Mitteilungsvorlage - 01/SVV/0972
Grunddaten
- Betreff:
-
Fassadengestaltung gewerblich genutzter Gebäude in den Neubaugebieten Am Stern, Am Schlaatz und Zentrum Ost
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Frau Juhasz Tel. 3226
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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05.12.2001
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Beschlussvorschlag
Das
Prüfergebnis zu dieser Drucksache beinhaltet folgende Informationen:
Der
Brief des Oberbürgermeisters, der Anfang August an die Gewerbetreibenden in den
vor genannten Neubaugebieten verschickt wurde, sowohl an 34 Mieter als auch an
10 Eigentümer der Gebäude, hat relativ wenig Resonanz erzeugt.
Wenige
Mieter (7) reagierten und verwiesen dann auf ihr Mietverhältnis und die Pflicht
des Eigentümers zur Instandhaltung der Gebäude.
Als
einziger maßgeblicher Eigentümer hat sich die REWE als Betreiber mehrerer
Verkaufeinrichtungen in diesen
Gebieten gemeldet und um ein Klärungsgespräch gebeten, welches bereits
stattfand. In Aus- wertung dieses Gesprächs ist zu erwarten, dass sich
mittelfristig Veränderungen für die Kaufhallensitua- tion in den Wohngebietszentren
der Neubaugebiete ergeben werden, eine diesbezügliche Mitteilung zum
Sachverhalt kann deshalb erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Die
begrenzte Resonanz auf das Schreiben des Oberbürgermeisters mag ein Beleg dafür
sein, dass die "klassische Regel" nach der öffentliche Investitionen
unmittelbare Anstoßeffekte für privatwirtschaftliche Aktivitäten erzeugen,
nicht in jedem Fall gilt.
Dies ist
umso bemerkenswerter, wenn man die gemeinsamen Projekte von Wohnungswirtschaft
und Stadt zur Umgestaltung der öffentlichen Räume in den Wohngebietszentren in
Rechnung stellt, die sich für die Stadtteile Zentrum - Ost, Am Stern, und Am
Schlaatz auf ein Investitionsvolumen von ca. 5,8 Mio. DM belaufen. Hinzu kommen
noch die erheblichen Investitionen der Wohnungswirtschaft zur Modernisierung
der Wohngebäude im unmittelbaren Umfeld aller drei Gebietszentren.
Allerdings
stehen der Stadt keine handhabbaren Rechts- und Finanzierungsinstrumente zur
Verfügung, um das Defizit privatwirtschaftlicher Investitionen bei
Gewerbebauten zu beheben.