Mitteilungsvorlage - 09/SVV/1066
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrsberuhigung Oberlinhaus
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Ordnung und Sicherheit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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02.12.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit und Soziales
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Anhörung
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15.12.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
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Anhörung
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14.01.2010
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Die gegebenen Hinweise zur Verkehrssicherheit wurden geprüft.
In die Gefahrenanalyse wurde das Polizeipräsidium Potsdam einbezogen.
Gegenwärtig besteht eine Koordinierung der
Lichtzeichenanlagen zwischen Karl-Liebknecht- Straße und Friedrich-List-Straße
auf „Grüne Welle“ bei Tempo 50 km/h. Dies sichert einen flüssigeren
Verkehrsablauf und entlastet zudem die stark frequentierte Kreuzung
Karl-Liebknecht-Straße/Rudolf-Breitscheid-Straße. Mögliche
Rückstauerscheinungen bis zum Kreisverkehr Lutherplatz und unnötiger Lärm und
Abgase werden weitgehend vermieden.
Die in unmittelbarer Nähe installierten Lichtzeichenanlagen
(Höhe Alt-Nowawes und Daimlerstraße) sichern für Fußgänger in Höhe Oberlinhaus
eine gefahrlose Überquerung der Straße. Zwischen diesen Lichtzeichenanlagen
gibt es keinen Querungsbedarf, da es an möglichen Zielen mangelt. Parkende
Fahrzeuge und der sich anschließende, auf der Fahrbahn, eingerichtete
Radfahrstreifen geben für dortige Passanten eine der Sicherheit förderliche
räumliche Distanz zum Fahrzeugverkehr. Ein erhöhtes Gefährdungspotenzial bestätigt
sich nicht. Unfälle sind nicht bekannt.
Die auf dem Gelände des Oberlinhauses integrierten
Kindereinrichtungen, Schulen und sozialen Einrichtungen, rechtfertigten nicht
allein wegen Ihrer dortigen Existenz eventuelle Beschränkungen des Verkehrs. In
diesem Zusammenhang sind stets die maßgeblichen Wegebeziehungen und mögliche
Auswirkungen des Verkehrs zu untersuchen und nach straßenverkehrsrechtlich zu
beachtenden Maßstäben zu bewerten.
Im Ergebnis der Prüfung wurden für den benannten
Streckenabschnitt der Rudolf-Breitscheid-Straße 2-10 keine, für
Verkehrsbeschränkungen signifikanten Verkehrsumstände, erhebliche
Gefahrenmomente oder Unfälle bekannt, die ein besonderes örtliches, d.h.
konkretes Gefährdungspotential für die in § 45 StVO geschützten Güter und
Interessen begründen.
Mit der derzeitigen Verkehrsorganisation werden die
Erfordernisse zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erfüllt. Sie lässt nach
Wertung der objektiven Sachstände keinerlei Rückschlüsse auf eine besondere
Gefahrenlage zu, bei der das allgemeine Gefahrenrisiko im Straßenverkehr
erheblich überschritten wird. In Ermangelung einer erforderlichen
Ermächtigungsgrundlage sind verkehrsorganisatorische Maßnahmen in Form von
weitergehenden Beschränkungen des Verkehrs hier zurzeit unzulässig.