Beschlussvorlage - 09/SVV/0943
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 122 "Kleingärten Babelsberg- Nord", Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
04.11.2009
| |||
|
02.12.2009
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
|
Vorberatung
|
|
|
10.11.2009
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Bebauungsplan Nr. 122 „Kleingärten Babelsberg-Nord“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen.
2. Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 2 Q entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).
Erläuterung
Begründung:
Aufstellungsbeschluss
zum Bebauungsplan Nr. 122 „Kleingärten Babelsberg- Nord“
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 122 „Kleingärten Babelsberg- Nord“.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das
Gebiet im Bereich westlich angrenzend an die GAGFAH-Siedlung und der südlich
gelegenen Semmelweisstraße in den folgenden Grenzen:
im Norden: An der Sternwarte
im Osten: Rückseiten
der an der Herrmann-Maaß-Straße und der Bruno-H.-Bürgel-Straße gelegenen
Grundstücke
im Süden: Concordiaweg
im Westen: Karl-Liebknecht-Straße, Rückseite der Grundstücke Hoher Weg und Allee nach Glienicke
Der Bebauungsplanes Nr. 122 „Kleingärten Babelsberg-Nord" beinhaltet die Kleingartenanlagen Am Sportplatz, Babelsberg 1912, Babelsberg Nord, Freie Scholle, Hoffnung und Glienicker Winkel sowie die Flurstücke 172,173, 146,147,148,149,150,555,84/1, 102/1 und 102/2 der Flur 2 der Gemarkung Babelsberg.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 14,8 ha. Die
Lage des Plangebietes ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.
Bestehende Situation
Das zu beplanende Gebiet befindet
sich am westlichen Rand einer Wohnflächennutzung im nördlichen Babelsberg
(westlich der Bruno-H.-Bürgel- und der Scheffelstraße). Das Plangebiet ist von
einer Kleingartennutzung mit partieller Dauerwohnnutzung geprägt. Die
städtebauliche Situation entspricht einer typischen Kleingartenstruktur mit
ihren heterogenen Bauformen. Das Plangebiet ist an das öffentliche
Straßenverkehrsnetz angebunden und stadttechnisch teilweise erschlossen. Die
innere Verkehrserschließung des Gebietes erfolgt derzeit durch mehrere, in
Nord-Süd-Richtung verlaufende Erschließungswege.
Planungsziele
Die im Plangebiet vorhandenen Kleingartenanlagen sollen planungsrechtlich als Dauerkleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes gesichert werden.
Die im Plangebietes vorhandenen dauerbewohnten Häuser sind in die Gesamtanlage zu integrieren und in ihrer bestehenden Nutzung zu sichern. Dazu ist eine dauerhafte, rechtlich gesicherte Erschließung festzulegen.
Der Bebauungsplan soll als einfacher Bebauungsplan
erarbeitet werden, der nur Festsetzungen zur Art der Nutzung und zur
Erschließung trifft.
Gesetzliche Voraussetzungen für den Bebauungsplan
Die
gesetzlichen Grundlagen für die Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß § 1
Abs.3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBI. I S.
2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008
(BGBl. I S. 3018) liegen vor.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Planungs- und Verfahrenskosten
Für die fachliche Betreuung und für die Koordinierung des
Planverfahrens sind verwaltungsinterne Aufwendungen zu erwarten. Die
hoheitlichen Leistungen, die hierfür im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
zu erbringen sind, können gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht
durch einen Dritten übernommen werden. Die im Fachbereich Stadtplanung und
Bauordnung zu erbringenden nicht-hoheitlichen Leistungen sollen, da das
Planverfahren im öffentlichen Interesse liegt, ebenfalls nicht einem Dritten
übertragen werden. Auch diese Leistungen sollen daher verwaltungsintern
erbracht werden.
Realisierungskosten und mögliche Folgekosten
Angaben
zur weiteren zeitlichen Abwicklung und Umsetzung des Planverfahrens sind zum
gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, da erst im Laufe des Planverfahrens eine
weitere Konkretisierung hierzu möglich ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
228,2 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
19,5 kB
|