Antrag - 09/SVV/0835

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

 

  1. Alle Satzungen und Gebührenordnungen, die nicht sowieso bis zum 31.12.2010 zur Überarbeitung vorgesehen sind, daraufhin zu überprüfen, ob alle Festlegungen hinreichend die Besonderheiten des ländlichen Raums berücksichtigen. Hierzu ist der SVV bis zum 31.03.2010 eine Auflistung aller Satzungen vorzulegen, in der ausgewiesen wird, bei welchen Satzungen kein Handlungsbedarf besteht bzw. bis wann die jeweiligen Satzungen in einer überarbeiteten Form der SVV vorgelegt werden.
  2. Bei allen neu eingereichten Satzungen ist darzustellen, ob es hier Besonderheiten im bezüglich des ländlichen Raums gibt und wie diese in der jeweiligen Satzung berücksichtigt werden.
  3. Für den ländlichen Raum ist eine klare räumliche Abgrenzung festzulegen, die neben den 2005 eingemeindeten Ortsteilen auch die bereits früher eingemeindeten ländlichen Bereiche wie Grube, Bornim, Nedlitz und Bornstedt berücksichtigt

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die eingemeindeten Ortsteile bringen den dörflichen und kulturellen Reichtum des Ländlichen Raums in die Stadt ein. Jedoch auch Probleme, da in heutiger Zeit die Versorgungslage den Erfordernissen nicht standhält. Geschlossene Schulen. Läden, Postfilialen usw. fordern den Bewohnern einen hohen organisatorischen und zeitlichen Aufwand ab. Dem muss die Stadt gerecht werden (z.B. geeignete ÖPNV-Varianten; aber auch kostenlose Parkplätze vor den Versorgungseinrichtungen samt der Verwaltung selbst).

Grundsätzlich haben ländliche Grundstücke historisch gewachsene andere Zuschnitte als städtische. Des Weiteren sind Bürgersteige zumeist nicht vorhanden, so dass auch der Straßenraum ein anderes Aussehen, auch juristisch, hat. Aus diesem Grund können städtische Satzungen und Gebühren nicht eins zu eins auf die ländlichen Räume übertragen werden. Bebauungspläne, wenn angedacht, müssen ebenfalls den großräumigen Strukturen angepasst werden, da sonst der kulturelle Gehalt und somit die Ausstrahlung verloren gehen würde.

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