Antrag - 10/SVV/0229
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes SAN B-06 (Block 16)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.04.2010
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05.05.2010
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02.06.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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27.04.2010
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11.05.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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28.04.2010
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12.05.2010
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26.05.2010
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Erläuterung
Begründung:
Der Block
zwischen Rudolf-Breitscheid-Straße, Karl-Liebknecht-Straße, Daimlerstraße und
Voltastraße im Zentrum von Babelsberg ist durch die Post, die Apotheke, die
Schule und durch verschiedene Wohn- und Geschäftshäuser gekennzeichnet. Diese
lebendige Nutzungsmischung bereichert das Zentrum von Babelsberg. Der Standort
der Post ist ausdrücklich gewünscht. Die Post ist bis 2018 vermietet und steht
seit April 2009 unter Denkmalschutz, die Apotheke ebenfalls. Auch die Schule
ist mit ausreichender Freifläche zu erhalten. Die übrigen Grundstücke und
Häuser sind eher kleinteilig geprägt und daher für eine sinnvolle
Nutzungsmischung prädestiniert. Bei Erhalt der denkmalgeschützten Gebäude und
der Schule verbleibt maximal eine nutzbare Innenhoffläche von 400 m². Die im
Einzelhandelskonzept erwogenen 2000 m² Einzelhandelsfläche passen unter keinen
Umständen in den Innenhof dieses Quartiers. Auch die zugehörigen Park- und
Verkehrsflächen sind an diesem Standort unmöglich verträglich einzuordnen. Die
Wiedergewinnung der Filiale der MBS an diesem Standort, an dem sie früher schon
bestand, ist wünschenswert für die Abrundung des Babelsberger Zentrums. Eine
Einordnung einer großflächigen Einzelhandelseinrichtung an diesem Standort
erweist sich als unverträglich mit der vorhandenen baulichen Struktur und
Nutzungsstruktur und würde die Bedingungen für die ansässige Schule nachhaltig
verschlechtern. Deshalb ist die kleinteilige Nutzungsmischung von Gewerbe und
Wohnen bei Erhalt von Schule und Post für künftige Investitionen zum Maßstab zu
nehmen. Der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan ist aufzuheben, weil er unter
den aktuellen Bedingungen nicht mehr umsetzbar ist.