Beschlussvorlage - 09/SVV/0492

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Potsdam GmbH
(§ 8 Abs. 1 Ziff. 8 und § 11 Abs. 4 Gesellschaftsvertrag; siehe beigefügte Synopse)

 

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Erläuterung

Sachverhalt:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist hundertprozentige Gesellschafterin der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP).

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am 4. März 2009 die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam beschlossen. Diese regelt in § 13 Abs. 3, dass die Stadtverordnetenversammlung über den wesentlichen Inhalt von Satzungen von Gesellschaften, an denen die Landeshauptstadt Potsdam unmittelbar oder mittelbar mehr als ein Viertel der Anteile hält, entscheidet. Als wesentliche Inhalte von Gesellschaftssatzungen werden u.a. Regelungen über die Bestellung und Zuständigkeit von Geschäftsführern, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten und Beiräten angegeben.

 

In Anpassung an die Leitlinien guter Unternehmensführung - Public Corporate Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam – soll für die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung und zum Abschluss, der Änderung, Aufhebung und Kündigung der Anstellungsverträge der Geschäftsführung nicht der Aufsichtsrat, sondern die Gesellschafterversammlung zuständig sein. Diese Verfahrensweise wird bereits bei den anderen städtischen Unternehmen durchgeführt.

 

Die Änderungen betreffen § 8 Abs. 1 Ziff. 8, und § 11 Abs. 4 Gesellschaftsvertrag der SWP (UR-Nr. 2169/2008 des Notars Jens Hunger in Potsdam).

 

 

II. Rechtliche Grundlagen

 

Rechtliche Grundlagen für die Änderung des Gesellschaftsvertrages der SWP sind die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) und der Gesellschaftsvertrag der SWP.

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen

 

Der Landeshauptstadt Potsdam entstehen keine finanziellen Aufwendungen.

 

 

 


 

Synopse:  beabsichtigte Änderungen des Gesellschaftsvertrages der SWP

 

 

Gesellschaftsvertrag der SWP in der Fassung vom 18. Dezember 2008

Beschlossene Änderungen in der StVV am 02.09.2009 - Gesellschaftsvertrag der SWP

 

§ 8 Abs. 1, Ziff. 8

 

(1)               Die Gesellschafterversammlung beschließt insbesondere über folgende Angelegenheiten:

.

.

.

      8. Grundsätze der Anstellungsverträge der
          Geschäftsführer,

 

 

 

§ 8 Abs. 1 Ziff. 8

 

(1)  Die Gesellschafterversammlung be-schließt insbesondere über folgende Angelegenheiten:

 

... Punkt 8. wird nicht verändert, einzufügen ist neu:

 

9. Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer/innen sowie Abschluss, Änderung, Aufhebung und Kündigung von Anstellungsverträgen der Geschäfts-führer/innen nach vorheriger Empfehlung durch den Aufsichtsrat.

 

Die Nummerierung der nachfolgenden Punkte ist entsprechend anzupassen.

 

 

§ 11 Abs. 4

 

(4) Der Aufsichtsrat beschließt über:

 

.....1. Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer,

 

     2. Abschluss, Änderung, Aufhebung und Kündigung der Anstellungsverträge der Geschäftsführer,

 

.......

 

 

§ 11 Abs. 4

 

(4) Der Aufsichtsrat beschließt über:

 

1.    Empfehlung zur Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer/innen. Wird einem Geschäftsführer/einer Geschäftsführerin durch den Aufsichtsrat das Vertrauen entzogen, ist er/sie durch die Gesellschafterver-sammlung unverzüglich abzuberufen.  

 

2.   Empfehlung zu Abschluss, Änderung, Aufhebung und Kündigung der Anstellungsverträge der Geschäfts-führer/innen.

 

.......

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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