Beschlussvorlage - 09/SVV/0946
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Änderungssatzung Abfallgebührensatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Soziales, Gesundheit und Umwelt
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Soziales, Gesundheit und Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.11.2009
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02.12.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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18.11.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
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Vorberatung
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19.11.2009
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Dritte
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Abfallentsorgung der Landeshauptstadt Potsdam (3. Änderungssatzung
Abfallgebührensatzung) gemäß Wortlaut der beiliegenden Anlage einschließlich
Abfallgebührenkalkulation.
Erläuterung
Begründung:
Die kommunale Abfallwirtschaft ist nach den Vorgaben des § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg (KAG Bbg) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 27. Mai 2009 und § 9 Abs. 1 des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes (Bbg AbfBodG) vom 06. Juni 1997, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 27. Mai 2009, vollständig aus Benutzungsgebühren zu finanzieren. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Abfallentsorgung nicht übersteigen und in der Regel decken.
Diesem Kostendeckungsprinzip folgend, ergeben sich aus
geänderten Kostenansätzen ebenfalls Änderungen in den Gebührensätzen. Dies
macht eine Überarbeitung der Abfallgebührensatzung vom 15.12.2006, zuletzt
geändert durch Zweite Änderungssatzung Abfallgebührensatzung vom 05.02.2009,
hinsichtlich der Gebührensätze für das Jahr 2010 erforderlich.
Die Ermittlung der Kosten für 2010 erfolgte auf der Basis
von Erfahrungswerten vergangener Jahre des erbrachten Leistungsumfanges
abfallwirtschaftlicher Aufgaben und den daraus prognostizierten/geplanten abfallwirtschaftlichen Leistungen für
das Jahr 2010.
Nach dem KAG Bbg müssen Kostenüberdeckungen und können
Kostenunterdeckungen spätestens im übernächsten Kalkulationszeitraum
ausgeglichen werden. Das Ergebnis der Betriebsabrechnung 2008 wurde in der
Kalkulation 2010 berücksichtigt.
Für das Jahr 2008 ergab die Ermittlung des
Betriebsergebnisses eine Überdeckung in Höhe von 719.485,25 €, die in der
vorliegenden Abfallgebührenkalkulation 2010 gebührenmindernd berücksichtigt
wurde. Diese Überdeckung wurde im Verhältnis 70:30 der Mengen- und der
Grundgebühr gegengerechnet, was dem Verhältnis der kalkulierten
Gebühreneinnahme entspricht. Die für die Grundgebühr zu berücksichtigenden
Rückstellungen in Höhe von 30% werden wiederum zu 80% der personenbezogenen
Grundgebühr und zu 20% der gewerbebezogenen Grundgebühr zugeordnet. Dieses
Verhältnis entspricht der Kostenzuordnung bei der Ermittlung der Gebühren, da
die Kosten entsprechend der Inanspruchnahme der über die Grundgebühr gedeckten
Leistungen (z.B. Sperrmüllentsorgung) zugeordnet werden.
Kalkulationsgrundlage für die Leistungen der
Abfallentsorgung sind die Verträge mit der Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP)
und der Märkischen Entsorgungsanlagen- Betriebsgesellschaft mbH (MEAB).
Die Abfallgrundgebühr für das Jahr 2010 erhöht sich um 37,7
% und die Abfallmengengebühr um 46,4 %.
Die Ursachen für die Gebührensteigerungen liegen insbesondere daran, dass im Jahr 2009 entsprechend der politischen Vorgaben eine vollständige Auflösung von Überdeckungen aus Vorjahren in Höhe von insgesamt 4,1 Mio € gebührenmindernd berücksichtigt wurden. Im Jahr 2010 stehen demgegenüber nur 719 T€ zur Gegenrechnung zur Verfügung. Bei der Erhöhung der Gebühren kommt außerdem hinzu, dass sich die Kosten beim Drittbeauftragten STEP, insbesondere für das Einsammeln und Transportieren erhöht haben und teilweise höhere Planmengen in Ansatz gebracht wurden.
Aus der vorliegenden Gebührenkalkulation ergeben sich daher die nachfolgend dargestellten Gebührenveränderungen gegenüber den Vorjahren.
Gebührensätze |
2010 |
2009 |
2008 |
Grundgebühr je Person |
18,92 € |
13,74 € |
19,48 € |
Grundgebühr je EGW (Gewerbe) |
11,01 € |
8,00 € |
11,20 € |
Mengengebühr je Liter |
0,019002666
€/l |
0,012882406
€/l |
0,018674282 €/l |
Zu den Auswirkungen dieser Gebührenveränderungen sind
nachfolgend zwei Beispiele dargestellt.
Beispiel 1:
2-Personenhaushalt mit 60 l – Tonne und 14-täglicher Leerung
Gebühren |
Jahr 2010 |
Jahr 2009 |
Jahr 2008 |
Grundgebühr |
37,84 € |
27,48 € |
38,96 € |
Mengengebühr |
29,72 € |
20,07 € |
29,28 € |
Jahresgebühr |
67,56 € |
47,55 € |
68,24 € |
Gebührenerhöhung gegenüber 2009 um 41,5 %.
Gegenüber dem Jahr 2008 relativ konstante Gebühren.
Beispiel 2:
Gewerbe mit 10 EGW mit 120 l – Tonne und 14-täglicher Leerung
Gebühren |
Jahr 2010
|
Jahr 2009
|
Jahr 2008
|
Grundgebühr |
110,10 € |
80,00 € |
112,00 € |
Mengengebühr |
59,44 € |
40,41 € |
58,55 € |
Jahresgebühr |
169,54 € |
120,41 € |
170,55 € |
Gebührenerhöhung gegenüber 2009 um ca. 40,4 %
Gegenüber dem Jahr 2008 relativ konstante Gebühren.
Eine Darstellung der Änderung aller Gebührensätze für das Jahr 2009 ist als Anhang zu dieser Begründung beigefügt.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Abfallgebühren sind gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz
Brandenburg kostendeckend zu kalkulieren. Alle Aufwendungen der
Abfallentsorgung (Drittleistungen, Verwaltungskosten etc.) sind
gebührenansatzfähig. Mehr- und Minderaufwendungen gegenüber den Vorjahren sind
in der, in Anlage 2 vorliegenden Abfallgebührenkalkulation für das Jahr 2010 je
Hauptkostenart berücksichtigt. Ebenso berücksichtigt sind die geplanten Erlöse
sowie die Überdeckung aus dem Jahr 2008 in Höhe von 719.485,25 €.
Voraussichtliche Aufwendungen gem. Plan-BAB 2010
12.394.504,86
€
abzgl. Auflösung Rückstellung aus Abfallgebühren
- Überdeckung aus Abfallgebühren 2008
- 719.485,25 €
Gesamtaufwand
11.675.019,61
€
abzgl. Deponie Golm (nicht gebührenansatzfähig)
- 31.156,40 €
Voraussichtliche Aufwendungen (gebührenansatzfähig)
11.643.863,21
€
Diese Aufwendungen werden wie folgt gedeckt:
Voraussichtliche Erträge aus Abfallgebühren gem.
Kalkulation
11.556.902,38 €
Sonstige Erträge gem. Plan-BAB 2010
84.600,00
€
Voraussichtliche Erträge
11.641.502,38 €
Auswirkungen
auf den städtischen Haushalt ergeben sich insofern, dass die höheren
Aufwendungen gegenüber dem Vorjahr durch höhere Gebühreneinnahmen sowie durch
Auflösung der Rückstellung für das Jahr 2008 finanziert werden müssen
(Kostendeckungsprinzip). Die
Differenz zwischen den dargestellten Erträgen und Aufwendungen in Höhe von
2.360,83 € ergibt sich aus Abrundungen in der Kalkulation, da in den einzelnen
Gebührentatbeständen keine Überdeckung geplant werden darf.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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15,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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14,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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69,4 kB
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4
|
(wie Dokument)
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7,7 kB
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