Mitteilungsvorlage - 09/SVV/1066

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die gegebenen Hinweise zur Verkehrssicherheit wurden geprüft. In die Gefahrenanalyse wurde das Polizeipräsidium Potsdam einbezogen.

 

Gegenwärtig besteht eine Koordinierung der Lichtzeichenanlagen zwischen Karl-Liebknecht- Straße und Friedrich-List-Straße auf „Grüne Welle“ bei Tempo 50 km/h. Dies sichert einen flüssigeren Verkehrsablauf und entlastet zudem die stark frequentierte Kreuzung Karl-Liebknecht-Straße/Rudolf-Breitscheid-Straße. Mögliche Rückstauerscheinungen bis zum Kreisverkehr Lutherplatz und unnötiger Lärm und Abgase werden weitgehend vermieden.

 

Die in unmittelbarer Nähe installierten Lichtzeichenanlagen (Höhe Alt-Nowawes und Daimlerstraße) sichern für Fußgänger in Höhe Oberlinhaus eine gefahrlose Überquerung der Straße. Zwischen diesen Lichtzeichenanlagen gibt es keinen Querungsbedarf, da es an möglichen Zielen mangelt. Parkende Fahrzeuge und der sich anschließende, auf der Fahrbahn, eingerichtete Radfahrstreifen geben für dortige Passanten eine der Sicherheit förderliche räumliche Distanz zum Fahrzeugverkehr. Ein erhöhtes Gefährdungspotenzial bestätigt sich nicht. Unfälle sind nicht bekannt.

 

Die auf dem Gelände des Oberlinhauses integrierten Kindereinrichtungen, Schulen und sozialen Einrichtungen, rechtfertigten nicht allein wegen Ihrer dortigen Existenz eventuelle Beschränkungen des Verkehrs. In diesem Zusammenhang sind stets die maßgeblichen Wegebeziehungen und mögliche Auswirkungen des Verkehrs zu untersuchen und nach straßenverkehrsrechtlich zu beachtenden Maßstäben zu bewerten.

 

Im Ergebnis der Prüfung wurden für den benannten Streckenabschnitt der Rudolf-Breitscheid-Straße 2-10 keine, für Verkehrsbeschränkungen signifikanten Verkehrsumstände, erhebliche Gefahrenmomente oder Unfälle bekannt, die ein besonderes örtliches, d.h. konkretes Gefährdungspotential für die in § 45 StVO geschützten Güter und Interessen begründen.

 

Mit der derzeitigen Verkehrsorganisation werden die Erfordernisse zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erfüllt. Sie lässt nach Wertung der objektiven Sachstände keinerlei Rückschlüsse auf eine besondere Gefahrenlage zu, bei der das allgemeine Gefahrenrisiko im Straßenverkehr erheblich überschritten wird. In Ermangelung einer erforderlichen Ermächtigungsgrundlage sind verkehrsorganisatorische Maßnahmen in Form von weitergehenden Beschränkungen des Verkehrs hier zurzeit unzulässig.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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