Beschlussvorlage - 09/SVV/0683
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 2 "Horstweg-Süd", Teilbereich Horstweg / Schlaatzweg, Beschluss zur öffentlichen Auslegung der 3. Änderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
02.09.2009
| |||
|
07.10.2009
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
|
Vorberatung
|
|
|
08.09.2009
|
Erläuterung
Kurzeinführung Anlage
1
Hinweise zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die in der
Originalvorlage den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind
folgende Anlagen enthalten:
Anlage 1 Kurzeinführung
/ Begründung ( 2 Seiten)
Anlage
2 Begründung (mit Umweltbericht) (34 Seiten)
Anlage
3 Bebauungsplan (Textliche Festsetzungen)
(1 Seite)
Darstellung der Ergebnisse aus den bisherigen Verfahrensschritten und Empfehlung der Verwaltung
Anlass und Gegenstand
der vorliegenden Beschlussvorlage
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt
Potsdam hat in ihrer Sitzung am 10.10.2007 die Aufstellung der 3. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 2 „Horstweg-Süd“, Teilbereich Horstweg/Schlaatzweg gem. § 2
Abs.1 BauGB beschlossen (DS 07/SVV/0653). Die Bekanntmachung erfolgte im
Amtsblatt vom 01.11.2007. Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1Q
entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von
Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 06/SVV/0139) durchzuführen.
Frühzeitiges Beteiligungsverfahren
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem.
§ 3 Abs. 1 BauGB erfolgte nach Bekanntmachung im Amtsblatt vom 26.02.2009 im
Zeitraum vom 17.03.2009 bis 31.03.2009.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gingen keine Schreiben von Bürgern ein.
Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange wurde gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 23.03.2009 die
Möglichkeit zur Stellungnahme im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens
gegeben. An der Planung wurden folgende Träger öffentlicher Belange beteiligt :
-
Gemeinsame
Landesplanungsabteilung Berlin – Brandenburg
-
Regionale
Planungsgemeinschaft Havelland – Fläming
-
Handelsverband Berlin
– Brandenburg
-
Landesumweltamt
Brandenburg
-
Industrie- und
Handelskammer (IHK) Potsdam
Von 4 Trägern gingen Stellungnahmen ein. Davon
hatten 3 Träger öffentlicher Belange keine Anregungen und Hinweise bzw. waren
in ihren Belangen nicht betroffen.
Die IHK Potsdam gab den Hinweis, die Nutzer und
Eigentümer der Grundstücke im Plangebiet frühzeitig in die Planung mit
einzubeziehen. Dies ist in Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
erfolgt.
Beteiligung der städtischen Fachbereiche
Während der Beteiligung der städtischen Fachbereiche
haben sich die Bereiche Umwelt und Natur, Wirtschaftsförderung und
Stadtentwicklung zur Planung geäußert. Spezielle Themen waren die textlichen
Festsetzungen zum sog. „Werksverkauf“, die langfristige städtebauliche
Entwicklung des Gebietes und Hinweise, die Argumentation betreffs des Erhalts von Gewerbegebieten für
produzierende Gewerbe- und Handwerksbetriebe in der Begründung inhaltlich zu
ergänzen.
Die Stellungnahmen der Fachbereiche wurden in die
Begründung zum Bebauungsplanentwurf eingearbeitet bzw. berücksichtigt. Die
Begründung zum generellen Ausschluss des Einzelhandels im Gewerbegebiet als
strategische Maßnahme zur Vorhaltung von städtischen Gewerbeflächen für
produzierende Handwerks- und Gewerbebetriebe wird ergänzt.
Den Hinweisen des Bereiches Umwelt und Naturschutz
zur Änderung der Entwicklung dieses Bereiches wird nicht gefolgt, da die
Inhalte der 3. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 2
„Horstweg-Süd“ nur die Steuerung des Einzelhandels beinhalten. Die zukünftige
städtebauliche Entwicklung muss auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung
(Flächennutzungsplanung) entschieden werden.
Empfehlung der Verwaltung
Sofern dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann der
Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 2 „Horstweg-Süd“, Teilbereich Horstweg / Schlaatzweg gefasst
werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Planungs- bzw. Verfahrenskosten
Für die Durchführung des Planverfahrens fallen keine externen Planungskosten an, da das Planverfahren verwaltungsintern erarbeitet wird.
Für die
fachliche Betreuung und für die Koordinierung des Planverfahrens fallen
verwaltungsinterne Aufwendungen an. Die hoheitlichen Leistungen, die hierfür im
Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung zu erbringen sind, können gemäß
§ 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht durch einen Dritten übernommen
werden. Die im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung zu erbringenden nicht-hoheitlichen
Leistungen können aufgrund der im Aufstellungsbeschluss formulierten
Planungsziele (Sicherung städtebaulicher Qualitäten) nicht einem Dritten
übertragen werden und werden daher verwaltungsintern erbracht.
Realisierungskosten
Bei
Inkraftsetzung der Planung sind voraussichtlich keine Kosten für die Umsetzung
der Planung zu erwarten.
Folgekosten
Mögliche
Folgekosten nach Realisierung der Planung werden nicht erwartet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
5,6 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
480,1 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
22 kB
|