Beschlussvorlage - 09/SVV/0946

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung der Landeshauptstadt Potsdam (3. Änderungssatzung Abfallgebührensatzung) gemäß Wortlaut der beiliegenden Anlage einschließlich Abfallgebührenkalkulation.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die kommunale Abfallwirtschaft ist nach den Vorgaben des § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg (KAG Bbg) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 27. Mai 2009 und § 9 Abs. 1 des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes (Bbg AbfBodG) vom 06. Juni 1997, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 27. Mai 2009, vollständig aus Benutzungsgebühren zu finanzieren. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Abfallentsorgung nicht übersteigen und in der Regel decken.

 

Diesem Kostendeckungsprinzip folgend, ergeben sich aus geänderten Kostenansätzen ebenfalls Änderungen in den Gebührensätzen. Dies macht eine Überarbeitung der Abfallgebührensatzung vom 15.12.2006, zuletzt geändert durch Zweite Änderungssatzung Abfallgebührensatzung vom 05.02.2009, hinsichtlich der Gebührensätze für das Jahr 2010 erforderlich.

 

Die Ermittlung der Kosten für 2010 erfolgte auf der Basis von Erfahrungswerten vergangener Jahre des erbrachten Leistungsumfanges abfallwirtschaftlicher Aufgaben und den daraus prognostizierten/geplanten  abfallwirtschaftlichen Leistungen für das Jahr 2010.

 

Nach dem KAG Bbg müssen Kostenüberdeckungen und können Kostenunterdeckungen spätestens im übernächsten Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden. Das Ergebnis der Betriebsabrechnung 2008 wurde in der Kalkulation 2010 berücksichtigt.

 

Für das Jahr 2008 ergab die Ermittlung des Betriebsergebnisses eine Überdeckung in Höhe von 719.485,25 €, die in der vorliegenden Abfallgebührenkalkulation 2010 gebührenmindernd berücksichtigt wurde. Diese Überdeckung wurde im Verhältnis 70:30 der Mengen- und der Grundgebühr gegengerechnet, was dem Verhältnis der kalkulierten Gebühreneinnahme entspricht. Die für die Grundgebühr zu berücksichtigenden Rückstellungen in Höhe von 30% werden wiederum zu 80% der personenbezogenen Grundgebühr und zu 20% der gewerbebezogenen Grundgebühr zugeordnet. Dieses Verhältnis entspricht der Kostenzuordnung bei der Ermittlung der Gebühren, da die Kosten entsprechend der Inanspruchnahme der über die Grundgebühr gedeckten Leistungen (z.B. Sperrmüllentsorgung) zugeordnet werden.

 

Kalkulationsgrundlage für die Leistungen der Abfallentsorgung sind die Verträge mit der Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP) und der Märkischen Entsorgungsanlagen- Betriebsgesellschaft mbH (MEAB).

 

 

Die Abfallgrundgebühr für das Jahr 2010 erhöht sich um 37,7 % und die Abfallmengengebühr um 46,4 %.

 

Die Ursachen für die Gebührensteigerungen liegen insbesondere daran, dass im Jahr 2009 entsprechend der politischen Vorgaben eine vollständige Auflösung von Überdeckungen aus Vorjahren in Höhe von insgesamt 4,1 Mio € gebührenmindernd berücksichtigt wurden. Im Jahr 2010 stehen demgegenüber nur 719 T€ zur Gegenrechnung zur Verfügung. Bei der Erhöhung der Gebühren kommt außerdem hinzu, dass sich die Kosten beim Drittbeauftragten STEP, insbesondere für das Einsammeln und Transportieren erhöht haben und teilweise höhere Planmengen in Ansatz gebracht wurden.

 

Aus der vorliegenden Gebührenkalkulation ergeben sich daher die nachfolgend dargestellten Gebührenveränderungen gegenüber den Vorjahren.

 

 

Gebührensätze

 

2010

 

2009

 

2008

 

Grundgebühr je Person

 

18,92 €

 

13,74 €

 

19,48 €

 

Grundgebühr je EGW (Gewerbe)

 

11,01 €

 

  8,00 €

 

11,20 €

 

Mengengebühr je Liter

 

 0,019002666 €/l

         

 0,012882406 €/l

             

 0,018674282 €/l

 

 

Zu den Auswirkungen dieser Gebührenveränderungen sind nachfolgend zwei Beispiele dargestellt.

 

 

Beispiel 1:                                             

2-Personenhaushalt mit 60 l – Tonne und 14-täglicher Leerung     

 

Gebühren

Jahr 2010
Jahr 2009
Jahr 2008

Grundgebühr

37,84 €

27,48 €

38,96 €

Mengengebühr

29,72 €

20,07 €

29,28 €

 

Jahresgebühr

             

    67,56 €

 

47,55 €

 

68,24 €

 

Gebührenerhöhung gegenüber 2009 um 41,5 %.

Gegenüber dem Jahr 2008 relativ konstante Gebühren.

 

 

Beispiel 2:                                             

Gewerbe mit 10 EGW mit 120 l – Tonne und 14-täglicher Leerung     

 

Gebühren

Jahr 2010

Jahr 2009

Jahr 2008

Grundgebühr

110,10 €

  80,00 €

112,00 €

Mengengebühr

  59,44 €

  40,41 €

  58,55 €

 

Jahresgebühr

 

169,54 €

 

120,41 €

 

170,55 €

 

Gebührenerhöhung gegenüber 2009 um ca. 40,4 %        

Gegenüber dem Jahr 2008 relativ konstante Gebühren.

 

     Eine Darstellung der Änderung aller Gebührensätze für das Jahr 2009 ist als Anhang zu dieser  Begründung beigefügt.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Abfallgebühren sind gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz Brandenburg kostendeckend zu kalkulieren. Alle Aufwendungen der Abfallentsorgung (Drittleistungen, Verwaltungskosten etc.) sind gebührenansatzfähig. Mehr- und Minderaufwendungen gegenüber den Vorjahren sind in der, in Anlage 2 vorliegenden Abfallgebührenkalkulation für das Jahr 2010 je Hauptkostenart berücksichtigt. Ebenso berücksichtigt sind die geplanten Erlöse sowie die Überdeckung aus dem Jahr 2008 in Höhe von 719.485,25 €.

 

Voraussichtliche Aufwendungen gem. Plan-BAB 2010                                         12.394.504,86 €

abzgl. Auflösung Rückstellung aus Abfallgebühren

- Überdeckung aus Abfallgebühren 2008                                                                 - 719.485,25 €

Gesamtaufwand                                                                                                    11.675.019,61 €

abzgl. Deponie Golm (nicht gebührenansatzfähig)                                                    - 31.156,40 €

Voraussichtliche Aufwendungen (gebührenansatzfähig)                               11.643.863,21 €

 

Diese Aufwendungen werden wie folgt gedeckt:

Voraussichtliche Erträge aus Abfallgebühren gem. Kalkulation                           11.556.902,38 €

Sonstige Erträge gem. Plan-BAB 2010                                                                       84.600,00 €

Voraussichtliche Erträge                                                                                   11.641.502,38 €

 

Auswirkungen auf den städtischen Haushalt ergeben sich insofern, dass die höheren Aufwendungen gegenüber dem Vorjahr durch höhere Gebühreneinnahmen sowie durch Auflösung der Rückstellung für das Jahr 2008 finanziert werden müssen (Kostendeckungsprinzip).  Die Differenz zwischen den dargestellten Erträgen und Aufwendungen in Höhe von 2.360,83 € ergibt sich aus Abrundungen in der Kalkulation, da in den einzelnen Gebührentatbeständen keine Überdeckung geplant werden darf.

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Anlagen

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