Beschlussvorlage - 10/SVV/0025

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Eilentscheidung vom 30.12.2009 gemäß §§ 58 i.V.m. 70 BbgKVerf. zur Aufstockung der Deckungskreise 3019/3519 (Soziale Leistungen – überplanmäßige Auszahlungen/Aufwendungen) wird genehmigt.

 

Zur Leistung von pflichtigen Sozialleistungen wird im Jahr 2009 ein zusätzlicher Mehrbedarf in Höhe von EUR 1.507.000 entstehen. Von diesen erforderlichen Aufwendungen/Auszahlungen sind derzeit EUR 1.489.400 durch sonstige Mehrerträge/Mehreinzahlungen bzw. Minderaufwendungen/ Minderauszahlungen im Fachbereich Soziales, Gesundheit und Umwelt gedeckt.

 

Diesen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von bis zu EUR 1.507.000 wird zugestimmt.

 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 12.10.2009 zur  DS 09/SVV/0878 (Finanzieller Mehrbedarf für Sozialleistungen 2009) eine Stärkung des Haushaltsansatzes beschlossen.

Die Verwaltung hatte bei der Hochrechnung ihrer Zahlen die ihr bis dahin bekannten Fallzahlen und Steigerungen bis zum Ende des Monats August zugrunde gelegt. Wie sich im weiteren Verlauf des Jahres 2009 herausgestellt hat, waren diese Prognoserechnungen insoweit fehlerhaft, als gerade der Ferienmonat August mit wenig Aussagekraft verbunden war. Auch konnten zu diesem Zeitpunkt noch nicht die Quartalsbuchungen für den Abschluss des III. Quartals 2009 zugrunde gelegt werden. Auch die im EDV-System Prosoz erfassten Zahlen gaben im August 2009 nicht den tatsächlichen Verlauf der Fallsteigerungen wieder. Erst nach Auswertung und Eingabe der Zahlen des Abschlusses des III. Quartals und der sich daran anschließenden Hochrechnungen zum Mitte Dezember 2009 ergaben belastbare Prognosezahlen. Diese Prognose ergab, dass die am 12.10.2009 erstmalig mit Beschluss der StVV verstärkten Haushaltsansätze bis zum Jahresende nicht ausreichen würden.

Diese Haushaltsansätze mussten daher nochmals im Wege einer Eilentscheidung verstärkt werden. Aus dem Deckungskreis Soziale Leistungen/Auszahlungen werden ausschließlich pflichtige Sozialleistungen bezahlt.

 

Hilfe zur Pflege (UP 3112000)

Hilfen zur Pflege werden nach dem 7. Kap. SGB XII gewährt. Der Mehrbedarf ist begründet im Anstieg der Fallzahlen, sowohl bei der Pflege innerhalb als auch außerhalb von Einrichtungen (s. Anlage 3) Hinzu kommen auch in der Pflege Steigerungen bei den Unterkunftskosten und bei den Kostensätzen, die von den Pflegekassen verhandelt werden.

Neu hinzu gekommen sind zudem Fälle nach dem Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG), die seit diesem Jahr aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung in die Zuständigkeit der Kommune übernommen werden mussten. Dabei handelt es sich zur Zeit um 5 Fälle, die Kosten in Höhe von zusammen rund 200.000 Euro jährlich verursachen. Zusätzlich mussten für diese Fälle teilweise bis 2007 rückwirkend mehr als 300.000 Euro ans Land erstattet werden.

 

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (UP 3113000):

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen wird nach dem 6. Kap. SGB XII gewährt. Auch in der Eingliederungshilfe sind die Fallzahlen mehr als in der Planung für das Jahr 2009 berücksichtigt gestiegen. Innerhalb von Einrichtungen bezogen 2008 durchschnittlich 757 Hilfeempfänger Leistungen, im Jahr 2009 sind es bislang 776. Außerhalb von Einrichtungen stieg die Zahl der Hilfeempfänger von 238 (2008) auf 260 (2009). Kostensteigerungen bei den Unterkunftskosten wirken sich in diesem Unterprodukt ebenfalls sehr aus. Hinzu kommen gestiegene Kostensätze.

Für die Übernahme der Fälle nach § 35a SGB VIII (seelisch behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Kinder- und Jugendliche) vom Jugendamt wurde mit ca. 80 Fällen geplant, diese Zahl hat sich jedoch zwischenzeitlich verdoppelt.

 

Hilfen zur Gesundheit (UP 3114000):

Für die Krankenhilfe nach § 264 SGB V entstehen voraussichtlich Mehraufwendungen von 200.000 Euro, die jedoch durch Mehrerträge aufgrund von Abrechnungsfehlern der Krankenkassen zu 150.000 Euro gedeckt sind. Die Aufwendungen für diese Leistungen sind nur sehr schwer prognostizierbar. Bei Krankheit werden die Leistungen für die betreffenden Hilfeempfänger zunächst von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und der Kommune anschließend in Rechnung gestellt. Die Abrechnungen erfolgen in der Regel nur vierteljährlich. Dies hat zur Folge, dass die Prüfung der Abrechnungen aufgrund ihres Umfangs sehr langwierig und aufgrund der Differenziertheit der abgerechneten Leistungen sehr aufwendig ist. Daher werden Abrechnungsfehler häufig erst verspätet festgestellt und müssen von den Kassen zurückerstattet werden.

 

Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (UP 3120000):

Der kommunale Träger ist für die Kosten der Unterkunft innerhalb der Grundsicherungsleistungen für erwerbsfähige Hilfeempfänger nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) zuständig. Es werden Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind.

Bei der Haushaltsplanung für das Jahr 2009 wurde von einer durchschnittlichen Anzahl von 9.000 Bedarfsgemeinschaften (BG) und von durchschnittlichen Unterkunftskosten von 310 Euro pro Monat und BG ausgegangen. Daraus ergaben sich geplante Aufwendungen von 33.500.000 Euro.

Die Anzahl der BG ist seit Anfang des Jahres 2009 kontinuierlich gestiegen auf nunmehr 9.494 BG (Stand August 2009, korrigierte BG-Zahlen mit 3-monatiger Verzögerung, Quelle PAGA/BA). Laut Angaben der PAGA stagnieren die Fallzahlen zum Ende des Jahres bei rund 9.500 BG. Neben den BG sind auch die Unterkunftskosten gegenüber der Planung erheblich gestiegen und liegen im aktuellen Durchschnitt bei 318 Euro.

 

Zusätzlich besteht für die Aufwendungen für Erstausstattungen von Wohnungen, für Bekleidung und bei Schwangerschaft sowie für Klassenfahrten und Mietkautionen einen Mehrbedarf gegenüber der Planung (Vorjahresergebnis) von 200.000 Euro.

 

 

Erläuterung der Deckungsmöglichkeiten

 

Zur Gewährleistung der Deckung wird der Deckungskreis Soziale Leistungen -DK 3019- im Ergebnishaushalt sowie der dazugehörige Deckungskreis - DK 3519 - im Finanzhaushalt nach § 8 Nr. 4.3 von der 5% Bewirtschaftungssperre ausgenommen.

 

Für einzelne Produktkonten im Deckungskreis Soziale Aufwendungen/Auszahlungen entstehen Mehrbedarfe von zusätzlich 1.507.000 EUR. Diese werden durch Minderaufwendungen/ Minderauszahlungen in Höhe von 115.000 EUR im Deckungskreis Soziale Leistungen gedeckt.

 

Eine weitere Reduzierung des Mehrbedarfes erfolgt durch Mehrerträge/Mehreinzahlungen sowie Minderaufwendungen/Minderauszahlungen im Fachbereich Soziales, Gesundheit und Umwelt in Höhe von zur Zeit insgesamt 1.489.400 EUR. Es verbleibt eine prognostizierte Deckungslücke in Höhe von 17.600 EUR.

 

Eine Nachtragssatzung nach § 68 BbgKVerf i.V.m. § 5 Nr. 4 der Haushaltssatzung 2009 ist nicht erforderlich, da die Wertgrenzen bezüglich des Fehlbetrages beim ordentlichen Ergebnis sowie bei Einzelaufwendungen/Einzelauszahlungen nicht überschritten werden.

 

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

In folgenden Unterprodukten des Deckungskreises Soziale Leistungen (DK 3019/3519) bestehen Mehrbedarfe:

 

Unterprodukt  Bezeichnung                                                                                     Mehrbedarf

3112000   Hilfe zur Pflege                                                                                   499.000 EUR

3113000   Eingliederungshilfe für behinderte Menschen                                  723.000 EUR

3114000   Hilfen zur Gesundheit                                                                     200.000 EUR

3120000   Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)                                   200.000 EUR

Summe Mehrbedarf DK 3019/3519                                                                         1.622.000 EUR

Reduzierung um Minderbedarf im DK 3019/3519                                              115.000 EUR

Mehrbedarf im DK 3019/3519 gesamt                                                           1.507.000 EUR

Deckung aus dem FB Soziales, Gesundheit und Umwelt (üpl. Antrag)            1.489.400 EUR

ungedeckte Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen                                                  17.600 EUR

 

bereits genehmigter üpl. Antrag am 12.10.2009 (DS 09/SVV/0878)                        5.523.000 EUR

davon ungedeckte Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen                         2.957.400 EUR

Reduzieren

Anlagen

Loading...