Beschlussvorlage - 09/SVV/0780

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Maßnahmen der Verwaltung des Jugendamtes für eine bedarfsgerechte Versorgung mit Kindertagesbetreuungsangeboten für das Kita- Jahr 2009/2010 sowie Ausblick auf Folgejahre:

 

1. Bereitstellung von insgesamt 12.443 Plätzen (Jahresdurchschnitt) in Potsdam gemäß §§ 1,12 Kita- Gesetz bei 46 freien Trägern und in einer kommunalen Einrichtung für das Kita- Jahr 2009/10. Enthalten sind 106 Plätze außerhalb der Bedarfsplanung. Die Verteilung der Plätze erfolgt gemäß der Anlagen 1 bis 6 auf 103 Kindertagesstätten, 8 Andere Kinderbetreuungsangebote (AKi) und 2 pädagogisch begleitete Spielgruppen sowie Tagespflege. Die in den Anlagen ausgewiesene Belegungsplanung entspricht den gegenwärtig vorhandenen Kapazitäten laut Betriebserlaubnis. Tagespflege und andere Betreuungsformen sind bei Bedarf auch innerhalb des Kita- Jahres auszubauen.

 

2. Belegung von 359 Plätzen in anderen Gemeinden und Berlin durch Potsdamer Kinder.

 

3. Finanzierung der Neuaufnahmen von Kindern aus anderen Gemeinden im Planungszeitraum nur dann, wenn eine entsprechende Zustimmung des Jugendamtes der Landeshauptstadt Potsdam eingeholt wurde und der Kostenausgleich mit der abgebenden Gemeinde gem. § 16 Abs. 5 KitaG sichergestellt werden kann.

 

4. Ausbau vorhandener Einrichtungen sowie Neubau von Einrichtungen zur bedarfsgerechten Versorgung mit Kindertagesbetreuungsplätzen gemäß demografischer Entwicklung und neuer Rechtslage ab 2013 (§ 24 SGB VIII) in Zusammenarbeit mit freien Trägern.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat die Aufgabe, die Kindertagesbetreuung nach den §§ 1, 12 Kita- Gesetz des Landes Brandenburg zu gewährleisten. Der Leistungsverpflichtete hat in Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe einen Bedarfsplan aufzustellen und fortzuschreiben.

Der Umfang des Platzangebotes entspricht dem voraussichtlich durchschnittlichen Bedarf innerhalb des Kita- Jahres 2009/10. Die Nachfrage und der sich daraus ergebene Bedarf an Plätzen schwankt innerhalb des Kita- Jahres und könnte zu zeitweiligen Engpässen führen. Mit Aus- und Neubau sollen diese in den nächsten Jahren verhindert werden.

Grundlagen für die Planung der Struktur des Platzangebotes für den Zeitraum September 2009 bis zum August 2010 sind:

 

-          Sozialgesetzbuch (SGB). Achtes Buch (VIII). Kinder- und Jugendhilfe. Achtes Buch Sozialgesetzbuch (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1990, BGBI. I S. 1163), in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3134), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 6. Juli 2009 (BGBL. I S. 1696)

-          Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld – und Elternzeitgesetz – BEEG vom 01.01.2007)

-          Zweites Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches - Kinder- und Jugendhilfe – Kindertagesstättengesetz (KitaG), Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juni 1992 (GVBI.I. S. 178), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juni 2007 (GVBl. I. S. 110)

-          Leitlinien der Jugendhilfe in der Landeshauptstadt Potsdam (DS 03/SVV/0517)

-          Rahmenkonzept zur sozialraumorientierten Jugendhilfeplanung und – steuerung der Landeshauptstadt Potsdam (DS 05/SVV/0435)

-          aktualisierte Vorausberechnung der Bevölkerungsentwicklung (Prognosezahlen vom Februar 2009, Bereich Statistik und Wahlen)

-          Registerdatei Einwohnerwesen und Meldeangelegenheiten vom 01.03.2009

-          die Anzahl der belegten Plätze am 01.03.2009

-          einrichtungskonkrete Sachstandsmitteilungen

-          der integrierte Schulentwicklungs-/ Hortplan

 

Die im Februar 2009 vorausberechnete Bevölkerungsentwicklung in den Altersgruppen von 0 Jahren bis zum Ende des Grundschulalters zwingt die Verwaltung auf Grund der kontinuierlichen Erhöhung der in Potsdam lebenden Kinder zum Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten. Der Zuzug von Familien mit Kindern im Kita- Betreuungsalter war in den vergangenen Monaten höher als 2008 prognostiziert.

 

Ausgehend davon ist ein weiterer Platzausbau erforderlich, da die Nachfrage vor allem im Krippenalter gestiegen ist. Ursache ist zum einen der gestiegene Anteil erwerbstätiger Eltern mit einem Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz nach der ohnehin bestehenden Rechtslage in Brandenburg (§ 1 Abs. 2 Satz 2 KitaG, sog. „bedingter Rechtsanspruch“ und der „Bestandsschutz“) und zum anderen die erhöhte Nachfrage am Ende des ersten Lebensjahres des Kindes aufgrund der Auswirkungen des BEEG. Die Neuregelung des zum 01.08.2013 in Kraft tretenden § 24 SGB VIII durch das „Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz KiföG)“, wonach dann jedes Kind ab dem 1. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Kita- Platz unabhängig von sonstigen Voraussetzungen wie z.B. der Erwerbstätigkeit der Eltern haben wird, erfordert ohnehin einen weiteren Ausbau an Kindertagesbetreuungsplätzen.

 

Bei der Ausbauplanung wird auf die sozialräumliche Verteilung geachtet, um eine wohnortnahe Versorgung zu erreichen. In den Sozialräumen I, V und VI sind statistisch die notwendigen Platzkapazitäten für die Gesamtanzahl der dort lebenden Kinder im Kita- Betreuungsalter vorhanden. Neuerrichtungen sollen vorrangig in den Sozialräumen II, III und IV erfolgen.

 

Der Schulentwicklungsplan und die fortlaufende Aktualisierung der Schülerzahlen dient dem Jugendamt als Orientierung bei der Planung der erforderlichen Hortplätze. Auf das veränderte Anwahlverhalten und die sich vollziehende Entwicklung bei Kindern im Grundschulalter muss in jeder Einrichtung bezogen auf die erforderlichen Rahmenbedingungen (Raum- und Gebäudekapazitäten)

 

schnell und flexibel reagiert werden. Hier erfüllen die Geschäftsbereiche 2 und 3 gemeinsam die Pflicht, rechtzeitig die Konsequenzen aus vorliegender Bevölkerungsprognose sowie den allgemeinen und spezifischen Entwicklungstendenzen zu ziehen. Konkrete schul- und klassenspezifische  Hortplanzahlen sind in der integrierten Schulentwicklungs-/ Hortplanung dargestellt. Die steigende Anzahl von Privatschulen auch für das Grundschulalter, erfordern die adäquate Bereitstellung von schulortnahen Hortplätzen. In diesen Schulen werden auch verstärkt Kinder aufgenommen, die nicht in Potsdam wohnen. Aus diesem Grunde erhöht sich die erforderliche Platzbereitstellung durch die Landeshauptstadt Potsdam für Kinder aus anderen Gemeinden.

 

                   

         Ausgangszahlen für den Planungszeitraum Kita Jahr 2009/10

 

 

Altersgruppe (Jahr)

Gesamtzahl der in Potsdam lebenden Kinder

Plan 2010

Kinderkrippe

4.710  

Kindergarten

4.920  

Hort (Schuljahr 1 – 6)

7.690  

 

 

Insgesamt

17.320

        

                                                                                                                       

     I. Platzbedarf in der Landeshauptstadt Potsdam  für Kinder in folgenden Altersgruppen;

Die folgenden Versorgungsquoten wurden auf der Grundlage der Belegung am 1.3.2009 ermittelt, ebenso die Platzbedarfszahlen für unversorgte Kinder und Kinder aus anderen Gemeinden.

                  

0 – 3 Jahre:                     

4.710 in Potsdam lebende Kinder x  49,39 %               =    2.326 Plätze      

zuzüglich für unversorgte Kinder (lt. Liste[1])                      =         20 Plätze

Bedarf für Potsdamer Kinder:                                       =    2.346 Plätze für Potsdamer Kinder

zuzüglich für Kinder aus anderen Gemeinden:                =         18 Plätze

Gesamtbedarf:                                                                =    2.364 Plätze

                                                                                   

3 Jahre bis Schuleintritt:

4.920 in Potsdam lebende Kinder  x 93,54 %                =    4.602 Plätze für Potsdamer Kinder

zuzüglich für Kinder aus anderen Gemeinden:                 =       232 Plätze   

Gesamtbedarf:                                                                 =    4.834 Plätze

                                         

Hortalter

7.690 in Potsdam lebende Kinder  x 62,48 %                =    4.805 Plätze für Potsdamer Kinder

zuzüglich für Kinder aus anderen Gemeinden:                 =       440 Plätze   

Gesamtbedarf:                                                                 =    5.245 Plätze

             

Gesamt für Potsdamer Kinder in Potsdam:          =  11.753 Plätze

 

     Gesamt: (inkl. Kinder aus anderen Gemeinden):          =  12.443 Plätze

                                                                                 

    II. Platzbedarf außerhalb Potsdams für Kinder der Landeshauptstadt

    

     Hinzu kommen 359 Plätze für Potsdamer Kinder, die in anderen Gemeinden/Städten einen Kita-

     Platz (inkl. Tagespflege) belegen. Bei der Ermittlung der Versorgungsquote blieben diese Plätze

     unberücksichtigt.     

 

     III. Gesamtplanung:    11.753 Plätze für Betreuung  Potsdamer Kinder in Potsdam                                                              690 Plätze für Betreuung auswärtiger Kinder in Potsdam

                                         359 Plätze für auswärtige Betreuung Potsdamer Kinder                                                            12.802 Plätze

 

 

 

 

     Verteilung des Platzbedarfs in  Potsdam auf Betreuungsformen im Überblick

 

 

2009/10

0 – 3 Jahre

3 Jahre - Schuleintritt

Hortalter

Plätze in Kindertagesstätten

1.986

4.834

5.007

Tagespflegeplätze

 

348

-

-

Spielgruppenplätze

 

30

-

-

Aki-Plätze (Andere Kinderbetreuung)

-

-

238

Gesamt:

 

2.364

 

4.834

5.245

 

                                                           

Vergleich Jahresdurchschnitts - Planung 2008/09 mit - Planung 2009/10

 

 

 

Kinderzahlen laut Statistik

Belegungsquoten

Altersgruppe

2009

2010

Differenz

20008/09

2009/10

Differenz

Krippe

4.620

4.710  

+90

46,37 %

49,39 %

+3,02 %

Kindergarten

4.720

4.920  

+200

93,52 % 

93,54 % 

+0,02 %

Hort

7.310

7.690  

+380

61,81 % 

62,48 % 

+0,67 %

gesamt

16.650

17.320

+670

 

 

 

 

                                                                                                                                                                                        

Altersgruppe

Planungszeitraum 2008/09

ohne    und      mit Kindern aus Fremdgemeinden

Planungszeitraum 2009/10

ohne    und      mit Kindern aus Fremdgemeinden

Differenz

 

ohne        und         mit Kindern aus Fremdgemeinden

0 – 3 Jahre

  2.142         2.187

  2.346         2.364

+    204          +    177 

3 Jahre bis Schuleintritt

  4.414         4.618

  4.602         4.834

+    188          +    216

1.- 6. Schuljahr (Hort)

  4.499         4.870

  4.805         5.245

+    306          +    375

Gesamt:

Kinder in anderen Gemeinden

Plätze gesamt:

davon: Kinder außerhalb Bedarfsplan

 

11.055       11.675

             +       272

              

                  11.947

 

                        80 

11.753       12.443

             +       359

                

                  12.802                            

 

                        106   

 

                      +     87

                     

                      +    855  

 

                      +      26                      

           

 

Die Maßnahmen zur Umsetzung des erhöhten Platzbedarfs in allen Altersgruppen sind den Anlagen zu entnehmen. Sie enthalten die Summen geplanter Plätze pro Einrichtung. Die Kapazitäten umfassen die Höchstaufnahmemöglichkeiten, die in der Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes festgelegt wurden. Die tatsächliche Belegung wird von dieser Planung abweichen, da die Anwahl innerhalb der Betreuungsformen und der Sozialräume nicht exakt vorherzusehen ist und der freien Platzwahl Rechnung getragen werden muss. Aus diesem Grunde und zur Erfüllung des § 80 (1) 3. SGB VIII, der zur ausreichenden Planung unvorhergesehener Bedarfe verpflichtet, sollte die Verfügbarkeit von Plätzen bei den Trägern über dem ermittelten oben ausgewiesenen  durchschnittlichen Platzbedarf liegen. Aus diesem Grunde ist der ausgewiesene Platzausbau zu forcieren.

Finanziert werden jedoch nicht die vorgehaltenen, sondern nur die belegten Plätze.

                                                                                                                                    

 



[1] Warteliste des Fachbereiches Jugendamt über unversorgte Kinder (zu den Stichtagen 1.3.09 und 1.6.09)

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Landeshauptstadt Potsdam gewährt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe den freien Trägern von Kindertagesbetreuungseinrichtungen auf Antrag Zuschüsse gem. § 16 Absatz 2 und 3 Kita-Gesetz. Anwendung findet die Richtlinie über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten in freier Trägerschaft in der Landeshauptstadt Potsdam. (Beschluss Nr. 05/SVV/0755).

 

Die Landeshauptstadt Potsdam ist als vorübergehender Träger einer Einrichtung für die Finanzierung der Betreuungsangebote nach § 16 Kita-Gesetz zuständig.

 

Der Platzbedarf steigt gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 7,1 % an. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Entwicklung mit entsprechenden finanziellen Auswirkungen im Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam über die bisherigen mittelfristige Finanzplanung hinaus auswirken wird. Ebenso ist davon auszugehen, dass sich die tarifliche Entwicklung mit einem Mehraufwand niederschlagen wird.

 

Der Zuschussbedarf für die Betreuung von Kindern in Tagespflege und in Tageseinrichtungen ist im Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam in den Produkten 36100, 36501 und 36502 abgebildet. Derzeit sind in der mittelfristigen Finanzplanung 36,4 Mio. EUR für 2010, 37,9 Mio. EUR für 2011 und 38, 1 Mio. EUR für 2012 vorgesehen.

 

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Anlagen

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