Beschlussvorlage - 09/SVV/0492
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Bereich Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.06.2009
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02.09.2009
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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24.06.2009
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Erläuterung
Sachverhalt:
Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist hundertprozentige
Gesellschafterin der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP).
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
hat in ihrer Sitzung am 4. März 2009 die Hauptsatzung der Landeshauptstadt
Potsdam beschlossen. Diese regelt in § 13 Abs. 3, dass die
Stadtverordnetenversammlung über den wesentlichen Inhalt von Satzungen von
Gesellschaften, an denen die Landeshauptstadt Potsdam unmittelbar oder
mittelbar mehr als ein Viertel der Anteile hält, entscheidet. Als wesentliche
Inhalte von Gesellschaftssatzungen werden u.a. Regelungen über die Bestellung
und Zuständigkeit von Geschäftsführern, Gesellschafterversammlungen,
Aufsichtsräten und Beiräten angegeben.
In Anpassung an die Leitlinien guter Unternehmensführung - Public Corporate Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam – soll für die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung und zum Abschluss, der Änderung, Aufhebung und Kündigung der Anstellungsverträge der Geschäftsführung nicht der Aufsichtsrat, sondern die Gesellschafterversammlung zuständig sein. Diese Verfahrensweise wird bereits bei den anderen städtischen Unternehmen durchgeführt.
Die Änderungen betreffen § 8 Abs. 1 Ziff. 8, und § 11 Abs. 4
Gesellschaftsvertrag der SWP (UR-Nr. 2169/2008 des Notars Jens Hunger in
Potsdam).
II. Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen für die Änderung des Gesellschaftsvertrages
der SWP sind die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) und der
Gesellschaftsvertrag der SWP.
III. Finanzielle Auswirkungen
Der
Landeshauptstadt Potsdam entstehen keine finanziellen Aufwendungen.
Synopse: beabsichtigte Änderungen des
Gesellschaftsvertrages der SWP
Gesellschaftsvertrag
der SWP in der Fassung vom 18. Dezember 2008 |
Beschlossene
Änderungen in der StVV am 02.09.2009 - Gesellschaftsvertrag der SWP |
§ 8
Abs. 1, Ziff. 8 (1) Die Gesellschafterversammlung beschließt insbesondere über folgende Angelegenheiten: . . . 8. Grundsätze
der Anstellungsverträge der |
§ 8
Abs. 1 Ziff. 8 (1) Die Gesellschafterversammlung be-schließt insbesondere über
folgende Angelegenheiten: ... Punkt 8. wird nicht verändert, einzufügen ist
neu: 9. Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer/innen sowie Abschluss, Änderung, Aufhebung und Kündigung von Anstellungsverträgen der Geschäfts-führer/innen nach vorheriger Empfehlung durch den Aufsichtsrat. Die Nummerierung der nachfolgenden Punkte ist
entsprechend anzupassen. |
§ 11
Abs. 4 (4) Der Aufsichtsrat beschließt über: .....1. Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer, 2. Abschluss, Änderung, Aufhebung und Kündigung der Anstellungsverträge der Geschäftsführer, ....... |
§
11 Abs. 4 (4)
Der Aufsichtsrat beschließt über: 1. Empfehlung zur Bestellung
und Abberufung der Geschäftsführer/innen. Wird einem Geschäftsführer/einer
Geschäftsführerin durch den Aufsichtsrat das Vertrauen entzogen, ist er/sie
durch die Gesellschafterver-sammlung unverzüglich abzuberufen. 2. Empfehlung
zu Abschluss, Änderung, Aufhebung und Kündigung der Anstellungsverträge der
Geschäfts-führer/innen.
....... |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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15,6 kB
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