Investitionen und investive Bedarfe auf der Grundlage der DS 06/SVV/0850 v. 26.09.2006 ebenfalls dokumentiert. Sie werden angesichts der jüngsten Entwicklung (KP II und Ganztag) bis zur endgültigen Beschlussfassung aktualisiert.

 

 

2. Grundschulen/ Primarstufen

Die Planung zeigt, dass die Bedarfe bei den Grundschulen/ Primarstufen bei integrierter Betrachtung im Wesentlichen gedeckt sind und es nur in fünf Fällen Handlungsbedarf für Schule gibt. Hier laufen die Vorbereitungen bereits – siehe z.B. für den Grundschulneubau Bornstedter Feld; genauso wird deutlich, wo Horterweiterungen oder Neubauten erforderlich sind.

 

 

 

 

3. weiterführende Schulen/ SEK I und SEK II

 

Bei den weiterführenden Schulen ist eine Steuerung der Entwicklung vorgesehen, damit das Schülertal in der SEK II mit möglichst wenig Veränderungen überwunden werden und das Schulnetz

 

auf lange Sicht stabilisiert werden kann. Das bietet Sicherheit für die Schüler und Eltern, aber auch für die Schulen und für die notwendigen Investitionen.

Aus dem künftigen Mehrbedarf in der Sekundarstufe II (Abiturstufe) ergibt sich, welches Angebot in welcher Schulform in der Sekundarstufe I vorgehalten werden muss. Damit ergibt sich im Weiteren, welche Kapazität zu schaffen ist und wie das künftige Schulnetz aussehen muss. Je nach Schulform sind die Sekundarstufen gleich groß (Gymnasien) oder die SEK I ist größer als die SEK II (Gesamtschulen).

 

Für die Steuerung der Entwicklung der weiterführenden Schulen wurden verschiedene Modelle der möglichen Schulnetzentwicklung unter Berücksichtigung der nachgenannten Voraussetzungen und der Nachfrageentwicklung untersucht.

 

Voraussetzungen

Die Modelle sollten folgende Bedingungen erfüllen:

·                               Bedarfsgerechtigkeit

·                               Nachhaltigkeit

·                               Verlässlichkeit

·                               Ressourcensparsamkeit

·                               Kostenbewusstsein

 

Kapazität je Schulform

Jede Schulform hat einen unterschiedlichen Raumbedarf:

Den geringsten Raumbedarf hat eine Oberschule, mittleren Bedarf hat ein Gymnasium und den höchsten Bedarf hat eine Gesamtschule. Die Oberschule hat keine Oberstufe. Der Unterschied zwischen Gymnasien und Gesamtschulen erklärt sich teilweise mit dem zwölfjährigen Abitur in den Gymnasien und dem differenzierten Unterricht in der Gesamtschule.

Daraus resultiert, dass ein Gymnasium bezogen auf einen bestimmten Standort eine deutlich höhere Schüler- und Klassenzahl aufnehmen kann.

 

Zum Beispiel könnte am Standort Schilfhof eine sechszügige Oberschule, ein fünfzügiges Gymnasium, d.h. 5 Züge in der SEK I und SEK II oder eine Gesamtschule mit 5:3 Zügen errichtet werden. Ein Gymnasium an diesem Standort bietet demnach die meisten Plätze für die Sekundarstufe II.

 

Nachfrageentwicklung

Allen Modellen werden die Ergebnisse der Schülerzahlenprognose für die 7. und 11. Klassenstufe zugrunde gelegt.

 

Die Prognose der Schülerzahlen basiert auf der durchschnittlichen Übergangsquote von der Klasse 6 zur Klasse 7 (Ü7) von 125 % und auf die durchschnittlichen Übergangsquoten von der Klasse 10 zur Klasse 11 (Ü11) bei den Gesamtschulen von 45% und bei den Gymnasien von 98%.

 

 

Zeitraum SEP

 

Nachfrage

08/09

09/10

10/11

11/12

12/13

13/14

14/15

15/16

 

7. Kl

1085

1141

1284

1450

1428

1428

1458

1534

 

11. Kl.

667

505

444

499

627

661

744

840

 

 

 

 

 

Zeitraum Prognose

                                                                                  

Nachfrage

16/17

17/18

18/19

19/20

20/21

21/22

 

7. Kl

1565

1564

1625

1633

1641

1660

 

11. Kl.

827

827

844

899

918

917

 

 

In den folgend dargestellten Tabellen sind für die Schuljahre bis einschließlich 2021/22 die erwarteten Klassenzahlen für den Eintritt in die Mittel- und Oberstufe dargestellt.

 

Zeitraum SEP

 

Nachfrage

08/09

09/10

10/11

11/12

12/13

13/14

14/15

15/16

 

7. Kl

42

44

49

56

55

55

56

59

 

11. Kl.

28

20

18

20

25

26

30

34

 

 

Zeitraum Prognose

                                                                                   

Nachfrage

16/17

17/18

18/19

19/20

20/21

21/22

 

7. Kl

60

60

63

63

63

64

 

11. Kl.

33

33

34

36

37

37

 

           

 

Angebot

Der Nachfrage an 59 siebten Klassen (SEK I) im Planungszeitraum (2015/2016) und an 64 siebten Klassen im Prognosezeitraum (2021/22) steht zur Zeit ein Angebot von nur 49 Zügen gegenüber.

Dem Bedarf an 34 elften Klassen (SEK II) im Planungszeitraum und 37 elften Klassen im

Prognosezeitraum steht eine maximale Kapazität von 33 Zügen gegenüber. 

 

Dabei ist die Neuerrichtung eines Gymnasiums am Standort Goethe Schule schon eingerechnet.

 

Im Einzelnen:

 

Nachfrage

2015/2016

2021/ 2022

an   7. Klassen

59

64

an 11. Klassen

34

37

 

 

Schulstandort

Zügigkeit

Aktuelles Angebot inkl. Goethe-Gymnasium

 

SEK I

 

SEK II

Humboldt-Gymnasium

4

4

Hermann-von-Helmholtz-Gymnasium

5

5

Leibniz-Gymnasium

5

5

Einstein-Gymnasium

4

4

Sportschule Potsdam F. L. Jahn

4-5

3

Gesamtschule Peter-Joseph-Lenné

4

3

Voltaire-Gesamtschule

5

3-4

F.-Wilh.-von-Steuben-Gesamtschule

5

2

Goethe (als Gymnasium)

3

3

Käthe-Kollwitz-Oberschule

2

 

Pierre de Coubertin-Oberschule

3

 

Theodor Fontane Oberschule

3

 

Montessori-Oberschule

2

 

Gesamt

49-50

32-33

Das bedeutet, dass mittelfristig etwa 9 und langfristig 14 „7. Klassen“ sowie mittelfristig 1 bis 2 und langfristig 4 „11. Klassen“ fehlen.

 

Standortmodelle

 

Nach Gesprächen mit dem MBJS, dem Staatlichen Schulamt, den Schulleitern und den Fraktionen der SVV hatten sich zunächst drei denkbare Modelle – „Passiv“, „GESAMTSCHULEN“ und „GYMNASIEN“ - herauskristallisiert.

 

Es wurden in jedem Modell für jede Schule und jede Schulart, für jede Klassenstufe und für jedes Schuljahr bis einschließlich 2021/22 die Anzahl der gebildeten Klassen prognostiziert und in einer Gesamtübersicht (siehe oben) mit der Nachfrageentwicklung verglichen:

 

Standortmodell „PASSIV“

 

Dieses Modell beschreibt die erwartete Entwicklung, falls es nicht gelingt, steuernd in die aktuelle Standortstruktur einzugreifen.

Das Modell wurde verworfen, weil es weder dem Elternwunsch entspricht noch den Bedarf deckt und mehrere Schulumwandlungen zur Folge hat.

 

Standortmodell „GESAMTSCHULEN“

 

Dieses Modell beschreibt die erwartete Entwicklung des Angebotes an Schulplätzen bei einem weitgehenden Erhalt der Gesamtschulen. Bei diesem Modell müssen alle Gesamtschulen einen bestimmten Prozentsatz von AHR-Schülern (für die Allgemeine Hochschulreife empfohlene Schüler)  erreichen.

Von den 4 Gesamtschulen waren bisher 2 gut angewählt. Die beiden sind zwar Gesamtschulen, entsprechen mit ihrer AHR-Quote und ihrem Schulprofil aber fast Gymnasien. Inwieweit ein Goethe Gymnasium die Lenné-, Voltaire- oder Steuben-Gesamtschule schwächt, ist nicht kalkulierbar. Der Anspruch auf ein 12-jähriges Abitur kann ggf. nicht befriedigt werden. Andererseits wird der mögliche Wunsch nach einem 13-jährigen Abitur erfüllt.

Ob die in diesem Modell geplante Gesamtschule am Schlaatz entsprechend angewählt wird, kann nicht eingeschätzt werden. Die Oberschulen werden weiter geschwächt.

 

Standortmodell „GYMNASIEN“

 

Dieses Modell beschreibt die erwartete Entwicklung des Bedarfes und des neuen Angebotes an Schulplätzen bei weitmöglichster Beachtung des Elternwunsches und es berücksichtigt das mehrheitliche Votum der Schulleiter bei optimierter Auslastung vorhandener Ressourcen. Es entspricht im Wesentlichen der Gesetzeslage in Brandenburg, die grundsätzlich die Zweigliedrigkeit des Schulsystems (Gymnasien/Oberschule) vorsieht.

 

 

In einem engagiert geführten Diskussionsprozess wurden zunächst die Vor- und Nachteile des GESAMTSCHULEN- und GYMNASIEN- Modells gegeneinander abgewogen: Der Elternwunsch nach Gymnasien lässt sich an den 4 städtischen und den in gleicher Zahl vorhandenen Gymnasien in freier Trägerschaft ablesen. Die Anwahlquote für Gymnasien beträgt in der LHP insgesamt zurzeit über 70%. Das GYMNASIEN-Modell führt mit der Errichtung von 9 weiteren Oberschulzügen zur Stärkung der Oberschulen.

Optional könnte die LHP ggf. ein berufliches Gymnasium an einem OSZ einrichten, für Schüler, bei denen sich erst später herausstellt, dass sie ein Abitur machen wollen und können.

 

Standortmodell „WORKSHOP“

 

Am 22.01.09 wurde in einem Workshop mit Vertretern der Fraktionen und Schulleitern das diesem SEP zugrunde liegende WORKSHOP-Modell entwickelt.

 

Ausgehend von der bestehenden Organisationsstruktur des Schuljahres 2008/09 wurde schuljahresweise die erwartete Nachfrage nach Schulplätzen in der Sekundarstufe I und II auf die vorhandenen Schulstandorte verteilt. Dabei ist zu bedenken, dass die Einrichtung von 7. Klassen an Gesamtschulen und Gymnasien die entsprechend notwendigen Kapazitäten der Einzelschule vier Jahre später in der 11. Klasse bereits festlegt.

Die Entwicklung des Standortmodells wurde darauf ausgelegt, die notwendigen Veränderungen im Schulsystem so gering bzw. für die Schüler, Lehrer und Eltern so verträglich wie möglich zu gestalten. Trotzdem müssen in den nächsten Jahren folgende Maßnahmen getroffen  werden:

·       Die F.-Wilh.-von-Steuben-Gesamtschule soll als Gesamtschule weitergeführt werden, obwohl die Mindestgröße der SEK II mit 50 oder 40 Schülern (nach Änderung der VV-Unterrichtsorganisation) in den Schuljahren 2009/10 und 2010/11 voraussichtlich nicht erreicht wird. Hier wird es ggf. notwendig, eine Ausnahmeregelung zu beantragen. Diese begründet sich aus der Erwartung, dass ab dem Schuljahr 2011/12 wieder ausreichend Schüler die SEK II an der Schule nachfragen werden.[1]

·       Errichtung eines Gymnasiums am Standort der Goethe-Schule (beginnend zum Schuljahr 2010/11 mit der Aufnahme von 7. Klassen).

·       Kapazitätserhöhung durch Errichtung einer Gesamtschule an dem Standort Schilfhof zum Schuljahr 2011/12, damit einhergehend die Konzentration des OSZ II am Standort Jagenstein, die Errichtung einer dreizügigen Oberschule am Standort Ernst-Haeckel-Straße im Jahr 2015/16 sowie Errichtung einer weiteren Schule möglichst im Potsdamer Norden zum Schuljahr 2016/17 mit Kapazitäten für SEK I und II.

·       Mit dem SEP zugrundeliegenden Modell werden die Bedarfe quantitativ gedeckt. Inhaltlich wird die bisherige Dreigliedrigkeit des Schulsystems in der LHP beibehalten. Die Vorlage ist Diskussionsgrundlage für den politischen Willenbildungsprozess.

 

4. Oberstufenzentren

Alle drei Oberstufenzentren und Standorte bleiben nach der Prognose erhalten. Mit strukturellen Veränderungen kann aber eine bessere bzw. effiziente Auslastung erzielt werden. Konkret kann durch die Auslagerung von Berufen des OSZ II z.B. an das OSZ I erreicht werden, dass der Standort Schilfhof (die frühere Marie-Curie-Schule) für die dringend notwendige schulische Nutzung als weiterführende Schule bereit steht.

 

Anderenfalls wären für die weiterführenden Schulen weitere Neubauten und Grundstückskäufe erforderlich.

 

 

5. Beschluss der SVV, DS 07/SVV/1137

Zusätzlich soll lt. Beschluss der SVV vom 02.04.2008, DS 07/SVV/1137, noch eine Begutachtung unter dem Aspekt der Priorisierung und Optimierung der Investitionsplanung für Schule und Kita 2009 bis 2012 durch einen externen Dritten erfolgen; ggf. ist der SEP fortzuschreiben.

 

 

6. Beschluss der SVV, DS 08/SVV/0260

Zur Schulwegsicherung wird ein Konzept erarbeitet und gesondert vorgelegt.

 

 

 

Anlage:

Schulentwicklungsplan

 

 



[1]      Falls in diesem Fall keine Entscheidung getroffen bzw. eine Ausnahmeregelung nicht erteilt wird, wird die Schule gem. Schulgesetz zur Oberschule, um allerdings nach voraussichtlich zwei Jahren aufgrund der Nachfrageentwicklung wieder zur Gesamtschule werden zu müssen.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

In dem Entwurf des Investitionsprogramms der Landeshauptstadt Potsdam 2009 ff und dem Wirtschaftsplan des KIS 2009 ff sind notwendige Mittel wie folgt vorgesehen:

 

1. Schulerweiterungsbau (Ludwig Renn (2)) bis 2011 aus KP II                 3.314.600 €

2. Sanierung der Hälfte des Standortes Schilfhof bis 2011 aus KP II         2.440.300 €

 

Diese finanziellen Mittel stehen unter Haushaltsvorbehalt.

 

Mittel für bauliche Maßnahmen an der Rosa-Luxemburg-Schule sind im derzeitigen Entwurf des Investitionsprogramms nicht enthalten.

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Anlagen

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