Antrag - 09/SVV/0713
Grunddaten
- Betreff:
-
Fallmanager Behindertenbelange
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion FDP/Familienpartei
- Einreicher*:
- Fraktion FDP/Familien-Partei
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.09.2009
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07.10.2009
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04.11.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit und Soziales
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Vorberatung
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22.09.2009
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03.11.2009
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister prüft, eine
kompetente und fachlich wie organisatorisch gut vernetzte Anlaufstelle in der
Verwaltung zu schaffen, die die Aufgaben hat,
a)
verwaltungsrelevante
Vorgänge, die mit den Belangen der Familien mit einem Handicap zusammenhängen,
proaktiv zu koordinieren und zeitgerecht zum Ergebnis zu führen sowie
b)
als
zentrale Anlaufstelle im Sinne einer Erstinformation zu fungieren.
Erläuterung
Begründung:
Familien, die ein Familienmitglied
mit einem Handicap haben (z.B. Down-Syndrom), haben das Recht auf Inklusion des
behinderten Menschen in die Gesellschaft (z.B. UN-Resolution für schulische
Inklusion). Die Mehrzahl der Aktivitäten der Familien, dieses Recht zu
erhalten, ist gekoppelt an Verwaltungsvorgänge (z.B. Beantragung
Behindertenausweis, Integration in Kita und Schule, Antrag auf
Einzelfallhelfer, etc.). Die Bearbeitung der Vorgänge erweist sich immer wieder
als schleppend und inhaltlich ungenügend, jeweils zum Nachteil der
Antragsteller, so dass Einspruch eingelegt werden muss. Dieser hohe zeitliche
Aufwand ist nicht gerechtfertigt.
Die Aufgabe des Fallmanagers ist, verwaltungsintern eine proaktive Koordination dieser Vorgänge (z.B. Koordination der Beteiligten für einen Frühförderausschuss) zu betreiben sowie die Kontrolle der zeitgerechten Behandlung der Vorgänge. Dabei kann er als fachkundige Person inhaltlich beratend innerhalb der Verwaltung tätig werden. Zudem kann er nach außen als zentrale Anlaufstelle für die Familien mit einem behinderten Familienmitglied tätig werden, indem er Erstinformation zur Verfügung stellt, über die Möglichkeiten einer Förderung informieren kann, bei Aktivitäten zur Integration (z.B. in Kindergärten, in Schulen und im Arbeitsleben) hilft sowie bei den verwaltungsrelevanten Vorgängen unterstützt und diese gegebenenfalls initiiert. Der Fallmanager kann Familien u.a. auf Neuerungen bezüglich der Belange von Behinderten hinweisen.