Antrag - 09/SVV/0603

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister möge den/die externe/n Korruptionsbeauftragte/n der Landeshauptstadt Potsdam nach deren/dessen Auswahl und Beauftragung organisatorisch und koordinierend dem Rechnungsprüfungsamt zuordnen.

 

Außerdem wird im Rechnungsprüfungsamt eine dauerhafte Stelle geschaffen um weiterhin in der gewohnten Qualität das immer größer werdende Prüfaufkommen erbringen zu können. Bei auftretenden Korruptionsverdacht ist der Rechnungsprüfungsausschuss umgehend durch das Rechnungsprüfungsamt und den Korruptionsbeauftragten zu informieren.

 

- weiter siehe Seite 2 -

 

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Erläuterung

Weiterer Antragstext:

 

Das Rechnungsprüfungsamt wird generell mit hinreichend finanziellen Mitteln ausgestattet, um bei besonders komplexen Prüfaufträgen (auch über die Korruptionsbekämpfung hinaus) auf externe Fachexpertise zugreifen zu können.

 

Durch die Verwaltung wird geprüft, wo an sensiblen Stellen Personalrotation und das Mehr-Augen-Prinzip angewendet werden kann. Hierzu ist die Stadtverordnetenversammlung in der Oktobersitzung zu informieren.

 

Firmen, die an Korruptionsfällen aktiv beteiligt waren oder sind, werden nach Maßgabe der rechtlichen Bestimmungen konsequent von Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen.

 

 

 

 

Begründung:

 

Korruptionsexperten gelten (gerade auch in den Vergabeverfahren) als zentrales Instrument zur Prävention und Bekämpfung von "Mauschelei" und Bestechung. Allein im Jahr 2008 wurden nach Schätzungen des Wirtschaftsprofessors Friedrich Schneider aus Linz die Kosten der Korruption in Deutschland auf 295 Milliarden Euro geschätzt. Potsdam braucht eine hinreichend unabhängige Einheit, welche die Aufgaben der Korruptionsprävention und -bekämpfung wahrnimmt. Die Stadtverordnetenversammlung hat mit der Verabschiedung der Rechnungsprüfungsordnung die Korruptionsangelegenheiten als Aufgabe auf das Rechnungsprüfungsamt übertragen (§ 3 RPO). Nach Aussagen der Verwaltung in der Presse soll eine Stelle für eine/einen externen Ombudsfrau/-mannes geschaffen werden uns ist momentan in der Ausschreibung.

Beim Einsatz dieser/diese externen Ombudsfrau/-mannes, wie ist eine enge Zusammenarbeit zwischen RPA und Ombudsstelle zweckmäßig und angesichts der aktuell vorliegenden Fälle auch dringend geboten.

 

 

 

 

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