Beschlussvorlage - 09/SVV/0397
Grunddaten
- Betreff:
-
Billigung der Abwägung, Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 52 "Rote Kaserne Ost"- 1. Änderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.05.2009
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03.06.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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12.05.2009
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19.05.2009
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Das Abwägungsergebnis der
Stellungnahmen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und zur
öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr.52 „Rote Kaserne
Ost“- 1. Änderung wird gebilligt (siehe Anlage 2).
- Der Bebauungsplan Nr. 52 „Rote
Kaserne Ost“- 1. Änderung wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung
beschlossen und die dazugehörige Begründung gebilligt (siehe Anlage 3).
Erläuterung
Begründung:
Billigung der Abwägung
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 52 „Rote Kaserne
Ost“- 1. Änderung
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die den
Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage
enthalten:
- Anlage 1: Kurzeinführung
( 2 Seiten)
- Anlage 2: Abwägungsergebnis
( 50 Seiten)
- Anlage 3: Bebauungsplan
Nr. 52 „Rote Kaserne Ost“ -1. Änderung: Begründung zum Satzungsbeschluss mit
Planzeichnung und textlichen Festsetzungen (91 Seiten + 1 Plan)
Anlage 1
1. Kurzeinführung
zur
Beschlussvorlage
·
Billigung des
Abwägungsergebnisses und
·
Satzungsbeschluss
zum Bebauungsplan Nr. 52 „Rote Kaserne Ost“ – 1. Änderung
1.
Billigung
des Abwägungsergebnisses und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 52 „Rote
Kaserne Ost“ – 1. Änderung
1.1
Anlass und Ziel der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 52
„Rote Kaserne Ost“
Mit dem 2006 in Kraft gesetzten Bebauungsplan Nr. 52 "Rote Kaserne Ost" wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die zivile Entwicklung des denkmalgeschützten einstigen Kasernenareals geschaffen. Aufgrund modifizierter städtebaulicher Ziele, abgeleitet aus der gesamtstädtischen Entwicklung und der lokalen Vermarktung, wurden Änderungen des Bebauungsplanes Nr. 52 "Rote Kaserne Ost" erforderlich.
Die
denkmalschutzrechtlichen Rahmenbedingungen sowie die aufgrund der Nachbarschaft
eines reinen Wohngebietes (Bebauungsplan Nr. 95) erforderliche Einschränkung
der zulässigen Lärmemissionen erschwerten die Vermarktbarkeit der Gebäude und
Flächen. Die im wirksamen Bebauungsplan Nr. 52 "Rote Kasernen Ost"
ausgewiesenen Gewerbeflächen werden von Investorenseite nicht nachgefragt.
Stattdessen besteht jedoch eine steigende Nachfrage nach Wohn- und
Dienstleistungsstandorten in dem denkmalgeschützten Ensemble der Roten Kaserne
mit konkreten Investitionsinteressen. Diesen Entwicklungsabsichten steht jedoch
vor allem die Ausweisung von Gewerbegebietsflächen im Plangebiet entgegen, in
denen gemäß § 8 BauNVO Wohnnutzungen unzulässig sind. Um eine größere
Flexibilität bei der konkreten Entwicklung der Baugrundstücke zu erreichen, ist
eine Änderung des bestehenden Planungsrechts erforderlich.
Die
Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 6.6.2007 die Einleitung des
Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 52 "Rote Kaserne Ost"
beschlossen.
1.2
Beteiligungsverfahren
und Abwägungsergebnisse zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 52„Rote Kaserne
Ost“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte vom 10.07.
bis zum 24.07.2007. Es gingen drei schriftliche Stellungnahmen ein. Die
Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB hatten keine Auswirkungen auf die Grundzüge der Planung.
Frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die
Fachbereiche / Bereiche der Stadtverwaltung wurden mit Schreiben vom 2.7.2007
am Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Beteiligt am Verfahren wurden 10
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange und 13 Fachbereiche /
Bereiche der Stadtverwaltung; es liegen von allen beteiligten Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange und von insgesamt 12 Fachbereichen /
Bereichen der Stadtverwaltung Stellungnahmen vor.
Im Ergebnis der frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde für die Vogelweide das Fahrrecht zugunsten
der Anlieger zugunsten der Allgemeinheit erweitert. Aufgrund der Anregungen der
beteiligten Behörden wurden zu folgenden Punkten weitere Untersuchungen und
Abstimmungen durchgeführt:
·
schalltechnische Untersuchungen zu den Auswirkungen des
Straßenverkehrlärms der Nedlitzer Straße
·
schalltechnische Untersuchungen wurden auch notwendig um die
Auswirkungen der kulturellen
Veranstaltung innerhalb der nördlich angrenzenden "Privaten Grünfläche für
kulturelle Nutzungen" auf das Mischgebiet MI 8 abschätzen zu können
·
Untersuchungen zu Luftschall-, Erschütterungs- und
Körperschallimmissionen hinsichtlich der Auswirkungen der geplanten
Straßenbahnerweiterung Nordast, 2. BA in Bezug auf die Nutzungsänderung der
angrenzenden Baugebiete (Gewerbe- zu Mischgebiet).
Unabhängig von den Anregungen der Behörden und Träger wurde
zusätzlich ein faunistisches Gutachten beauftragt, um die Auswirkungen der
bereits bekannten Verbreitung der streng geschützten Käferart Heldbock im
Nedlitzer Holz auf die Rechtslage zur Umsetzung des Bebauungsplanes
(Verlängerung der Fritz-von-der-Lancken-Straße) zu prüfen.
Beteiligung
der Öffentlichkeit
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte
vom 10.3. bis zum 10.4.2008. Es gingen vier schriftliche Stellungnahmen ein.
Sie führten im Ergebnis der Abwägung zu folgenden Änderungen der Planung:
·
Neuformulierung der textlichen Festsetzung Nr. 8: Die Ergänzungen
in der textlichen Festsetzung Nr. 8 sind redaktioneller Art und dienen der
Klarstellung, dass zusätzlich zu der gemäß § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO zulässigen
Überschreitung der festgesetzten Grundfläche eine weitere Überschreitung um 800
m² zulässig ist, soweit es sich um Tiefgaragen mit ihren Zufahrten handelt.
·
Ergänzung einer zusätzlichen textlichen Festsetzung (neu Nr. 12)
zur Zulässigkeit nicht abstandsflächenrelevanter Gebäudeteile außerhalb der
überbaubaren Flächen:
Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die
Fachbereiche / Bereiche der Stadtverwaltung wurden mit Schreiben vom 5.3.2008
am Verfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Beteiligt am Verfahren wurden 10
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und 14 Fachbereiche /
Bereiche der Stadtverwaltung. Es liegen von sechs beteiligten Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange und von insgesamt 6 Fachbereichen /
Bereichen der Stadtverwaltung Stellungnahmen vor.
Die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen führte im Ergebnis
der Abwägung zu folgenden Änderungen der Planung:
·
Präzisierung der textlichen Festsetzung Nr. 7. Statt einer
Lärmschutzwand soll durch die
Präzisierung auch die Errichtung eines Lärmschutzwalls ermöglicht werden.
·
Änderung der textlichen Festsetzungen Nrn. 32-35 (neu Nrn. 33-35)
zur Festsetzung von passiven Schallschutzmaßnahmen entlang der Nedlitzer Straße
in den Mischgebieten MI 1, MI 2, MI 6 und MI 8 auf der Grundlage des
Schallschutzgutachtens und der Stellungnahmen des Landesumweltamtes
·
Erweiterung der textlichen Festsetzung Nr. 36: Unter
Berücksichtigung der von den Zuschauern erzeugten Geräusche werden die
zulässigen Schalleistungspegel noch einmal um 3 dB(A) abgesenkt, um eine
umfassende Einhaltung der geltenden Immissionsrichtwerte gemäß
Freizeitlärm-Richtlinie zu sichern.
Die Stellungnahmen mit den Abwägungsempfehlungen zur frühzeitigen Beteiligung und zur öffentlichen Auslegung sind als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt.
1.3
Empfehlung
der Verwaltung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52
„Rote Kaserne Ost“
Sofern
seitens der Stadtverordnetenversammlung die Abwägungsergebnisse
gem. der Anlage 2 gebilligt werden, kann der Satzungsbeschluss zum
Bebauungsplan Nr. 52 „Rote Kaserne Ost“ -1. Änderung (Anlage 3) gefasst werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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10 kB
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2
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(wie Dokument)
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165,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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111,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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5
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(wie Dokument)
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5,6 MB
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