Antrag - 10/SVV/0063
Grunddaten
- Betreff:
-
Sozialverträgliche Sanierung Glasmeisterstraße/Rudolf-Breitscheid-Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Die Andere
- Einreicher*:
- Gruppe Die Andere
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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27.01.2010
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister
und die Vertreter/innen der Stadt Potsdam in den Gremien der Pro Potsdam werden
gebeten zu prüfen, wie die geplante Sanierung der Altbaubestände in der
Glasmeisterstraße 2-8 und der Rudolf-Breitscheid-Straße 13 -13 c so
durchgeführt werden kann, dass der Kaltmietpreis nach der Sanierung nicht höher
als 5,50 € /qm steigt.
Die
Stadtverordnetenversammlung ist im April 2010 über den Sachstand zu
informieren.
Erläuterung
Begründung:
Die bislang noch unsanierten Altbauwohnungen am Babelsberger Havelbusdepot gehören zu den wenigen erschwinglichen Wohnungen in Babelsberg. In diesem Jahr soll die umfangreiche Sanierung der Wohnungen in der Voltastraße und Daimlerstraße abgeschlossen werden. Der Kaltmietpreis wird deutlich unter 5,50 €/qm liegen. Dafür wurde eine Landesförderung in Anspruch genommen. Damit ist es möglich, diese Wohnungen weiterhin im preiswerten Segment zu halten.
Nach
unserem Kenntnisstand sollen allerdings die hinsichtlich des
Sanierungsaufwandes vergleichbaren Wohnungen in der benachbarten Rudolf-Breitscheid-Straße
und Glasmeisterstraße nach der Sanierung deutlich teurer werden.
Die
betroffenen Mieter/innen haben verständlicherweise die Befürchtung, dass die
Sanierung zu Mieterhöhungen führen wird, die so hoch sind, dass die neue Miete
nicht mehr im Rahmen von ALG II oder Grundsicherung übernommen wird.
Leider
lehnten in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage 09/809 der Oberbürgermeister
und der Beigeordnete Klipp eine Auskunft zur geplanten Sanierung und der damit
absehbaren Mietpreisentwicklung ab. Es wurde sogar mitgeteilt, dass das
städtische Wohnungsunternehmen auf Nachfrage einen Auskunftsanspruch gewählter
Stadtverordneter nicht erkennen kann.
Offenbar
bedeutet das öffentlichkeitswirksam präsentierte Wohnkonzept für die Pro
Potsdam und die Verwaltungsspitze noch keinen hinreichend unmissverständlichen
Handlungsauftrag zur Schaffung von preisgünstigen Wohnungen und zur
Kommunikation wohnungspolitischer Fragen mit Stadtverordneten und MieterInnen.
Aus diesem Grunde ist unser Antrag leider erforderlich.