Beschlussvorlage - 10/SVV/0455
Grunddaten
- Betreff:
-
Kooperationsvertrag zwischen der Gemeinde Schönefeld und der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Servicebereich Finanzen und Berichtswesen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.06.2010
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01.09.2010
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06.10.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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07.07.2010
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25.08.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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29.09.2010
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Erläuterung
Begründung:
I. Sachverhalt
Die Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH – im Folgenden: KEvB –
hat gemeinsam mit der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH - im Folgenden:
Vivantes - Gespräche mit der Gemeinde Schönefeld aufgenommen, in denen es um
die Errichtung und den Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)
(§ 95 Abs. 1 S. 2 SGB V) geht. Die Gemeinde Schönefeld
ist an der Schaffung eines derartigen MVZ interessiert, da die Fertigstellung
des Flughafens Berlin-Brandenburg International Willy Brandt (BBI) die
Schaffung von Arbeitsplätzen und damit auch beschleunigtes Bevölkerungswachstum
bedeutet. Die damit verbundene Steigerung der medizinischen
Versorgungsnachfrage in quantitativer wie qualitativer Hinsicht soll nach dem
Willen der Gemeinde Schönefeld durch die Einbeziehung der beiden kommunalen
Großkrankenhäuser in Berlin und Brandenburg erfolgen. In dem - in dieser
Zusammenfassung verkürzt dargestellten - Konzept geht es um Folgendes:
1. Die Fertigstellung des Flughafens BBI im Jahre 2011 schafft medizinische Herausforderungen in ganz unterschiedlicher Hinsicht. Zum einen steigende Bevölkerungszahlen in der Gemeinde, zum anderen die Versorgung des Flughafenbetriebes, seiner Mitarbeiter und der Passagiere machen die Entwicklung und den konsequenten Ausbau der medizinischen Versorgung am Flughafenstandort unabdingbar. Durch den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld zum neuen gemeinsamen Flughafen für die Länder Berlin und Brandenburg entstehen am Flughafen und in umliegenden Unternehmen rund 40.000 neue Arbeitsplätze. Es wird mit einem Bevölkerungswachstum in Schönefeld bis 2012 von rund 19.500 Einwohnern gerechnet.
2. In
einem ersten Schritt soll es um die Errichtung eines MVZ gehen, das sowohl
unmittelbar am Flughafen wie aber auch im Zentrum der Gemeinde Schönefeld die
ambulante Gesundheitsversorgung von Bevölkerung, Reisenden und Arbeitnehmern
sicherstellt. Da die Schaffung von Einrichtungen einer effektiven Gesundheitsvorsorge
aber gleichzeitig die maximale Vernetzung von ambulanten wie stationären
Sektoren erfordert, sind Gespräche zwischen Gemeinde und den beiden
Krankenhausträgern mit dem Ziel aufgenommen worden, sowohl mit Blick auf das
Land Berlin wie Brandenburg die erstgelegenen Krankenhäuser von
Schwerpunktversorgern in die Leistungserbringung mit einzubeziehen. Die KEvB
und Vivantes betreiben die nächstgelegenen Krankenhäuser der
Schwerpunktversorgung in Brandenburg und Berlin und können damit reibungslose
Schnittstellen von der ambulanten zur stationären Versorgung gewährleisten. In
Not- und Katastrophenfällen ist das Klinikum Ernst von Bergmann das
nächstgelegene Schwerpunktkrankenhaus im Land Brandenburg und verfügt als
einziges Krankenhaus der Region über eine Spezialabteilung für Infektiologie.
3. Der Abschluss des Kooperationsvertrages bildet eine zentrale Voraussetzung zur Umsetzung des angestrebten Konzeptes. Der Kooperationsvertrag trägt den Charakter wirtschaftlicher Betätigung im Rahmen öffentlicher Aufträge oder Konzessionen der Gemeinden oder Kommunalen Unternehmen gemäß § 91 Abs. 4 BbgKVerf. Da das sogenannte Örtlichkeitsprinzip der Kommunalverfassung es grundsätzlich ausschließt, dass eine Gemeinde - sei es unmittelbar oder aber durch kommunale Eigengesellschaften - auf dem Gebiet einer anderen Gemeinde tätig wird, bedarf es einem - in § 2 Abs. 2 S. 2 des Entwurfes enthaltenen - Einverständnis der Gemeinde Schönefeld zur wirtschaftlichen Betätigung der Landeshauptstadt Potsdam auf dem Gebiet der Gemeinde Schönefeld.
4. Der
in der Anlage beigefügte Kooperationsvertragsentwurf gibt den aktuellen Stand
der Verhandlungen mit der Gemeinde Schönefeld wieder und war schließlich in
dieser Fassung Gegenstand in der Sitzung der Gemeindevertretung Schönefeld am
25.08.2010. Änderungen gegenüber der ursprünglichen Version des
Kooperationsvertrages ergaben sich in § 2 Absatz 3 und sind in
der Anlage kursiv kenntlich gemacht. Nachdem die Gemeindevertretung Schönefeld
und der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Potsdam unterdessen positiv votiert
haben, soll der Kooperationsvertrag zeitnah nach Beschlussfassung durch die
StVV unterzeichnet werden.
II. Weiteres Vorgehen
Der Kooperationsvertrag macht die Beachtung der sonstigen
Maßgaben der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) nicht
entbehrlich. Nach derzeitigem Arbeitsstand ist an die Gründung einer
Gesellschaft mit beschränkter Haftung gedacht, an der Vivantes und die KEvB zu
gleichen Teilen beteiligt sind. Die kalkulierten Investitionskosten für die
Gründung und den Aufbau der Gesellschaft (MVZ) betragen für die KEvB
voraussichtlich 2,5 Mio. €. Die gemeinsam mit Vivantes vorgenommene
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung hat ergeben, dass selbst bei vorsichtiger
Betrachtung Einnahmeeffekte zu erzielen sind. Die Gründung einer gemeinsamen
GmbH obliegt der Beschlussfassung durch die StVV.
III. Kommunalrechtliche Vorschriften
Der Kooperationsvertrag zwischen beiden Gemeinden ist eine Erklärung, durch die die Gemeinde im Sinne des § 57 Abs. 2 BbgKVerf verpflichtet werden soll. Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 14 BbgKVerf entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Übernahme neuer Aufgabenbereiche, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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10,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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197 kB
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