Beschlussvorlage - 02/SVV/0024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.              Die Zusammenführung der unter dem Dach der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP) angesiedelten Unternehmen Energieversorgung Potsdam GmbH (EVP) und Wasserbetrieb Potsdam GmbH (WBP).

 

2.              Die Energieversorgung Potsdam GmbH wird in die Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) umfirmiert. Dem Gesellschaftsvertrag der Energie und Wasser Potsdam GmbH wird mit Wirkung zum 26.11.2001 zugestimmt.

 

3.              Dem Geschäftsanteilübertragungs- und Abtretungsvertrag zwischen der SWP, der e.dis Energie Nord AG und der EVP wird zugestimmt.

 

      4.              Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, zur Umsetzung der unter Ziffer 1.-3. aufgeführten

              Beschlüsse die erforderlichen Verträge rechtswirksam zu unterzeichnen sowie alle

              notwendigen Erklärungen gegenüber dem Mitgesellschafter und den Gläubigern der

              betroffenen Unternehmen abzugeben, soweit die Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht

              schlechter gestellt wird.

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Erläuterung

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.07.2001 (DS/Nr. 00/0724/2; Vorlage 01/0419- Ergänzungsantrag) wurde der Bereich Beteiligungssteuerung beauftragt, Mittel i.H. von bis zu 150 Mio. DM dem Haushalt in den Jahren 2001-2004 zuzuführen.

Diese sollen (s. Pkt. 3 des o.g. StVV-Beschlusses) vorrangig durch den Verkauf kleiner Gesellschaften, durch die Auflösung von Kapitalrücklagen bzw. durch die Veräußerung von Gesellschaften/Geschäftsanteilen an Gesellschaften und aus den Aktivitäten der Stadtwerke Potsdam GmbH durch Sichtbarmachen von Synergieeffekten erzielt werden.

 

Im Rahmen des Projektes "Erzielung von Einnahmen durch Synergien aus den Stadtwerken" entstand die Überlegung, die Synergieeffekte, die sich bereits aus der Gründung der SWP ergeben haben, durch den Zusammenschluss der beiden kommunalen bzw. kommunal beteiligten leitungsgebundenen Unternehmen, der Wasserbetrieb Potsdam GmbH (WBP) und der Energieversorgung Potsdam GmbH (EVP) zu verstärken.

 

Der Zusammenschluss beider Unternehmen ist durch die Einbringung der WBP in die EVP und durch die anschließende Verschmelzung beider Unternehmen im Wege der Aufnahme der WBP in die EVP und Umfirmierung zur Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) geplant.

Die entsprechend notwendigen Beschlüsse wurden in den Gremien der EVP, der WBP und der SWP gefasst.

Im Ergebnis wird die SWP 65% und die e.dis Energie Nord AG 35% der Gesellschaftsanteile an der Energie und Wasser Potsdam GmbH halten. Die prozentuale Verteilung der Geschäftsanteile entspricht der heutigen Verteilung in der EVP.

 

Gemäß § 35 Abs. 2 Ziff. 26 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg (GO) vom 02.11.2001 obliegt der Stadtverordentenversammlung die Entscheidung über Art und Umfang der Beteiligung der Unternehmen, an denen die Gemeinde mehr als ein Viertel der Geschäftsanteile hält, an weiteren Unternehmen.

 

Die SWP ist derzeitig zu 65% an der EVP und zu 100% an der WBP beteiligt, deshalb ist die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung

- zum Gesellschaftsvertrag der EWP und

- zum Geschäftsanteilübertragungs- und Abtretungsvertrages mit anschließender Verschmelzung

  erforderlich.

 

Zur Realisierung des Projektes Zusammenführung der WBP und EVP sind die nachfolgend kurz erläuterten Absichtserklärungen, Beschlüsse und Verträge notwendig:

 

           Letter of Intent

 

Rechtlich unverbindlich, fixieren hier die SWP, die e.dis und die EVP ihre Verhandlungspositionen und die einzuleitenden Schritte.

Weiterhin wird als wichtiger Punkt festgehalten, dass der Abschluss aller Verträge unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung steht und dass, sofern der geplante Zusammenschluss der EVP mit der WBP nicht erfolgen sollte, alle dazu geschlossenen Verträge und gefassten Beschlüsse ihre Wirksamkeit verlieren und rückabgewickelt werden.

 

 

Änderung des Gesellschaftsvertrages der EVP

Den insbesondere kommunal- und vergaberechtlichen Vorschriften folgend, wird der EVP-Gesellschaftsvertrag für die Wasser- und Abwassersparte inhousefähig gemacht, dass heisst, es werden die Stimmrechtsverhältnisse in diesem Bereich eindeutig zugunsten der SWP geregelt. Desweiteren wird der Gesellschaftszweck um die Wasserver- und Abwasserentsorgung erweitert.

 

Beschluss zur Erhöhung des sonstigen Eigenkapitals der EVP

Zur Substanzstärkung der EVP wird ihr sonstiges Eigenkapital mit Wirkung zum 01.01.2002 um 98,6 Mio. Euro erhöht. Die SWP und die e.dis sind zu dieser Eigenkapitalerhöhung im Verhältnis ihrer Geschäftsanteile zugelassen.

 

           Schuldübernahmevertrag zwischen der SWP und der e.dis Energie Nord AG sowie der EVP

           Aufgrund fehlender Barmittel wird die SWP mit Schuldübernahmevertrag die sich aus dem

           Beschluss zur Erhöhung des sonstigen Eigenkapitals ergebene Einbringungsschuld der e.dis übernehmen. Diese Übernahme bietet die Möglichkeit, dass die SWP die gesamten von ihr gehaltenen Geschäftsanteile an der WBP in die EVP in Form einer Sacheinlage einbringen kann.

           Die e.dis wird einen finanziellen Ausgleich für die Übernahme der Einbringungsschuld in Höhe der 35 %, das entspricht 67,5 Mio. DM, an die SWP leisten.

 

Wesentlich ist ,dass aufgrund der Regelungen im Schuldübernahmevertrag in 5 Jahren eine Nachbewertung zum Stichtag 01.01.2001 durch die PwC zu erstellen ist.

 

Die Nachbewertung hat nach denselben Grundsätzen erstellt zu werden wie die Ertragswertberechnung. Der Nachbewertung haben dieselben Zahlen wie der Ertragswertberechnung zugrunde zu liegen, mit folgenden Ausnahmen:

 

Hinsichtlich der für die Ertragswertberechnung vorläufig geschätzten Absatzmengen von Wasser und Abwasser sind in der Nachbewertung die innerhalb von fünf Jahren seit dem Ertragswertstichtag tatsächlich angefallenen Absatzmengen von Wasser- und Abwasser heranzuziehen.

 

Hinsichtlich der für die Ertragswertberechnung vorläufig geschätzten Absatzpreise für Wasser und Abwasser sind in der Nachbewertung die innerhalb von fünf Jahren seit dem Ertragswertstichtag tatsächlich erzielten Absatzpreise für Wasser- und Abwasser heranzuziehen.

 

Weicht der in der erstellten Nachbewertung ermittelte Betrag von dem Betrag der Ertragswertberechung der PWC vom 16.11.2001 ab, so wird der Differenzbetrag, den Geschäftsanteilen entsprechend, ausgeglichen.

 

Es besteht somit die Möglichkeit, dass im Zuge der Nachbewertung festgestellt wird, dass der von e.dis gezahlte Kaufpreis zu hoch war, ebenso besteht die Möglichkeit der Nachzahlung durch e.dis an die SWP.

 

           Geschäftsanteilübertragungs- und Abtretungsvertrag zwischen der SWP, der e.dis Energie Nord AG sowie der EVP

           Zum 01.01.2002 wird dann die SWP, in Erfüllung ihrer Schuld und der übernommenen Schuld der e.dis, die Geschäftsanteile der WBP in die EVP einbringen und an diese abtreten.

 

         Verschmelzungsvertrag zwischen der EVP und der WBP

Durch den Vollzug dieses Vertrages, der Anfang 2002 nach Feststellung der Jahresabschlüsse der Unternehmen WBP und EVP erarbeitet wird, wird innerhalb des ersten Halbjahres 2002 die WBP mit (Rück-)Wirkung zum 01.01.2002 im Wege der Aufnahme auf die EVP zur EWP verschmolzen.

 

Der Schuldübernahme- und der Geschäftsanteilübertragungs- und  Abtretungsvertrag stehen im Wesentlichen unter nachfolgenden Vorbehalten:

 

a)              der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der EVP.

 

b)              Der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam zur Abtretung sämtlicher Geschäftsanteile der WBP an die EVP.

 

c)              der Eintragung der Satzungsänderung der EVP im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam.

 

Sofern der geplante Zusammenschluss der EVP mit der WBP nicht erfolgt, werden alle Verträge und Beschlüsse, die die Grundlage für den Zusammenschluss bilden, ihre Wirksamkeit verlieren und rückabgewickelt.

 

Die mit dieser StVV-Vorlage ausgereichten Verträge wurden nach den AR-Sitzungen der EVP und der SWP nochmals überarbeitet. Die überarbeiteten Passagen sind kenntlich gemacht worden.

 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Es wird aufgrund der Ähnlichkeit der Unternehmensgegenstände beider Unternehmen und vor dem Hintergrund des Haushaltssanierungskonzeptes in der Stadt Potsdam für sinnvoll erachtet, die Unternehmen WBP und EVP im Wege einer Fusion zusammenzuführen.

 

Die diesbezüglich erforderlichen Beschlüsse in den Gremien der EVP, der WBP und der SWP wurden  gefasst. Der Mitgesellschafter der EVP, die e.dis Energie Nord AG, ist bereit, hierfür

34,5 Mio. Euro zu zahlen.

 

Die durch die geplante Zusammenführung beider Unternehmen zu erzielenden Erlöse werden, nach der gesellschaftsrechtlichen Konstellation, zunächst die Stadtwerke Potsdam GmbH einnehmen. Es ist vorgesehen, diese finanziellen Mittel zunächst auf einem gemeinsames Konto der SWP und e.dis zu verbuchen, bis die Wirksamkeit der Verträge gegeben ist.

 

Erst wenn der Gesellschafter der SWP - zu 100% die Landeshauptstadt Potsdam – z.B. im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses beschließt, dass eine Ausschüttung erfolgen soll, werden diese finanziellen Mittel dem Haushalt der LHP zur Verfügung stehen.

 

Anzumerken ist, dass vereinbart wurde, dass in 5 Jahren eine Nachbewertung zum Stichtag 01.01.2001 durch die PWC Deutsche Revision, Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu erstellen ist.

 

Es besteht somit die Möglichkeit, dass im Zuge der Nachbewertung festgestellt wird, dass der von e.dis gezahlte Kaufpreis zu hoch war, ebenso besteht die Möglichkeit der Nachzahlung durch e.dis an die SWP. Damit muss seitens der SWP diesbezüglich Vorsorge getroffen werden, z.B. durch ggf. Bildung von entsprechenden Rückstellungen, sofern die der Ertragswertermittlung zugrunde liegenden Preise und Absatzmengen niedriger ausfallen.

 

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