Antrag - 09/SVV/0366
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkauf denkmalgeschützter Gebäude
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Einreicher*:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU/ANW, FDP/Familienpartei
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.05.2009
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, das Verfahren zum Verkauf und zum Abschluss von Erbpachtverträgen
denkmalgeschützter Gebäude aus städtischem Eigentum auf seine Wirksamkeit in
Bezug auf die wirtschaftliche Sicherheit sowie den baulichen Schutz und die
Sicherung der denkmalgerechten Bausanierung zu überprüfen und ggf. Vorschläge
zur Verbesserung vorzulegen.
Der
Stadtverordnetenversammlung ist in ihrer Septembersitzung 2009 zu berichten.
Erläuterung
Begründung:
Die bisher praktizierten
Sicherungsmethoden durch Verträge und grundbuchliche Sicherungen, die
Sanierungsfrist innerhalb einer bestimmten Frist, Vertragsstrafen,
denkmalpflegerische Auflagen, verschiedenste gesetzliche Grundlagen reichen
offenbar nicht aus, um alle veräußerten denkmalgeschützten Gebäude zuverlässig
vor Vernachlässigung und Schaden zu schützen. Die Mechanismen sollten so
geschärft werden, dass die wirtschaftliche und denkmalpflegerische Eignung des
neuen Eigentümers besser geprüft und die Einhaltung der Auflagen besser
durchgesetzt werden kann.