Antrag - 10/SVV/0257
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungspläne in Grube
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- BürgerBündnis
- Einreicher*:
- Gruppe BürgerBündnis
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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07.04.2010
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05.05.2010
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02.06.2010
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01.09.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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27.04.2010
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11.05.2010
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die im
Eingliederungsvertrag von 1993 für Grube beschlossenen Bebauungspläne, wie den
„Am Küssel“, wieder aktiviert werden können bzw. das Gebiet in eine
Innenbereichssatzung umgewandelt werden kann.
Erläuterung
Begründung:
Der
Potsdamer Wohnungsmarkt ist angespannt. Das politisch vorgegebene Ziel der
Landeshauptstadt Potsdam sind 1000 neue Wohnungen im Jahr, um die Nachfrage
bewältigen zu können.
Neu-Grube
wird zur Zeit dem Außenbereich zugeordnet. Die Gemeindevertretung von Grube
beschloss 1993, einen Bebauungsplan aufzustellen. Dieser hatte auch im
Eingliederungsvertrag Bestandsschutz.
Die
Fläche Am Küssel sollte mit in den Innenbereich einbezogen werden, um die
langfristige Eigenentwicklung des Ortsteiles Grube sicherzustellen, da im Ort
eine Nachfrage nach Wohnraum für Dorfbewohner der jüngeren Generation, die auch
zukünftig in Grube leben möchte, besteht.
Die
bestehenden Gebäude an der Anliegerstraße sind bereits komplett erschlossen.
Sämtliche Ver- und Entsorgungsanlagen sind vorhanden, so dass ein Anschluss
möglicher Neubebauung an das bestehende Ortsnetz möglich ist.
Der
Ortsteil Neu-Grube existiert urkundlich seit 1794. Die vorhandenen Bauten
besitzen eine gewisse Bedeutung und bringen eine Siedlungsstruktur zum
Ausdruck. Es befinden sich dort in kontinuierlicher Bebauung 13 Wohnhäuser,
Gewerbebetriebe und entsprechend zahlreiche Garagen und Stallungen, sowie ein
Vereinshaus vom Anglerverband.
Durch
die Aufstellung der Innenbereichssatzung sind keine negativen Auswirkungen auf
das Ort- und Landschaftsbild zu erwarten, da sich zukünftige Bauvorhaben in die
Eigenart der näheren Umgebung einzufügen haben.
Im
Zusammenhang mit dem Straßenausbau wurde bereits im Juni 2004 ein Bürgerantrag
auf eine Innenbereichssatzung gestellt.