Antrag - 02/SVV/0051
Grunddaten
- Betreff:
-
Außer- und überplanmäßige Ausgaben
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Einreicher*:
- Klara Geywitz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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23.01.2002
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.03.2002
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Erläuterung
Überplanmäßige
Ausgaben stellen eine Abweichung vom durch die Stadtverordnetenversammlung
beschlossenen Haushaltplan dar und sollten nur in äußersten Notfällen
vorgenommen werden. Aus dem letzten Rechnungsprüfungsbericht ging hervor, dass
in der Vergangenheit nicht immer alle überplanmäßigen Ausgaben unabweisbar
waren. Um einen am Plan ausgelegten Haushaltsvollzug zu fördern, ist es
sinnvoll, vor dem Beschluß überplanmäßiger Ausgaben deren Unabweisbarkeit zu
überprüfen.