Antrag - 10/SVV/0257

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die im Eingliederungsvertrag von 1993 für Grube beschlossenen Bebauungspläne, wie den „Am Küssel“, wieder aktiviert werden können bzw. das Gebiet in eine Innenbereichssatzung umgewandelt werden kann.

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Erläuterung

Begründung:

 

 

Der Potsdamer Wohnungsmarkt ist angespannt. Das politisch vorgegebene Ziel der Landeshauptstadt Potsdam sind 1000 neue Wohnungen im Jahr, um die Nachfrage bewältigen zu können.

Neu-Grube wird zur Zeit dem Außenbereich zugeordnet. Die Gemeindevertretung von Grube beschloss 1993, einen Bebauungsplan aufzustellen. Dieser hatte auch im Eingliederungsvertrag Bestandsschutz.

Die Fläche Am Küssel sollte mit in den Innenbereich einbezogen werden, um die langfristige Eigenentwicklung des Ortsteiles Grube sicherzustellen, da im Ort eine Nachfrage nach Wohnraum für Dorfbewohner der jüngeren Generation, die auch zukünftig in Grube leben möchte, besteht.

Die bestehenden Gebäude an der Anliegerstraße sind bereits komplett erschlossen. Sämtliche Ver- und Entsorgungsanlagen sind vorhanden, so dass ein Anschluss möglicher Neubebauung an das bestehende Ortsnetz möglich ist.

Der Ortsteil Neu-Grube existiert urkundlich seit 1794. Die vorhandenen Bauten besitzen eine gewisse Bedeutung und bringen eine Siedlungsstruktur zum Ausdruck. Es befinden sich dort in kontinuierlicher Bebauung 13 Wohnhäuser, Gewerbebetriebe und entsprechend zahlreiche Garagen und Stallungen, sowie ein Vereinshaus vom Anglerverband.

Durch die Aufstellung der Innenbereichssatzung sind keine negativen Auswirkungen auf das Ort- und Landschaftsbild zu erwarten, da sich zukünftige Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einzufügen haben.

Im Zusammenhang mit dem Straßenausbau wurde bereits im Juni 2004 ein Bürgerantrag auf eine Innenbereichssatzung gestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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