Antrag - 09/SVV/0713

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister prüft, eine kompetente und fachlich wie organisatorisch gut vernetzte Anlaufstelle in der Verwaltung zu schaffen, die die Aufgaben hat,

a)      verwaltungsrelevante Vorgänge, die mit den Belangen der Familien mit einem Handicap zusammenhängen, proaktiv zu koordinieren und zeitgerecht zum Ergebnis zu führen sowie

b)      als zentrale Anlaufstelle im Sinne einer Erstinformation zu fungieren.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

 

Familien, die ein Familienmitglied mit einem Handicap haben (z.B. Down-Syndrom), haben das Recht auf Inklusion des behinderten Menschen in die Gesellschaft (z.B. UN-Resolution für schulische Inklusion). Die Mehrzahl der Aktivitäten der Familien, dieses Recht zu erhalten, ist gekoppelt an Verwaltungsvorgänge (z.B. Beantragung Behindertenausweis, Integration in Kita und Schule, Antrag auf Einzelfallhelfer, etc.). Die Bearbeitung der Vorgänge erweist sich immer wieder als schleppend und inhaltlich ungenügend, jeweils zum Nachteil der Antragsteller, so dass Einspruch eingelegt werden muss. Dieser hohe zeitliche Aufwand ist nicht gerechtfertigt.

 

Die Aufgabe des Fallmanagers ist, verwaltungsintern eine proaktive Koordination dieser Vorgänge (z.B. Koordination der Beteiligten für einen Frühförderausschuss) zu betreiben sowie die Kontrolle der zeitgerechten Behandlung der Vorgänge. Dabei kann er als fachkundige Person inhaltlich beratend innerhalb der Verwaltung tätig werden. Zudem kann er nach außen als zentrale Anlaufstelle für die Familien mit einem behinderten Familienmitglied tätig werden, indem er Erstinformation zur Verfügung stellt, über die Möglichkeiten einer Förderung informieren kann, bei Aktivitäten zur Integration (z.B. in Kindergärten, in Schulen und im Arbeitsleben) hilft sowie bei den verwaltungsrelevanten Vorgängen unterstützt und diese gegebenenfalls initiiert. Der Fallmanager kann Familien u.a. auf Neuerungen bezüglich der Belange von Behinderten hinweisen.

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