Antrag - 09/SVV/0366

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Verfahren zum Verkauf und zum Abschluss von Erbpachtverträgen denkmalgeschützter Gebäude aus städtischem Eigentum auf seine Wirksamkeit in Bezug auf die wirtschaftliche Sicherheit sowie den baulichen Schutz und die Sicherung der denkmalgerechten Bausanierung zu überprüfen und ggf. Vorschläge zur Verbesserung vorzulegen.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist in ihrer Septembersitzung 2009 zu berichten.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die bisher praktizierten Sicherungsmethoden durch Verträge und grundbuchliche Sicherungen, die Sanierungsfrist innerhalb einer bestimmten Frist, Vertragsstrafen, denkmalpflegerische Auflagen, verschiedenste gesetzliche Grundlagen reichen offenbar nicht aus, um alle veräußerten denkmalgeschützten Gebäude zuverlässig vor Vernachlässigung und Schaden zu schützen. Die Mechanismen sollten so geschärft werden, dass die wirtschaftliche und denkmalpflegerische Eignung des neuen Eigentümers besser geprüft und die Einhaltung der Auflagen besser durchgesetzt werden kann.

 

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