Antrag - 09/SVV/0191
Grunddaten
- Betreff:
-
Offener Architektenwettbewerb SAN P 13
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Einreicher*:
- Fraktion CDU/ANW
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.03.2009
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01.04.2009
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06.05.2009
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04.11.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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10.03.2009
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24.03.2009
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28.04.2009
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19.05.2009
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08.09.2009
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29.09.2009
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13.10.2009
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Geltungsbereich des B-Plans
Havelufer San P 13 einen offenen, zweistufigen Architektenwettbewerb gemäß RPW
2008 § 3 Abs. 1 und 3 durchzuführen.
Dazu sind geeignete Abschnitte als Zusammenfassung von Grundstücken des
Plangebietes zu bilden.
Der
Wettbewerb ist auf der Grundlage der Ergebnisse der „Planungswerkstatt
Potsdamer Mitte“ vom 03.Mai 2006 (DS 06/SVV/0257), des Aufstellungsbeschlusses
des B-Planes SAN-P 13 „Havelufer-Alte Fahrt“ vom 04.06.2008 sowie der
Ergebnisse der Ermittlung der Leitbauten auszuschreiben.
Folgender
Ablauf ist erforderlich:
1. Für
die Vorbereitung und Betreuung der Durchführung des Architektenwettbewerbes
wird durch die Verwaltung ein geeignetes Büro beauftragt.
2. Durch
das beauftragte Büro wird der Auslobungstext (Ziele, Ablauf, Preisgericht,
Preise) für den Architektenwettbewerb erarbeitet und mit den Ämtern der
Stadtverwaltung, dem Rat Potsdamer Mitte, vorher Beirat Potsdamer Mitte,
und dem Preisgericht abgestimmt.
Die Neubildung des Rats Potsdamer Mitte
(zusammengesetzt aus Fachleuten und Vertretern der Fraktionen),
beratend für die Stadtverordnetenversammlung und den Bauausschuss,
wird von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Der Auslobungstext wird der Brandenburgischen Architektenkammer zur Beratung
und zum Zweck der Registrierung übergeben.
Der Auslobungstext für den Architektenwettbewerb wird der SVV zur
Beschlussfassung vorgelegt.
3. Die
Durchführung des Architektenwettbewerbes wird in der rechtlich zulässigen Form
- gemäß VOF ( Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen )bekannt
gemacht.
4. Zur
Vertiefung der Auslobungsinhalte wird ein Rückfragenkolloquium für die
Teilnehmer durch das Preisgericht durchgeführt.
5. Der
Architektenwettbewerb wird in der 1. Phase als offenes Verfahren durchgeführt
(RPW 2008 § 3 (3):
+
die Teilnahme steht allen teilnahmeberechtigten Personen offen
+
Abgabe von Beiträgen mit grundsätzlichen Lösungsansätzen
+
die Teilnehmer für die 2.Phase werden nach Beurteilung der Lösungsansätze
durch das Preisgericht ausgewählt
6. In
der 2. Phase wird der Wettbewerb unter den durch das Preisgericht ausgewählten
Teilnehmern (Begrenzung der Teilnehmerzahl) durchgeführt.
7. Die
eingereichten Wettbewerbsergebnisse werden durch das beauftragte Büro auf
Konformität mit der Auslobung geprüft.
Eine Zusammenfassung der vergleichbaren Wettbewerbsergebnisse wird als
zusätzliche Bewertungsgrundlage für das Preisgericht erstellt.
8. Das
Preisgericht bewertet die vorliegenden Wettbewerbsbeiträge und bestimmt eine
Rangfolge unter den Arbeiten, die den Anforderungen der Auslobung am besten
gerecht werden.
Das Preisgericht gibt eine Empfehlung an den Auslober zur zweckmäßigen weiteren
Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe ab.
Das Preisgericht erteilt Preise und Anerkennungen auf der Grundlage der
Rangfolge der Arbeiten der engeren Wahl.
9. Der
Auslober bestimmt einen der Preisträger, unter Würdigung der Empfehlung des
Preisgerichtes, als Auftragnehmer für die betreffenden Planungsleistungen.
Hierzu wird eine Beschlussvorlage für die SVV zur Beschlussfassung vorgelegt.
10. Auf
der Grundlage des Ergebnisses des Architektenwettbewerbes wird durch die Stadt
ein Investorenwettbewerb zur Veräußerung der Grundstücke in der rechtlich
zulässigen Form als kooperatives Verfahren durchgeführt.
11. Der
im Zuge des Architektenwettbewerbes und des Beschlusses der SVV über das
Ergebnis festgestellte Architekt betreut fachlich das
Investorenauswahlverfahren für die Stadt Potsdam.
Im Zuge der vertraglichen Regelungen zwischen der Stadt und dem
Investor (ggf. Investoren) wird der Investor zur Beauftragung des Architekten
verpflichtet ( Leistungsphase 3-5, HOAI)
Erläuterung
Begründung:
Mit diesem Plangebiet verbindet die
Öffentlichkeit zu Recht sehr hohe Erwartungen
an die Qualität der Architektur.
Da die Stadt Potsdam im Besitz der
Grundstücke in diesem Plangebiet ist kann sie
durch diese Ausschreibung Details
der Architektur festlegen die in
dem in Arbeit
befindlichen B-Plan nicht regelbar
sind.
Die Anforderungen an die Architektur
können nach dem in diesem Antrag festgelegten
Verfahren in einem transparenten und
von der SVV in den einzelnen Schritten
begleitetem Verfahren unter
Mitwirkung des Nachfolgers des Beirats Potsdamer Mitte
in allen Details erarbeitet werden.
Die Kosten des Verfahrens trägt die
Stadt Potsdam (Sanierungsträger) als Besitzer
der Grundstücke und Auslober. Wenn dem ausgewählten
Investor durch einen
Städtebaulichen Vertrag die
Durchführung dieses Wettbewerbes
übertragen werden
würde könnte die Stadt Potsdam
zwar diese Kosten sparen,
allerdings müsste
der Investor diese Kosten in den zu bietenden Grundstückspreis
„einpreisen“ und
würde dann einen entsprechend niedrigeren Preis zahlen.
Deshalb ist es für die Endabrechnung
der Grundstückserlöse diese Frage nicht
entscheidend.
Wenn man statt des
Architektenwettbewerbes einen kombinierten
Architekten-/Investorenwettbewerb
durchführt besteht die Gefahr, dass die
Investoren mit von ihnen bestellten
Architekten teilnehmen, dadurch wird der Kreis
der teilnehmenden Architekten aber
eingeschränkt, das sollte nicht unser Ziel sein.
Mit dem unter Punkt 10 genannten
„kooperativem Verfahren“ mit dem Investor
können Erfordernisse im Hinblick auf
die Umsetzung des Planes berücksichtigt
werden.