Beschlussvorlage - 10/SVV/0173
Grunddaten
- Betreff:
-
Ehrenkodex der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Rechnungsprüfungsamt
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Rechnungsprüfungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.03.2010
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07.04.2010
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02.06.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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12.05.2010
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26.05.2010
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Den „Ehrenkodex der
Landeshauptstadt Potsdam“
als eine Erklärung zur Offenlegung von Angaben, die zur Ausübung des Mandats von Bedeutung sind und der Herstellung von Transparenz bzw. dem Erkennen von etwaigen Interessenkonflikten dienen.
Erläuterung
Begründung:
Mit Beschluss vom 02.12.2009 (DS 09/SVV/1061) hat die
Stadtverordnetenversammlung den Beitritt zu Transparency International -
Deutschland e. V. beschlossen und den Oberbürgermeister mit der Erarbeitung
eines Ehrenkodex für politische Entscheidungsträger beauftragt.
Der Ehrenkodex ist ein freiwilliges Bekenntnis jedes
einzelnen Mitgliedes der Stadtverordnetenversammlung zur uneigennützigen und
gemeinwohlorientierten Mandatsausübung.
Die Einführung eines solchen Ehrenkodex ist eine der Hauptforderungen von Transparency International - Deutschland e. V., um weitestgehend bereits gesetzlich verankerte Normen (§§ 21 ff und § 31 BbgKomVerf, § 16 Hauptsatzung) in das Bewusstsein der Entscheidungsträger und der Öffentlichkeit zu bringen und diese entsprechend den jeweiligen kommunalen Entscheidungsstrukturen zu präzisieren. Anliegen ist es, Entscheidungsprozesse durch umfassende Informationen für Jedermann so transparent zu machen, dass einerseits Korruption unmöglich und andererseits das Vertrauen in die Integrität des öffentlichen Dienstes bzw. in die Mandatsträger gestärkt wird.
Der Ehrenkodex ist ein Bekenntnis, das zunächst für die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung gelten soll und die Beigeordneten nicht mit einbezieht. Ausschlaggebend hierfür ist, dass sie als kommunale Wahlbeamte auf Zeit beamtenrechtlichen Vorschriften unterliegen, sich daraus ihrerseits Dienst- und seitens des Dienstherrn Fürsorgepflichten ergeben.
Ehrenordnungen inkl. Ehrenkodex haben u. a. die Stadt Hilden
und Bonn - beides Mitgliedsstädte von Transparency International - sowie
Wuppertal und Stuttgart. In der Anlage 2 sind die wesentlichsten
Regelungsinhalte dieser Ehrenordnungen auszugsweise aufgeführt.
Der Entwurf für einen möglichen Ehrenkodex der LHP greift
die Mindestforderungen von Transparency International auf. Dies sind:
- das
eindeutige Bekenntnis der Mandatsträger gegen Korruption,
- Veröffentlichungspflichten,
- Pflicht
zur Enthaltung bei kommunalen Entscheidungen,
- Sanktionen.
Der Entwurf soll Grundlage der Diskussion und
Meinungsbildung in den Fachausschüssen der Stadtverordnetenversammlung und
schließlich in der Stadtverordnetenversammlung selbst sein.
Anlagen:
1.
Entwurf
des Ehrenkodex
2. Synopse
vergleichbarer Regelungen anderer Städte
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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14,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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10,5 kB
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