Antrag - 10/SVV/0124
Grunddaten
- Betreff:
-
Verfahren bei Stellungnahmen des Rechnungsprüfungsamtes zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Mitglieder mehrerer Fraktionen
- Einreicher*:
- Stadtverordnete Becker, Lehmann, Busch, Müller, Dr. Gunold, Schüler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.03.2010
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat bei Anträgen auf über- und außerplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen, die der Zustimmung des Hauptausschusses oder der
Stadtverordnetenversammlung bedürfen, eine Stellungnahme über die
Unabweisbarkeit sowie der Deckung gem. § 70 Abs. 1 BbgKVerf zu fertigen.
2. Der
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Drucksache 02/SVV/0051 wird
aufgehoben.
Erläuterung
Begründung:
Der ursprüngliche Beschluss 02/SVV/0051 machte eine Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ab einem Betrag von 75.000 EUR erforderlich. Zwischenzeitlich sind die Wertgrenzen in den Haushaltssatzungen erhöht worden. Durch die veränderte Formulierung wird eine dynamische Verweisung auf die jahresbezogenen Haushaltssatzungen vorgenommen.