Antrag - 09/SVV/0294
Grunddaten
- Betreff:
-
Jugendarbeit in den Sozialräumen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Einreicher*:
- Fraktionen SPD, CDU/ANW, FDP/Familienpartei
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.04.2009
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06.05.2009
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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30.04.2009
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Zur
Stärkung und Stabilisierung der Jugendarbeit in den Sozialräumen bzw.
Stadteilen wird der Oberbürgermeister beauftragt:
- Den Investitionsbedarf an
Kinder- und Jugendclubs in der Stadt zu ermitteln und aufgeschlüsselt nach
Einrichtungen und jeweiligem Bedarf der Stadtverordnetenversammlung in
einem Bericht zur Kenntnis zu bringen. Der Bericht soll darüber Auskunft
geben, bis wann die Landeshauptstadt plant, die nötigen
Investitionsmaßnahmen zu leisten.
- Ein Konzept zur Vernetzung der
Angebote ähnlich dem geplanten Bürgerhauskonzept vorzulegen, der Auskunft
über die Nutzbarkeit der bestehenden Einrichtungen für Bedarfe der
jugendkulturellen Szene enthält.
- Einen Vorschlag für Höhe und
Ausformung eines Projektmittelfonds vorzulegen, der es den Kinder- und
Jugendclubs ermöglicht, ihre Jugendarbeit durch stadteilspezifische
Angebote für die Jugendkultur zu ergänzen.
Erläuterung
Begründung:
Derzeit
fokussiert die Diskussion um die Zukunft der Jugendkultur in Potsdam wieder
verstärkt auf die Schaffung eines Ersatzangebots für den S13 und den Spartacus
im Rahmen des Projektes Freiland. Der 10plus-Punkte-Plan der AG „Alternative
Jugendkultur Potsdam“ (AJKP) enthält jedoch darüber hinaus auch die Forderung
nach der Stärkung der Jugendkultur in den Sozialräumen (Punkt Jugendkultur in
allen Sozialräumen / Wohnortnähe und Lebensweltorientierung).
Untersucht
werden muss die Nutzbarkeit bestehender Einrichtungen (Kinder- und Jugendclubs,
Bürgertreffs o.ä. Gebäude der Stadt Potsdam) für ergänzende Angebote aus dem
Bedarf der jugendkulturellen Szene, ohne deren eigentliche Aufgabe zu behindern
und deren Ressourcen auszunutzen. Dabei ist der sozialräumliche Nutzen,
Bedarfe, Bedürfnisse, sowie die Abgrenzung und Schnittpunkte zu den Bereichen
der Jugendhilfe zu definieren. Jugendliche, welche sich in ihrem Stadtteil
selbst organisiert jugendkulturell betätigen möchten, müssen für diesen Zweck
Räume eigenverantwortlich nutzen können, ohne den Betrieb des jeweiligen Hauses
zu beeinträchtigen. Hier könnte in Zusammenarbeit mit dem Beirat für jugendkulturelle
Projekte ein „Jugendkulturstadtplan“ erarbeitet werden.
Nur eine
ganzheitliche Betrachtung unter Einbeziehung der Stadtteiljugendarbeit
ermöglicht einer objektive Bewertung der Situation und Verteilung der
Ressourcen.