Beschlussvorlage - 10/SVV/0018
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 45 "Karl-Marx-Straße" Teilbereich Karl-Marx-Straße 71 Aufstellungsbeschluss zur 10. Änderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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27.01.2010
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03.03.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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09.02.2010
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Bebauungsplan Nr. 45 "Karl-Marx-Straße" ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in einem 10. Änderungsverfahren zu ändern (siehe auch Anlage 1).
2.
Das
Änderungsverfahren ist mit der Priorität 3 entsprechend dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche
Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung
durchzuführen (siehe Anlage 2).
Erläuterung
Begründung:
Bebauungsplan
Nr. 45 "Karl-Marx-Straße", Teilbereich Karl-Marx-Straße 71
Aufstellungsbeschluss zur 10. Änderung
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB, den Bebauungsplan Nr. 45 "Karl-Marx-Straße" in einem 10. Änderungsverfahren für den Teilbereich Karl-Marx-Straße 71 zu ändern.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Flurstück 74 der Flur 4 in der Gemarkung Babelsberg in den folgenden Grenzen:
im Norden: Karl-Marx-Straße
im Osten: westliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 75
im Süden: nördliche Flurstücksgrenzen der Flurstücke 73/3 und 76
im Westen: östliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 72
Der Geltungsbereich der Änderung umfasst eine Fläche von ca. 1460 m². Die Lage des Plangebietes ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt (siehe Anlage 1).
Bestehende Situation
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Babelsberg, südlich der
Karl-Marx-Straße. Das betroffene Grundstück ist mit einem Villa im vorderen
Grundstücksbereich und einer ca. 260 m² großen Baracke im hinteren,
straßenabgewandten Grundstücksbereich bebaut. Die Villa ist im
rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 45 als erhaltenswertes Gebäude
festgesetzt. Die Baracke wird derzeit gewerblich genutzt. Der Bebauungsplan
setzt hier keine überbaubare Grundstücksfläche fest; die Baracke genießt
(lediglich) Bestandsschutz.
Planungsanlass und Erforderlichkeit der Planung
Anlass für die Planung ist der Wunsch des Eigentümers das Barackengebäude im hinteren Grundstücksbereich zurückzubauen, die Flächen zu entsiegeln und anstelle dessen ein in der Grundfläche um ca. 70 % kleineres zweigeschossiges Wohngebäude als Remise auf der Grundstücksgrenze neu zu errichten. Durch die vorgesehenen Veränderungen würde die städtebauliche Ordnung in diesem Bereich deutlich verbessert, wodurch auch das Ortsbild positiv entwickelt wird.
Das gegenwärtige Planungsrecht lässt aber einen Neubau mangels überbaubarer Grundstücksfläche nicht zu. Wirtschaftliche Vernunft drängt vielmehr den Eigentümer dazu, die qualitativ minderwertige Substanz zu erhalten, wenn er die Nutzungsmöglichkeit im rückwärtigen Bereich nicht gänzlich verlieren will. Deshalb erscheint die Aufnahme des beschriebenen Eigentümerwunsches städtebaulich sinnvoll.
Zur städtebaulichen Verbesserung und zur Sicherung der Flächen für die Wohnnutzung unter Berücksichtigung der überwiegend denkmalgeschützten und erhaltenswerten Bebauung in der Umgebung sowie der vorhandenen Grünstrukturen ist ein Bebauungsplanverfahren erforderlich.
Planungsziele
Ziel der Planung ist die Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Neuordnung unter Beachtung der angrenzenden Bebauungsstrukturen auf dem Flurstück 74.
Der Bebauungsplan ist auf die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung ausgerichtet und soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB aufgestellt werden. Es wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und Schutzzwecke der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der europäischen Vogelschutzgebiete.
Gesetzliche Voraussetzungen für den Bebauungsplan
Die gesetzlichen Grundlagen für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 45 "Karl-Marx-Straße" 10. Änderung, Teilbereich Karl-Marx-Straße 71 gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB liegen vor; zur städtebaulichen Ordnung und Entwicklung ist das Bauleitplanverfahren erforderlich.
Die Aufstellung des Bebauungsplans ist mit den Grundsätzen des § 1 Abs. 5 BauGB vereinbar.
Mit der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2008 über den Entwurf des Flächennutzungsplans und dessen Auslegung gilt dieser Entwurf als Grundlage für die vorliegende Planung. Der Entwurf sieht eine Darstellung der Fläche als Wohnbaufläche W 3 (GFZ 0,2 – 0,5) vor. Es ist nach dem Stand der Planungsarbeiten anzunehmen, dass die 10. Änderung des Bebauungsplans Nr. 45 "Karl-Marx-Straße, Teilbereich Karl-Marx-Straße 71 aus den künftigen Darstellungen des FNP entwickelt sein wird.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Planungs- bzw. Verfahrenskosten
Mit der vorgeschlagenen Einstufung des Planverfahrens in die
Priorität 3 sind bei Beschlussfassung zum Aufstellungsbeschluss keine
Planungskosten zu erwarten. Die Aufnahme des Planverfahrens in Priorität 3
erfordert derzeit noch keine Klärungen zur eventuellen Übernahme externer
Planungskosten sowie der Kosten für die zu erwartenden nicht-hoheitlichen
Verwaltungsleistungen durch einen Dritten.
Realisierungskosten und mögliche Folgekosten
Angaben zur weiteren
zeitlichen Abwicklung und Umsetzung des Planverfahrens sind durch die
Einstufung des Planverfahrens in Priorität 3 zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht
möglich.
Da das Planverfahren in privatem Interesse durchgeführt
wird, sind keine Realisierungs- oder Folgekosten für die Landeshauptstadt
Potsdam zu erwarten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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144,3 kB
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2
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20,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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10,3 kB
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