Antrag - 10/SVV/0124

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

1.         Das Rechnungsprüfungsamt hat bei Anträgen auf über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die der Zustimmung des Hauptausschusses oder der Stadtverordnetenversammlung bedürfen, eine Stellungnahme über die Unabweisbarkeit sowie der Deckung gem. § 70 Abs. 1 BbgKVerf zu fertigen.

 

2.    Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Drucksache 02/SVV/0051 wird aufgehoben.

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Erläuterung

 

 

 

Begründung:

 

Der ursprüngliche Beschluss 02/SVV/0051 machte eine Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ab einem Betrag von 75.000 EUR erforderlich. Zwischenzeitlich sind die Wertgrenzen in den Haushaltssatzungen erhöht worden. Durch die veränderte Formulierung wird eine dynamische Verweisung auf die jahresbezogenen Haushaltssatzungen vorgenommen.

 

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