Beschlussvorlage - 10/SVV/0455

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Abschluss eines Kooperationsvertrages zwischen der Gemeinde Schönefeld und der Landeshauptstadt Potsdam gemäß Anlage.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

 

 

I. Sachverhalt

 

Die Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH – im Folgenden: KEvB – hat gemeinsam mit der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH - im Folgenden: Vivantes - Gespräche mit der Gemeinde Schönefeld aufgenommen, in denen es um die Errichtung und den Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) (§ 95 Abs. 1 S. 2 SGB V) geht. Die Gemeinde Schönefeld ist an der Schaffung eines derartigen MVZ interessiert, da die Fertigstellung des Flughafens Berlin-Brandenburg International Willy Brandt (BBI) die Schaffung von Arbeitsplätzen und damit auch beschleunigtes Bevölkerungswachstum bedeutet. Die damit verbundene Steigerung der medizinischen Versorgungsnachfrage in quantitativer wie qualitativer Hinsicht soll nach dem Willen der Gemeinde Schönefeld durch die Einbeziehung der beiden kommunalen Großkrankenhäuser in Berlin und Brandenburg erfolgen. In dem - in dieser Zusammenfassung verkürzt dargestellten - Konzept geht es um Folgendes:

 

1.         Die Fertigstellung des Flughafens BBI im Jahre 2011 schafft medizinische Herausforderungen in ganz unterschiedlicher Hinsicht. Zum einen steigende Bevölkerungszahlen in der Gemeinde, zum anderen die Versorgung des Flughafenbetriebes, seiner Mitarbeiter und der Passagiere machen die Entwicklung und den konsequenten Ausbau der medizinischen Versorgung am Flughafenstandort unabdingbar. Durch den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld zum neuen gemeinsamen Flughafen für die Länder Berlin und Brandenburg entstehen am Flughafen und in umliegenden Unternehmen rund 40.000 neue Arbeitsplätze. Es wird mit einem Bevölkerungswachstum in Schönefeld bis 2012 von rund 19.500 Einwohnern gerechnet.

 

2.         In einem ersten Schritt soll es um die Errichtung eines MVZ gehen, das sowohl unmittelbar am Flughafen wie aber auch im Zentrum der Gemeinde Schönefeld die ambulante Gesundheits­versorgung von Bevölkerung, Reisenden und Arbeitnehmern sicherstellt. Da die Schaffung von Einrichtungen einer effektiven Gesundheitsvorsorge aber gleichzeitig die maximale Vernetzung von ambulanten wie stationären Sektoren erfordert, sind Gespräche zwischen Gemeinde und den beiden Krankenhausträgern mit dem Ziel aufgenommen worden, sowohl mit Blick auf das Land Berlin wie Brandenburg die erstgelegenen Krankenhäuser von Schwerpunktversorgern in die Leistungserbringung mit einzubeziehen. Die KEvB und Vivantes betreiben die nächstgelegenen Krankenhäuser der Schwerpunktversorgung in Brandenburg und Berlin und können damit reibungslose Schnittstellen von der ambulanten zur stationären Versorgung gewährleisten. In Not- und Katastrophenfällen ist das Klinikum Ernst von Bergmann das nächstgelegene Schwerpunktkrankenhaus im Land Brandenburg und verfügt als einziges Krankenhaus der Region über eine Spezialabteilung für Infektiologie.

 

3.         Der Abschluss des Kooperationsvertrages bildet eine zentrale Voraussetzung zur Umsetzung des angestrebten Konzeptes. Der Kooperationsvertrag trägt den Charakter wirtschaftlicher Betätigung im Rahmen öffentlicher Aufträge oder Konzessionen der Gemeinden oder Kommunalen Unternehmen gemäß § 91 Abs. 4 BbgKVerf. Da das sogenannte Örtlichkeitsprinzip der Kommunalverfassung es grundsätzlich ausschließt, dass eine Gemeinde - sei es unmittelbar oder aber durch kommunale Eigengesellschaften - auf dem Gebiet einer anderen Gemeinde tätig wird, bedarf es einem - in § 2 Abs. 2 S. 2 des Entwurfes enthaltenen - Einverständnis der Gemeinde Schönefeld zur wirtschaftlichen Betätigung der Landeshauptstadt Potsdam auf dem Gebiet der Gemeinde Schönefeld.

 

4.         Der in der Anlage beigefügte Kooperationsvertragsentwurf gibt den aktuellen Stand der Verhandlungen mit der Gemeinde Schönefeld wieder und war schließlich in dieser Fassung Gegenstand in der Sitzung der Gemeindevertretung Schönefeld am 25.08.2010. Änderungen gegenüber der ursprünglichen Version des Kooperationsvertrages ergaben sich in § 2 Absatz 3 und sind in der Anlage kursiv kenntlich gemacht. Nachdem die Gemeindevertretung Schönefeld und der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Potsdam unterdessen positiv votiert haben, soll der Kooperationsvertrag zeitnah nach Beschlussfassung durch die StVV unterzeichnet werden.

 

 

II. Weiteres Vorgehen

 

Der Kooperationsvertrag macht die Beachtung der sonstigen Maßgaben der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) nicht entbehrlich. Nach derzeitigem Arbeitsstand ist an die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gedacht, an der Vivantes und die KEvB zu gleichen Teilen beteiligt sind. Die kalkulierten Investitionskosten für die Gründung und den Aufbau der Gesellschaft (MVZ) betragen für die KEvB voraussichtlich 2,5 Mio. €. Die gemeinsam mit Vivantes vorgenommene Wirtschaftlichkeitsbetrachtung hat ergeben, dass selbst bei vorsichtiger Betrachtung Einnahmeeffekte zu erzielen sind. Die Gründung einer gemeinsamen GmbH obliegt der Beschlussfassung durch die StVV.

 

 

III. Kommunalrechtliche Vorschriften

 

Der Kooperationsvertrag zwischen beiden Gemeinden ist eine Erklärung, durch die die Gemeinde im Sinne des § 57 Abs. 2 BbgKVerf verpflichtet werden soll. Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 14 BbgKVerf entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Übernahme neuer Aufgabenbereiche, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Landeshauptstadt Potsdam entstehen keine finanziellen Aufwendungen.

 

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Anlagen

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