Antrag - 10/SVV/0155

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, geeignete Konsequenzen aus dem Prüfbericht des Kommunalen Prüfungsamts (KPA) über den Kommunalen Immobilienservice (KIS) von Oktober 2008 zu ziehen und sich dabei an den folgenden Empfehlungen zu orientieren:

 

 

1)         Die im Prüfbericht empfohlene Reintegration des KIS in die Verwaltung wird abgelehnt.

 

2)         Die Verwaltung hält sich gleichwohl mittelfristig die Variante einer Stabsstelle für den KIS beim OBM unter Einbeziehung des Beteiligungsmanagements offen, um diese vor dem Hintergrund einer Optimierung der städtischen Konzernsteuerung perspektivisch und optional zu einem geeigneten Zeitpunkt zu prüfen.

 

3)         Da der KIS dem GB 1 zugeordnet ist, zieht der OBM die notwendigen Konsequenzen aus den Ergebnissen der Organisationsuntersuchung zum Geschäftsbereich 1, um auch die Strukturen und Prozesse des zuständigen Geschäftsbereichs weiter zu optimie­ren.

 

4)         Der OBM setzt sich für die zügige Fortsetzung der Ausräumung der im KPA-Prüfbericht kritisch formulierten Bemerkungen und Hinweise ein und informiert die Stadtverordneten im Oktober 2010 über den Stand der Ausräumung.

 

5)         Der OBM setzt sich dafür ein, gemeinsam mit der Werkleitung die notwendige Reorganisation, Prozessoptimierung und Modernisierung des Kommunalen Immobilienservices unter fortlaufender Information gem. § 16 Abs. 1 Satzung KIS bei konstruktiver Begleitung durch den KIS-Werksausschuss konsequent fortzusetzen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Das Kommunale Prüfungsamt hat im Rahmen seiner Zuständigkeit die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Kommunalen Immobilienservices (KIS) als Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam geprüft und den Prüfbericht am 22. Oktober 2008 der Landeshauptstadt Potsdam übermittelt. Der Prüfbericht wurde durch den KIS ausgewertet und in einer Stellungnahme kommentiert.

 

Der KIS konnte in seiner Stellungnahme einige kritische Anmerkungen des KPA mehr, andere wiederum nur unzureichend entkräften, so dass empfohlen wird, aus dem Prüfbericht entsprechend geeignete Konsequenzen abzuleiten. Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass in Folge der Auswertung durch den KIS, die gemeinsam mit dem Beteiligungsmanagement und dem Servicebereich Recht erfolgte, die dabei gewonnenen Erkenntnisse als Anregungen zur Verbesserung der Prozesse innerhalb des Eigenbetriebs sowie zwischen KIS und LHP genutzt werden sollen.

 

Der Prüfbericht über den KIS ist z. T. sehr kritisch ausgefallen. Das Ergebnis der Prüfung, wonach die mit der Gründung des KIS verfolgten Zielsetzungen „überwiegend nicht erreicht wurden“, ist ein außerordentlich kritisches und schwerwiegendes Urteil und sollte daher von allen Beteiligten ernst genommen werden. In den Schlussbemerkungen des Prüfberichts wird als Ergebnis gar die Prüfung der Reintegration in die Verwaltung empfohlen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hält hingegen derzeit weder die Reintegration in die Verwaltung noch die Zuordnung des KIS zu einem anderen Geschäftsbereich oder eine Auslagerung in eine privatrechtlich organisierte städtische Eigengesellschaft für empfehlenswert.

 

Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob der Eigenbetrieb bei der notwendigen Modernisierung und Prozessoptimierung wahrnehmbare Fortschritte erzielt hat. Ein funktionsfähiges Beteiligungsmanagement in der LHP sollte auch die kommunalen Eigenbetriebe umfassen und betriebswirtschaftlich optimierte Lösungen schaffen.

 

Nach Abschluss seiner Analyse über die Vor- und Nachteile der jeweiligen Varianten, des Bericht des KIS vor dem Ausschuss über den Stand der Ausräumung am 24.11.2009 und in Folge einer intensiven Diskussion über die notwendigen Konsequenzen des Prüfberichtes hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss auf die in der Beschlussvorlage ausgeführten Ergebnisse und Empfehlungen verständigt.

 

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