Antrag - 09/SVV/0835
Grunddaten
- Betreff:
-
Stärkung des ländlichen Raums innerhalb der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU/ANW
- Einreicher*:
- Fraktion CDU/ANW
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.10.2009
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04.11.2009
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07.04.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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27.10.2009
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12.01.2010
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23.02.2010
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09.03.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
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Vorberatung
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15.10.2009
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18.03.2010
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt:
- Alle Satzungen und
Gebührenordnungen, die nicht sowieso bis zum 31.12.2010 zur Überarbeitung
vorgesehen sind, daraufhin zu überprüfen, ob alle Festlegungen hinreichend
die Besonderheiten des ländlichen Raums berücksichtigen. Hierzu ist der
SVV bis zum 31.03.2010 eine Auflistung aller Satzungen vorzulegen, in der
ausgewiesen wird, bei welchen Satzungen kein Handlungsbedarf besteht bzw.
bis wann die jeweiligen Satzungen in einer überarbeiteten Form der SVV
vorgelegt werden.
- Bei allen neu eingereichten Satzungen
ist darzustellen, ob es hier Besonderheiten im bezüglich des ländlichen
Raums gibt und wie diese in der jeweiligen Satzung berücksichtigt werden.
- Für den ländlichen Raum ist
eine klare räumliche Abgrenzung festzulegen, die neben den 2005 eingemeindeten
Ortsteilen auch die bereits früher eingemeindeten ländlichen Bereiche wie
Grube, Bornim, Nedlitz und Bornstedt berücksichtigt
Erläuterung
Begründung:
Die eingemeindeten Ortsteile bringen den dörflichen und kulturellen Reichtum des Ländlichen Raums in die Stadt ein. Jedoch auch Probleme, da in heutiger Zeit die Versorgungslage den Erfordernissen nicht standhält. Geschlossene Schulen. Läden, Postfilialen usw. fordern den Bewohnern einen hohen organisatorischen und zeitlichen Aufwand ab. Dem muss die Stadt gerecht werden (z.B. geeignete ÖPNV-Varianten; aber auch kostenlose Parkplätze vor den Versorgungseinrichtungen samt der Verwaltung selbst).
Grundsätzlich
haben ländliche Grundstücke historisch gewachsene andere Zuschnitte als
städtische. Des Weiteren sind Bürgersteige zumeist nicht vorhanden, so dass
auch der Straßenraum ein anderes Aussehen, auch juristisch, hat. Aus diesem
Grund können städtische Satzungen und Gebühren nicht eins zu eins auf die
ländlichen Räume übertragen werden. Bebauungspläne, wenn angedacht, müssen
ebenfalls den großräumigen Strukturen angepasst werden, da sonst der kulturelle
Gehalt und somit die Ausstrahlung verloren gehen würde.