Beschlussvorlage - 10/SVV/0078

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Die mit dem Haushaltsplan 2010 zugleich für das Haushaltsjahr 2011 vorgelegten Planwerte der mittelfristigen Ergebnisplanung sind Grundlage für die Haushaltsplanung der Landeshauptstadt Potsdam. Bei der Aufstellung des Ergebnishaushaltes für das Haushaltsjahr 2011 sind die beigefügten Budgetvorgaben für die Geschäftsbereiche zu Grunde zu legen (Anlage 1).

 

2.      Die mit dem Haushaltsplan 2010 zugleich für das Haushaltsjahr 2011 bis 2013 vorgelegten Planwerte der mittelfristigen Investitionsplanung sind Grundlage für die Investitionsplanung 2011.

 

3.      Zur notwendigen Absicherung pflichtiger Leistungen können Umschichtungen zwischen den Budgets vorgenommen werden.

 

4.      Etwaige Veränderungen bei nichtzahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen gegenüber dem Planungsstand dieses Eckwertebeschlusses ermächtigen nicht zur Planung zusätzlicher zahlungswirksamer Erträge und Aufwendungen.

 

      5. Zur Aufrechterhaltung eines möglichst breiten kommunalen Leistungsangebotes sind        Ertragsmöglichkeiten in angemessener Weise auszuschöpfen (z.B. durch das Erreichen adäquater Kostendeckungsgrade).

 

    6. Dem beschlossenen Haushaltssicherungskonzept ist zu folgen.

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam erstellt seit dem Haushaltsjahr 2007, so auch für das Haushaltsjahr 2011, einen produktorientierten, auf der Doppik basierenden Haushalt und bewirtschaftet diesen nach den Grundsätzen des neuen Haushalts- und Rechnungswesens.

 

Die vorgeschlagenen Eckwerte für das Jahr 2011 dienen insbesondere der Dokumenta­tion des Konsolidierungswillens der Landeshauptstadt Potsdam. Darüber hinaus bilden sie die Grundlage bzw. den Ausgangspunkt der doppischen Haushaltsplanung des Folgejahres und gewährleisten eine konsistente und transparente Verbindung zwischen Jahres- und Mittelfristplanung.

 

Der Eckwertebeschluss, welcher zusammen mit dem jährlichen Beschluss über den Haushaltsplan gefasst wird, ermöglicht es der Stadtverordnetenversammlung bereits frühzeitig strategische und richtungsweisende Entscheidungen für die Mittelfristplanung zu treffen und betont damit die Bedeutung des städtischen Haushaltes als das wichtigste Steuerungsinstrument der Kommunalpolitik.

 

Die vorgeschlagenen Eckwerte für das Haushaltsjahr 2011 stehen, ebenso wie der Haushalt des Jahres 2010, in dem besonderen Licht der veränderten finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, welche die Finanzkrise mit sich gebracht hat und welche auch in Folgejahren die wesentlichen Bestimmungs­faktoren der Planung sein werden.

 

Die Kommunen, so auch die Landeshauptstadt Potsdam, werden aufgrund der Auswirkungen der Finanzkrise und der beschlossenen Steuerentlastungen auf Bundesebene insgesamt in den Planungen für 2010 und die Folgejahre neben sinkenden Steuereinnahmen auch verringerte Schlüsselzuweisungen aus dem Finanzausgleich zu verkraften haben.

 

Neben den verringerten allgemeinen Finanzierungsmitteln ist für das Haushaltsjahr 2010 zusätzlich mit steigenden Ausgaben im sozialen Bereich zu rechnen, was sich auch auf Folgejahre auswirkt. Gründe dafür sind u. a.:

 

·         ein Anstieg der Zahl der Leistungsbezieher (SGB II) als Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise,

·         die Absenkung der Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten nach SGB II (von 26 % in 2009 auf 23 % in 2010),

·         eine steigende Zahl der Leistungsbezieher (SGB XII - Sozialhilfe) als Folge der demografischen Entwicklung,

·         die steigende Anzahl an KITA-Plätzen mit Rechtsanspruch (855 zusätzliche Plätze gegenüber 2009) sowie die Berücksichtigung der tariflichen Entwicklung bei den Kindertagesstätten.

 

Die zu erwartenden höheren Defizite, die bereits den Haushaltsplan 2010 prägen, werden sich demnach auch in den Folgejahren weiter fortsetzen. Vor diesem Hintergrund musste sich die Landeshauptstadt Potsdam mit dem Haushaltsplan 2010, so wie zahlreiche andere Kommunen auch, von ihrem ursprünglichen Konsolidierungsziel, im Jahr 2012 einen ausgeglichenen Ergebnishaushalt aufzustellen, zunächst verabschieden, da dieses auch mit striktem Konsolidierungswillen nicht mehr erreicht werden kann.

 

In Anbetracht dieser schwierigeren Haushaltslage und im Bewusstsein der Verantwortung für einen generationsgerechten Ressourcenverbrauch muss künftig der Abbau der auflaufenden mittelfristigen Defizite (bis 2013 ca. 75 Mio. EUR) als vorrangige Aufgabe im Vordergrund der Haushaltsberatungen stehen. Als neuen Termin zur Erreichung des Konsolidierungsziels hat sich die Landeshauptstadt Potsdam nun das Jahr 2020 gesetzt.


Wie funktioniert das Budgetierungsverfahren mit Eckwerten?

 

Die Budgetierung erfolgt in der Landeshauptstadt Potsdam über sogenannte Zuschussbudgets (inputorientierte Budgetierung), in deren Rahmen der Zuschussbedarf der einzelnen Geschäftsbereiche in der mittelfristigen Ergebnisplanung für das Jahr 2011 ermittelt wird.

 

Hierbei werden in einem ersten Schritt der Haushaltsplanaufstellung die prognostizierten allgemeinen Erträge (z. B. Steuern, Schlüsselzuweisungen) und die nicht budgetierten allgemeinen Aufwendungen (z. B. Gewerbesteuerumlage, Kreditzinsen) ermittelt. Aus der Differenz zwischen diesen Erträgen und Aufwendungen ergeben sich die verfügbaren allgemeinen Finanzierungsmittel, welche zur Deckung der Zuschussbedarfe der Geschäftsbereiche zur Verfügung gestellt werden können.

 

 

Was ist Gegenstand des Eckwertebeschlusses?

 

Mit dem Eckwertebeschluss legt die Stadtverordnetenversammlung den Zuschussrahmen im Ergebnishaushalt für die Geschäftsbereichsbudgets als verbindliche Rahmenvorgabe für die Aufstellung der „Teilhaushalte“ fest. Der Eckwertebeschluss soll als Strategieentscheidung den Detailberatungen vorausgehen, er soll den grundsätzlichen Rahmen für die Haushalts- und Budgetplanungen der Fachbereiche für das Folgejahr definieren.

 

Der Eckwertebeschluss umfasst im Wesentlichen die Ermittlung der Budgets für die einzelnen Geschäftsbereiche. Die Aufteilung der Erträge, Aufwendungen, Überschüsse, Zuschüsse und die auf die Geschäftsbereiche entfallenden Zuschussbudgets ergeben sich aus der beigefügten Übersicht in Anlage 1.

 

Die Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes der laufenden Verwaltungstätigkeit des Jahres 2011 sind nicht Gegenstand dieser Vorlage. Sie werden entsprechend der zu erwartenden Zahlungsströme aus den Ansätzen des Ergebnishaushaltes abgeleitet.

 

Der doppische Ergebnishaushalt enthält naturgemäß zahlungswirksame sowie zahlungsunwirksame Erträge und Aufwendungen. Verschiebungen zwischen diesen könnten auch bei der Einhaltung der Eckwerte zu einer erheblichen Verschlechterung des Finanzhaushaltes führen. Um dies zu vermeiden, wurde im Beschlusstext unter Nr. 4 eine entsprechende (klarstellende) Einschränkung aufgenommen.

 

 

Wie wurden die vorliegenden Eckwerte ermittelt?

 

Die dargestellten Eckwerte ergeben sich aus den im Rahmen der Haushaltsplanung 2010 ermittelten Werten der mittelfristigen Ergebnisplanung für das Haushaltsjahr 2011. Die Teilhaushalte wurden entsprechend der Budgetzuordnung im Haushaltsplan den Geschäftsbereichen ohne inhaltliche Änderungen zugeordnet.

 

 

Grundlage für den Bürgerhaushalt 2011

 

Nach dem von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Konzept zum Bürgerhaushalt (DS 07/SVV/0037) ist der Eckwertebeschluss auch Grundlage für die Bürgerbeteiligung.

 

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei Einhaltung der vorgeschlagenen Eckwerte für das Haushaltsjahr 2011 beträgt der Jahresfehlbetrag im Ergebnishaushalt 2011 – 22,5 Mio. €. Dieser Wert entspricht der im Rahmen der Haushaltsplanung für 2010 erfolgten mittelfristigen Ergebnisplanung für 2011.

Reduzieren

Anlagen

Loading...