Beschlussvorlage - 02/SVV/0065
Grunddaten
- Betreff:
-
Beginn der vorbereitenden Untersuchungen im Bereich Schiffbauergasse
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- Herr Lehmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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23.01.2002
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Erläuterung
1.
Ausgangssituation, städtebauliche Probleme und Handlungsbedarfe im Gebiet
Das
Quartier an der Schiffbauergasse ist Bestandteil eines funktional und nutzungsstrukturell stark defizitären
Randbereiches zur historischen Potsdamer Innenstadt.
Kennzeichnend
für das Quartier ist eine sehr heterogene Nutzung mit historisch teilweise
bedeutender Industrie-(Gaswerk/Kokerei, Zichorienmühle), Militär- (Kasino,
Reithallen, Kreiswehrersatzamt ...) und sonstigen partiell brachgefallenen
Gewerbebebauungen sowie einmalig gelegenen, jedoch unternutzten
Haveluferbereichen mit aufgelassenen Kai- und Bollwerkanlagen.
Einige
technikgeschichtlich identifizierbare Areale der Energie- und
Industrieproduktion sind durch erhebliche Gebäude- und Grundstücks-/Bodenkontamination
geprägt.
Die
technische und mediale Erschließung befindet sich überwiegend in stark
vernachlässigtem Zustand; auch für einen Großteil der z.T. denkmalwerten oder
-geschützten Gebäude sind
erhebliche Instandsetzungsdefizite zu konstatieren.
Unmittelbarer
Handlungsbedarf für das Quartier ergibt sich, neben den bereits geschilderten
Problemlagen durch die Zielsetzung, kurzfristig die deutsche Niederlassung des
international bedeutenden US-Softwarehauses Oracle (Datenbanksysteme,
Integrierte Unternehmenssoftware) in diesem landschaftlich und kulturell
privilegierten Terrain Potsdams zu entwickeln. Hintergrund für die
Standortwahl bildet neben
städtebaulich prägnanten Standortfaktoren die kommunale Zielsetzung der Ansiedlung zukunftsweisender
Gewerbe sowie eines integrierten Kulturstandortes mit Neubau des Theaters der
Landeshauptstadt und prägnanten Angeboten freier Kulturträger.
Städtebauliche
Problemlagen ergeben sich auch im südlich anschließenden Teilbereich an der
Humboldtbrücke. Die positiven Potenziale dieses Bereiches, wie die Lagequalität an der
Havel oder der vorhandene Bestand
vornehmlich an historischer Bausubstanz, gut erreichbare Brückenrampen, Bebauungspotentiale
in disfunktionalen Verkehrsflächen des Brückenkopfs werden noch nicht als Standortqualitäten wahrgenommen und
bieten Entwicklungschancen in Größenordnungen.
Städtebauliche
und bauliche Maßnahmen der 90'er
Jahre, namentlich die Inwertsetzung der historischen Kasernen für die
Wehrbereichsverwaltung, die Modernisierung und Instandsetzung der Reithalle A
sowie die Nutzung weiterer Garnisonsbauten für freie Kulturträger schufen hier
erste Inkubatoren für die Entwicklung innerhalb des Quartiers.
Ohne
strategisch/organisatorische und städtebauliche Absicherung der integrierten Standortentwicklung
für "High-Tech" mit
zukunftsweisender gewerblicher Mantelnutzung, dem zentralen
Theaterstandort der Landeshauptstadt sowie dem Standort freier Kulturträger
können diese Ansätze jedoch nicht wirkungsvoll umsetzt werden.
Vielmehr
erweisen sich die derzeit noch bestehenden technischen, umweltrelevanten,
planungs- und eigentumsrechtlichen, erschließungsbestimmenden, öffentlichen und
privaten Fakten und Zieldivergenzen als funktionale und städtebaulich
gravierende Missstände im Sinne § 136BauGB. Nicht zuletzt bilden teilweise
ungeklärte finanzielle Rahmenbedingungen der zu entwickelnden Immobilien- und
Bauprojekte (Theaterneubau) sowie die Kosten der städtebaulichen Aufwendungen
der öffentlichen Hand noch
Unsicherheiten für die Standortentwicklung.
Sowohl
für private Grundstücke als auch
für die Entwicklung des
öffentlichen Raums folgt daraus ein deutlicher Handlungsbedarf, für eine
einheitliche und zügige Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen
Erneuerung bzw. Entwicklung als Gesamtmaßnahme ( §§ 136 bzw. 165 BauGB)
2. Ziele
der Gebietsentwicklung
Das Ziel
der Gebietsentwicklung ist die Beseitigung der oben beschriebenen
Funktionsschwächen; insbesondere bedarf es der Festlegung der rechtlichen und
stadtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen (förmliche Festlegung des Gebiets,
Kofi, MDK usw.) Nun mehr soll die zusätzliche Qualifizierung dieses
herausragenden Standorts für höchstwertige, wissensbasiertes Gewerbe im Kontext überregional bedeutsamer
Angebote von Theater, Kunst und Soziokultur organisatorisch und finanziell mit gleicher Intensität
verfolgt werden. Dabei soll sowohl die landschaftliche wie räumliche
Exponierung des Gebiets i.S. von "waterfront" und Lagegunst zur Landeshauptstadt/Bundeshauptstadt
als Wertbildung herausgearbeitet werden.
Die
Durchführbarkeit ist in rechtlicher, finanzieller und organisatorische Sicht zu
definieren (KoFi, Finanzierungs- und Fördersysteme-/elemente,
Projektmanagement/Trägerschaft). Hierfür sind in bestimmtem Umfang
"vorbereitende Untersuchungen" i.S. § 141 BauGB zu veranlassen. In
deren Folge ist zu bestimmen, ob die Erneuerung oder Entwicklung des Gebiets
unter Anwendung des besonderen Städtebaurechts als Sanierungsgebiet (ggf. mit
reduzierter Eingriffstiefe) oder Entwicklungsmaßnahme bzw. anderen, weniger
intensiven
Durchführungskonstruktionen (Vorhabengemeinschaft, §§ 11 Verträge, private Entwicklungsgesellschaft)
vorzusehen ist.
Angesichts
der vorliegenden sektoral und räumlich vielfältigen Untersuchungs- und
Planungsansätze, die auch Entwurfs-
und Genehmigungsplanungen und z.T.
durchgeführten Projekte einschließen, sind vor allem diese Ergebnisse
zusammenzustellen, Ergänzungsbedarfe zu decken und abgewogene, finanzierbare
Handlungsoptionen zu erarbeiten. Dreh- und Angelpunkt bilden die stadt- und
projektwirtschaftlichen Parameter im Verbund mit Nutzungsnachfragen,
Eigentümerbelangen und Kongruenz zu übergeordneten kommunalen
Entwicklungszielen.
3. Ziele
der Vorbereitenden Untersuchungen
Da in dem
vorgesehenen Untersuchungsgebiet nur für Teilbereiche und -maßnahmen
planerische und durchführungsbezogene Erneuerungsvorgänge gesichert sind,
ergibt sich ein unmittelbarer kommunaler Handlungsbedarf für die
Zusammenfassung i.S. einer einheitlichen und zügigen Vorbereitung und
Durchführung der Gebietserneuerung bzw. –entwicklung.
Zusätzliche
Förderung von Untersuchungen, Planungen und einzelnen investiven Maßnahmen
werden in ausgesuchten ergänzenden Schwerpunkten und Projekten erforderlich.
Ohne planerische und konzeptionelle Abstimmung der Planungs- und
Baumaßnahmen und ohne Bündelung
der finanziellen Ressourcen der privaten und öffentlichen Hand besteht die
Gefahr, dass sich die Tendenz einer stagnierenden Entwicklung für das
Gesamtareal (weitere Brachflächen) aufgrund seiner innerstädtischen Randlage
verstärkt. Besondere Bedeutung kommt den Anwendung der bodenrechtlichen
und -wirtschaftlichen Regelungen des besonderen
Städtebaurechts, Zweites Kapitel BauGB zu (Stichttagsregelung,
Bodenwertqualtiät usw.). Insbesondere die Integration der stadtpolitisch
herausragenden Ansiedlung von "Oracle/high-tech", Flankengewerbe als
Mantelnutzung, Stadttheater und freier Kulturszene sowie Erschließung der
"Wasserlage" formulieren mit gegebenen, befristeten öffentlichen
Finanzierungshilfen höchste Handlungspriorität.
4.
Geltungsbereich
Die
vorbereitenden Untersuchungen
umfassen den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplan 23.1 "Schiffbauergasse" und einige städtebaulich zweckmäßige Ergänzungsflächen zum
Brückenkopf der Humboldtbrücke, die Fahrbahn der Berliner Straße und kleinere
Grundstücksarrondierungen.
Die
Abgrenzung ist in der beigefügten Karte als räumlicher Geltungsbereich
dargestellt.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Für die
vorbereitenden Untersuchungen werden zunächst 76.693,50 Euro (150 TDM)
veranschlagt (Haushaltsstelle 61560.98700).
Die
Finanzierung erfolgt auf der Grundlage des Fördermittelbescheides des MSWV vom
19. Dezember 2001 (Bescheid Nr. S/54 /102/2001 für das UG Schiffbauergasse).