Beschlussvorlage - 09/SVV/0780
Grunddaten
- Betreff:
-
Maßnahmen der Verwaltung des Jugendamtes für eine bedarfsgerechte Versorgung mit Kindertagesbetreuungsangeboten für das Kita-Jahr 2009/2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Jugendamt
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.09.2009
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07.10.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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16.09.2009
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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03.09.2009
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Maßnahmen
der Verwaltung des Jugendamtes für eine bedarfsgerechte Versorgung mit
Kindertagesbetreuungsangeboten für das Kita- Jahr 2009/2010 sowie Ausblick auf
Folgejahre:
1. Bereitstellung von insgesamt 12.443 Plätzen
(Jahresdurchschnitt) in Potsdam gemäß §§ 1,12 Kita- Gesetz bei 46 freien Trägern
und in einer kommunalen Einrichtung für das Kita- Jahr 2009/10. Enthalten sind
106 Plätze außerhalb der Bedarfsplanung. Die Verteilung der Plätze erfolgt
gemäß der Anlagen 1 bis 6 auf 103 Kindertagesstätten, 8 Andere
Kinderbetreuungsangebote (AKi) und 2 pädagogisch begleitete Spielgruppen sowie
Tagespflege. Die in den Anlagen ausgewiesene Belegungsplanung entspricht den
gegenwärtig vorhandenen Kapazitäten laut Betriebserlaubnis. Tagespflege und
andere Betreuungsformen sind bei Bedarf auch innerhalb des Kita- Jahres
auszubauen.
2. Belegung von 359 Plätzen
in anderen Gemeinden und Berlin durch Potsdamer Kinder.
3. Finanzierung der Neuaufnahmen von Kindern aus anderen
Gemeinden im Planungszeitraum nur dann, wenn eine entsprechende Zustimmung des
Jugendamtes der Landeshauptstadt Potsdam eingeholt wurde und der
Kostenausgleich mit der abgebenden Gemeinde gem. § 16 Abs. 5 KitaG
sichergestellt werden kann.
4. Ausbau vorhandener Einrichtungen sowie Neubau von
Einrichtungen zur bedarfsgerechten Versorgung mit Kindertagesbetreuungsplätzen
gemäß demografischer Entwicklung und neuer Rechtslage ab 2013 (§ 24 SGB VIII)
in Zusammenarbeit mit freien Trägern.
Erläuterung
Begründung:
Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat die
Aufgabe, die Kindertagesbetreuung nach den §§ 1, 12 Kita- Gesetz des Landes
Brandenburg zu gewährleisten. Der Leistungsverpflichtete hat in Zusammenarbeit
mit den Trägern der freien Jugendhilfe einen Bedarfsplan aufzustellen und
fortzuschreiben.
Der Umfang des Platzangebotes entspricht dem voraussichtlich
durchschnittlichen Bedarf innerhalb des Kita- Jahres 2009/10. Die Nachfrage und
der sich daraus ergebene Bedarf an Plätzen schwankt innerhalb des Kita- Jahres
und könnte zu zeitweiligen Engpässen führen. Mit Aus- und Neubau sollen diese
in den nächsten Jahren verhindert werden.
Grundlagen für die Planung der Struktur des Platzangebotes
für den Zeitraum September 2009 bis zum August 2010 sind:
-
Sozialgesetzbuch
(SGB). Achtes Buch (VIII). Kinder- und Jugendhilfe. Achtes Buch
Sozialgesetzbuch (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1990, BGBI. I S. 1163),
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3134),
zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 6. Juli 2009 (BGBL. I S.
1696)
-
Gesetz
zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld – und Elternzeitgesetz –
BEEG vom 01.01.2007)
-
Zweites
Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches - Kinder- und
Jugendhilfe – Kindertagesstättengesetz (KitaG), Artikel 1 des Gesetzes vom 10.
Juni 1992 (GVBI.I. S. 178), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juni 2007
(GVBl. I. S. 110)
-
Leitlinien
der Jugendhilfe in der Landeshauptstadt Potsdam (DS 03/SVV/0517)
-
Rahmenkonzept
zur sozialraumorientierten Jugendhilfeplanung und – steuerung der
Landeshauptstadt Potsdam (DS 05/SVV/0435)
-
aktualisierte
Vorausberechnung der Bevölkerungsentwicklung (Prognosezahlen vom Februar 2009,
Bereich Statistik und Wahlen)
-
Registerdatei
Einwohnerwesen und Meldeangelegenheiten vom 01.03.2009
-
die
Anzahl der belegten Plätze am 01.03.2009
-
einrichtungskonkrete
Sachstandsmitteilungen
-
der
integrierte Schulentwicklungs-/ Hortplan
Die im Februar 2009 vorausberechnete Bevölkerungsentwicklung
in den Altersgruppen von 0 Jahren bis zum Ende des Grundschulalters zwingt die
Verwaltung auf Grund der kontinuierlichen Erhöhung der in Potsdam lebenden
Kinder zum Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten. Der Zuzug von Familien mit
Kindern im Kita- Betreuungsalter war in den vergangenen Monaten höher als 2008
prognostiziert.
Ausgehend davon ist ein weiterer Platzausbau erforderlich,
da die Nachfrage vor allem im Krippenalter gestiegen ist. Ursache ist zum einen
der gestiegene Anteil erwerbstätiger Eltern mit einem Rechtsanspruch auf einen
Krippenplatz nach der ohnehin bestehenden Rechtslage in Brandenburg (§ 1 Abs. 2
Satz 2 KitaG, sog. „bedingter Rechtsanspruch“ und der „Bestandsschutz“) und zum
anderen die erhöhte Nachfrage am Ende des ersten Lebensjahres des Kindes
aufgrund der Auswirkungen des BEEG. Die Neuregelung des zum 01.08.2013 in Kraft
tretenden § 24 SGB VIII durch das „Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei
Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz
KiföG)“, wonach dann jedes Kind ab dem 1. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen
Kita- Platz unabhängig von sonstigen Voraussetzungen wie z.B. der
Erwerbstätigkeit der Eltern haben wird, erfordert ohnehin einen weiteren Ausbau
an Kindertagesbetreuungsplätzen.
Bei der Ausbauplanung wird auf die sozialräumliche
Verteilung geachtet, um eine wohnortnahe Versorgung zu erreichen. In den
Sozialräumen I, V und VI sind statistisch die notwendigen Platzkapazitäten für
die Gesamtanzahl der dort lebenden Kinder im Kita- Betreuungsalter vorhanden.
Neuerrichtungen sollen vorrangig in den Sozialräumen II, III und IV erfolgen.
Der Schulentwicklungsplan und die fortlaufende
Aktualisierung der Schülerzahlen dient dem Jugendamt als Orientierung bei der
Planung der erforderlichen Hortplätze. Auf das veränderte Anwahlverhalten und
die sich vollziehende Entwicklung bei Kindern im Grundschulalter muss in jeder
Einrichtung bezogen auf die erforderlichen Rahmenbedingungen (Raum- und
Gebäudekapazitäten)
schnell und flexibel reagiert werden. Hier erfüllen die
Geschäftsbereiche 2 und 3 gemeinsam die Pflicht, rechtzeitig die Konsequenzen
aus vorliegender Bevölkerungsprognose sowie den allgemeinen und spezifischen
Entwicklungstendenzen zu ziehen. Konkrete schul- und klassenspezifische Hortplanzahlen sind in der integrierten
Schulentwicklungs-/ Hortplanung dargestellt. Die steigende Anzahl von
Privatschulen auch für das Grundschulalter, erfordern die adäquate
Bereitstellung von schulortnahen Hortplätzen. In diesen Schulen werden auch
verstärkt Kinder aufgenommen, die nicht in Potsdam wohnen. Aus diesem Grunde erhöht
sich die erforderliche Platzbereitstellung durch die Landeshauptstadt Potsdam
für Kinder aus anderen Gemeinden.
Ausgangszahlen
für den Planungszeitraum Kita Jahr 2009/10
Altersgruppe (Jahr) |
Gesamtzahl der in Potsdam lebenden Kinder
Plan 2010
|
Kinderkrippe |
4.710 |
Kindergarten |
4.920 |
Hort (Schuljahr 1 – 6) |
7.690 |
|
|
Insgesamt |
17.320 |
I. Platzbedarf in der Landeshauptstadt
Potsdam für Kinder in folgenden
Altersgruppen;
Die folgenden Versorgungsquoten
wurden auf der Grundlage der Belegung am 1.3.2009 ermittelt, ebenso die
Platzbedarfszahlen für unversorgte Kinder und Kinder aus anderen Gemeinden.
0 – 3 Jahre:
4.710 in Potsdam lebende Kinder
x 49,39 % = 2.326 Plätze
zuzüglich für unversorgte Kinder (lt. Liste[1]) = 20 Plätze
Bedarf für Potsdamer Kinder: = 2.346 Plätze für Potsdamer Kinder
zuzüglich
für Kinder aus anderen Gemeinden:
= 18 Plätze
Gesamtbedarf:
= 2.364
Plätze
3 Jahre bis Schuleintritt:
4.920 in Potsdam lebende Kinder x 93,54 % = 4.602 Plätze für
Potsdamer Kinder
zuzüglich
für Kinder aus anderen Gemeinden:
=
232 Plätze
Gesamtbedarf:
= 4.834 Plätze
Hortalter
7.690 in Potsdam lebende Kinder x 62,48 % = 4.805 Plätze für
Potsdamer Kinder
zuzüglich
für Kinder aus anderen Gemeinden:
=
440 Plätze
Gesamtbedarf: = 5.245 Plätze
Gesamt für Potsdamer Kinder in
Potsdam: = 11.753 Plätze
Gesamt: (inkl. Kinder aus anderen
Gemeinden): = 12.443 Plätze
II. Platzbedarf außerhalb Potsdams für Kinder
der Landeshauptstadt
Hinzu kommen 359 Plätze für Potsdamer Kinder,
die in anderen Gemeinden/Städten einen Kita-
Platz (inkl. Tagespflege) belegen. Bei der Ermittlung der
Versorgungsquote blieben diese Plätze
unberücksichtigt.
III. Gesamtplanung: 11.753 Plätze für Betreuung Potsdamer Kinder in Potsdam 690 Plätze
für Betreuung auswärtiger Kinder in Potsdam
359 Plätze
für auswärtige Betreuung Potsdamer Kinder 12.802
Plätze
Verteilung des Platzbedarfs in Potsdam auf Betreuungsformen im
Überblick
2009/10 |
0 – 3
Jahre |
3 Jahre
- Schuleintritt |
Hortalter |
Plätze
in Kindertagesstätten |
1.986 |
4.834 |
5.007 |
Tagespflegeplätze |
348 |
- |
- |
Spielgruppenplätze |
30 |
- |
- |
Aki-Plätze
(Andere Kinderbetreuung) |
- |
- |
238 |
Gesamt: |
2.364
|
4.834 |
5.245 |
Vergleich Jahresdurchschnitts - Planung 2008/09 mit - Planung 2009/10
|
Kinderzahlen
laut Statistik |
Belegungsquoten |
||||
Altersgruppe |
2009 |
2010 |
Differenz |
20008/09 |
2009/10 |
Differenz |
Krippe |
4.620 |
4.710 |
+90 |
46,37 % |
49,39 % |
+3,02 % |
Kindergarten |
4.720 |
4.920 |
+200 |
93,52 % |
93,54 % |
+0,02 % |
Hort |
7.310 |
7.690 |
+380 |
61,81 % |
62,48 % |
+0,67 % |
gesamt |
16.650 |
17.320 |
+670 |
|
|
|
Altersgruppe |
Planungszeitraum 2008/09 ohne und mit Kindern aus
Fremdgemeinden |
Planungszeitraum 2009/10 ohne und mit Kindern aus
Fremdgemeinden |
Differenz ohne und
mit Kindern aus Fremdgemeinden |
0 –
3 Jahre |
2.142 2.187 |
2.346 2.364 |
+ 204 + 177 |
3
Jahre bis Schuleintritt |
4.414 4.618 |
4.602 4.834 |
+ 188 + 216 |
1.-
6. Schuljahr (Hort) |
4.499 4.870 |
4.805 5.245 |
+ 306 + 375 |
Gesamt: Kinder in anderen Gemeinden Plätze gesamt: davon: Kinder außerhalb Bedarfsplan |
11.055 11.675
+ 272
11.947
80 |
11.753 12.443
+ 359
12.802
106 |
+ 87
+ 855 + 26 |
Die Maßnahmen zur Umsetzung des erhöhten Platzbedarfs
in allen Altersgruppen sind den Anlagen zu entnehmen. Sie enthalten die Summen
geplanter Plätze pro Einrichtung. Die Kapazitäten umfassen die
Höchstaufnahmemöglichkeiten, die in der Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes
festgelegt wurden. Die tatsächliche Belegung wird von dieser Planung abweichen,
da die Anwahl innerhalb der Betreuungsformen und der Sozialräume nicht exakt
vorherzusehen ist und der freien Platzwahl Rechnung getragen werden muss. Aus
diesem Grunde und zur Erfüllung des § 80 (1) 3. SGB VIII, der zur ausreichenden
Planung unvorhergesehener Bedarfe verpflichtet, sollte die Verfügbarkeit von
Plätzen bei den Trägern über dem ermittelten oben ausgewiesenen durchschnittlichen Platzbedarf liegen.
Aus diesem Grunde ist der ausgewiesene Platzausbau zu forcieren.
Finanziert werden jedoch nicht die vorgehaltenen,
sondern nur die belegten Plätze.
[1] Warteliste des Fachbereiches Jugendamt über unversorgte Kinder (zu den Stichtagen 1.3.09 und 1.6.09)
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die
Landeshauptstadt Potsdam gewährt als örtlicher Träger der öffentlichen
Jugendhilfe den freien Trägern von Kindertagesbetreuungseinrichtungen auf
Antrag Zuschüsse gem. § 16 Absatz 2 und 3 Kita-Gesetz. Anwendung findet die
Richtlinie über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der
Kindertagesstätten in freier Trägerschaft in der Landeshauptstadt Potsdam.
(Beschluss Nr. 05/SVV/0755).
Die
Landeshauptstadt Potsdam ist als vorübergehender Träger einer Einrichtung für
die Finanzierung der Betreuungsangebote nach § 16 Kita-Gesetz zuständig.
Der
Platzbedarf steigt gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 7,1 % an. Es ist davon
auszugehen, dass sich diese Entwicklung mit entsprechenden finanziellen
Auswirkungen im Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam über die bisherigen
mittelfristige Finanzplanung hinaus auswirken wird. Ebenso ist davon
auszugehen, dass sich die tarifliche Entwicklung mit einem Mehraufwand
niederschlagen wird.
Der
Zuschussbedarf für die Betreuung von Kindern in Tagespflege und in
Tageseinrichtungen ist im Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam in den
Produkten 36100, 36501 und 36502 abgebildet. Derzeit sind in der
mittelfristigen Finanzplanung 36,4 Mio. EUR für 2010, 37,9 Mio. EUR für 2011
und 38, 1 Mio. EUR für 2012 vorgesehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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