Antrag - 10/SVV/0362

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die bestehenden Standorte der Grundschulen Am Griebnitzsee (33) und Eisenhart (24) sind zu erhalten. Da die notwendige Sanierung nicht im laufenden Schulbetrieb erfolgen kann, muss der Unterricht vorübergehend in anderen Gebäuden erfolgen. Nach Abschluss der Sanierung findet der Unterricht wieder an den bisherigen Standorten statt. An den Planungen für die Schulumbauten sind die Schulgremien, insbesondere Schulleitungen und Schulkonferenzen, durch die Verwaltung umfassend und verlässlich einzubeziehen. Die vorübergehende Unterbringung soll örtlich nah beim bisherigen Schulstandort erfolgen (Umkreis von weniger als 1 Kilometer). Sofern hierfür kein geeignetes Gebäude zur Verfügung steht, sind Containerlösungen anzuwenden.

 

Sollte unabweisbar ein weiter entfernter Standort gewählt werden müssen und dieser bereits von einer anderen Schule genutzt werden, so ist zu gewährleisten, dass

1.      dort räumliche Voraussetzungen geschaffen werden, die gewährleisten

a.      dass das Schulkonzept an der aufnehmenden Schule nicht eingeschränkt wird und

b.      die aufgenommene Schule ihren Unterricht einschließlich Sportunterricht in weitgehend gewohnter Weise durchführen kann,

2.      die Außenanlagen des aufnehmenden Standorts entsprechend hergerichtet werden,

3.      die Essensversorgung uneingeschränkt gewährleistet wird,

4.      Bring- und Holwege geschaffen werden (z. B. Radwege; Parkmöglichkeiten)

5.      Verantwortlichkeiten für das Areal im Falle einer Doppelnutzung unmissverständlich geklärt werden.

Diese Punkte gelten gleichfalls für die jeweiligen Horte.

 

 

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Grundschulen Am Griebnitzsee (33) und Eisenhart (24) sind aufgrund mangelnden Brandschutzes dringend zu sanieren. Für die Bauzeit muss der Unterricht andernorts stattfinden. Bezogen auf die EGS soll dies mit der Herstellung des „Campus Kurfürstenstraße“ verbunden werden. Für die EGS bedeutet dies eine Verlagerung für

 2 Jahre von Februar 2011 bis Februar 2013, so die Stadtverwaltung am 22. April 2010 gegenüber Schulleitungen und Elternvertretern,

 

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