Antrag - 10/SVV/0229

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan SAN B – 06 (Block 16) nach DS 09/SVV/0854 vom 17.09.2009 ist aufzuheben.

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Erläuterung

Begründung:

Der Block zwischen Rudolf-Breitscheid-Straße, Karl-Liebknecht-Straße, Daimlerstraße und Voltastraße im Zentrum von Babelsberg ist durch die Post, die Apotheke, die Schule und durch verschiedene Wohn- und Geschäftshäuser gekennzeichnet. Diese lebendige Nutzungsmischung bereichert das Zentrum von Babelsberg. Der Standort der Post ist ausdrücklich gewünscht. Die Post ist bis 2018 vermietet und steht seit April 2009 unter Denkmalschutz, die Apotheke ebenfalls. Auch die Schule ist mit ausreichender Freifläche zu erhalten. Die übrigen Grundstücke und Häuser sind eher kleinteilig geprägt und daher für eine sinnvolle Nutzungsmischung prädestiniert. Bei Erhalt der denkmalgeschützten Gebäude und der Schule verbleibt maximal eine nutzbare Innenhoffläche von 400 m². Die im Einzelhandelskonzept erwogenen 2000 m² Einzelhandelsfläche passen unter keinen Umständen in den Innenhof dieses Quartiers. Auch die zugehörigen Park- und Verkehrsflächen sind an diesem Standort unmöglich verträglich einzuordnen. Die Wiedergewinnung der Filiale der MBS an diesem Standort, an dem sie früher schon bestand, ist wünschenswert für die Abrundung des Babelsberger Zentrums. Eine Einordnung einer großflächigen Einzelhandelseinrichtung an diesem Standort erweist sich als unverträglich mit der vorhandenen baulichen Struktur und Nutzungsstruktur und würde die Bedingungen für die ansässige Schule nachhaltig verschlechtern. Deshalb ist die kleinteilige Nutzungsmischung von Gewerbe und Wohnen bei Erhalt von Schule und Post für künftige Investitionen zum Maßstab zu nehmen. Der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan ist aufzuheben, weil er unter den aktuellen Bedingungen nicht mehr umsetzbar ist.

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