Antrag - 09/SVV/0191

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Geltungsbereich des B-Plans Havelufer San P 13 einen offenen, zweistufigen Architektenwettbewerb gemäß RPW 2008 § 3 Abs. 1 und 3 durchzuführen.
Dazu sind geeignete Abschnitte als Zusammenfassung von Grundstücken des
Plangebietes zu bilden.

Der Wettbewerb ist auf der Grundlage der Ergebnisse der „Planungswerkstatt Potsdamer Mitte“ vom 03.Mai 2006 (DS 06/SVV/0257), des Aufstellungsbeschlusses des B-Planes SAN-P 13 „Havelufer-Alte Fahrt“ vom 04.06.2008 sowie der Ergebnisse der Ermittlung der Leitbauten auszuschreiben.

 

Folgender Ablauf ist erforderlich:

 

1.     Für die Vorbereitung und Betreuung der Durchführung des Architektenwettbewerbes wird durch die Verwaltung ein geeignetes Büro beauftragt.

2.     Durch das beauftragte Büro wird der Auslobungstext (Ziele, Ablauf, Preisgericht, Preise) für den Architektenwettbewerb erarbeitet und mit den Ämtern der Stadtverwaltung, dem Rat Potsdamer Mitte, vorher  Beirat Potsdamer Mitte,
und dem Preisgericht abgestimmt.
Die Neubildung des Rats Potsdamer Mitte
(zusammengesetzt aus Fachleuten und Vertretern der Fraktionen),
beratend für die Stadtverordnetenversammlung und den Bauausschuss,
wird von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Der Auslobungstext wird der Brandenburgischen Architektenkammer zur Beratung und zum Zweck der Registrierung übergeben.
Der Auslobungstext für den Architektenwettbewerb wird der SVV zur
Beschlussfassung vorgelegt.

3.     Die Durchführung des Architektenwettbewerbes wird in der rechtlich zulässigen Form - gemäß VOF ( Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen )bekannt gemacht.

4.     Zur Vertiefung der Auslobungsinhalte wird ein Rückfragenkolloquium für die Teilnehmer durch das Preisgericht durchgeführt.

5.     Der Architektenwettbewerb wird in der 1. Phase als offenes Verfahren durchgeführt (RPW 2008 § 3 (3):

        + die Teilnahme steht allen teilnahmeberechtigten Personen offen

        + Abgabe von Beiträgen mit grundsätzlichen Lösungsansätzen

        + die Teilnehmer für die 2.Phase werden nach Beurteilung der Lösungsansätze

           durch das Preisgericht ausgewählt

6.     In der 2. Phase wird der Wettbewerb unter den durch das Preisgericht ausgewählten Teilnehmern (Begrenzung der Teilnehmerzahl) durchgeführt.

7.     Die eingereichten Wettbewerbsergebnisse werden durch das beauftragte Büro auf Konformität mit der Auslobung geprüft.
Eine Zusammenfassung der vergleichbaren Wettbewerbsergebnisse wird als zusätzliche Bewertungsgrundlage für das Preisgericht erstellt.

8.     Das Preisgericht bewertet die vorliegenden Wettbewerbsbeiträge und bestimmt eine Rangfolge unter den Arbeiten, die den Anforderungen der Auslobung am besten gerecht werden.
Das Preisgericht gibt eine Empfehlung an den Auslober zur zweckmäßigen weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe ab.
Das Preisgericht erteilt Preise und Anerkennungen auf der Grundlage der Rangfolge der Arbeiten der engeren Wahl.

9.     Der Auslober bestimmt einen der Preisträger, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichtes, als Auftragnehmer für die betreffenden Planungsleistungen. Hierzu wird eine Beschlussvorlage für die SVV zur Beschlussfassung vorgelegt.

10.   Auf der Grundlage des Ergebnisses des Architektenwettbewerbes wird durch die Stadt ein Investorenwettbewerb zur Veräußerung der Grundstücke in der rechtlich zulässigen Form als kooperatives Verfahren durchgeführt.

11.   Der im Zuge des Architektenwettbewerbes und des Beschlusses der SVV über das Ergebnis festgestellte Architekt betreut fachlich das Investorenauswahlverfahren für die Stadt Potsdam.
Im Zuge der vertraglichen Regelungen zwischen der Stadt und dem
Investor (ggf. Investoren) wird der Investor zur Beauftragung des Architekten
verpflichtet ( Leistungsphase 3-5, HOAI)

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Mit diesem Plangebiet verbindet die Öffentlichkeit zu Recht sehr hohe Erwartungen

an die Qualität der Architektur.

 

Da die Stadt Potsdam im Besitz der Grundstücke in diesem Plangebiet ist kann sie

durch diese Ausschreibung Details der Architektur festlegen  die in dem in Arbeit

befindlichen B-Plan nicht regelbar sind.

 

Die Anforderungen an die Architektur können nach dem in diesem Antrag festgelegten

Verfahren in einem transparenten und von der SVV in den einzelnen Schritten

begleitetem Verfahren unter Mitwirkung des Nachfolgers des Beirats Potsdamer Mitte

in allen Details erarbeitet werden.

 

Die Kosten des Verfahrens trägt die Stadt Potsdam (Sanierungsträger) als Besitzer

der Grundstücke und  Auslober. Wenn dem ausgewählten Investor durch einen

Städtebaulichen Vertrag die Durchführung  dieses Wettbewerbes übertragen werden

würde könnte die Stadt Potsdam zwar  diese Kosten sparen, allerdings müsste

der  Investor diese Kosten in den zu bietenden Grundstückspreis „einpreisen“ und

würde dann einen  entsprechend niedrigeren Preis zahlen.

Deshalb ist es für die Endabrechnung der Grundstückserlöse diese Frage nicht

entscheidend.

 

Wenn man statt des Architektenwettbewerbes einen kombinierten

Architekten-/Investorenwettbewerb durchführt besteht die Gefahr, dass die

Investoren mit von ihnen bestellten Architekten teilnehmen, dadurch wird der Kreis

der teilnehmenden Architekten aber eingeschränkt, das sollte nicht unser Ziel sein.

 

Mit dem unter Punkt 10 genannten „kooperativem Verfahren“ mit dem Investor

können Erfordernisse im Hinblick auf die Umsetzung des Planes berücksichtigt

werden.

 

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