Beschlussvorlage - 10/SVV/0672

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Einrichtung eines Stadtteilrates „Schlaatz/Waldstadt“ ist kurzfristig vorzunehmen, er ist die Nachfolgeeinrichtung des ehemaligen Beirates „Schlaatz/WaldstadtI/Waldstadt II“.

Gemäß Kommunalverfassung hat sich der zu bildende Stadtteilrat eine neue Geschäftsordnung zu geben. Die Liste der zukünftigen Mitglieder und BeraterInnen des zukünftigen Rates ist ebenfalls zu beschließen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

 

Grundlage dieser Beschlussvorlage ist der Beschluss zum Antrag 09/SVV/0305 vom 6. Mai 2009 zur Bildung der Stadtteilräte Stern/Drewitz/Kirchsteigfeld und Schlaatz/Waldstadt.

 

Es ist der Stadtteilrat für:

n       Schlaatz/Waldstadt

zu bilden.

 

Dieser Stadtteilrat soll sich aus Mitgliedern der Fraktionen und Wählergruppen der Stadtverordnetenversammlung und berufenen Personen als Akteure aus den jeweiligen Stadtteilen zusammensetzen, siehe Anlage 1 und 2 - Liste der Vorschläge zur institutionellen Zusammensetzung der Gremien. Beraten wird der zukünftige Stadtteilrat durch benannte VertreterInnen aus verschiedenen Geschäftsbereichen der Stadtverwaltung.

 

Die vorgesehene interdisziplinäre Zusammensetzung des Stadtteilrates ist eine gute Voraussetzung, die stattfindenden Entwicklungsprozesse in den jeweiligen Stadtteilen vor allem integrativ und positiv zu begleiten und dabei unterstützend bzw. stärkend bei Aufwertungsmaßnahmen zu wirken. Modifizierend zur Anlage des vorliegenden Beschlusses wurden aufgrund notwendiger, aktueller Entwicklungen in den Stadtteilen sowie aktualisierter Planungen die Aufgaben und Befugnisse des Stadtteilrates erweitert. Das ist auch der Grund für die Vergrößerung des Kreises sachkundiger Personen, die den Stadtteilrat als Mitglieder bzw. BeraterInnen repräsentieren sollen. 

 

Der Stadtteilrat soll die jeweilige Stadtteilentwicklung und den Einsatz öffentlicher Gelder fachlich begleiten.

 

Die Beteiligung der unmittelbar am Stadtentwicklungsprozess Betroffenen und der VertreterInnen der Kommunalpolitik mit dem direkten Mitspracherecht ist ein wichtiger Aspekt für die breite Akzeptanz der geplanten Maßnahmen speziell in den Stadtteilen mit dem besonderen Entwicklungsbedarf.

 

Mit der Arbeit des Stadtteilrates soll kurzfristig begonnen werden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen entstehen für:

  • die Betreuung der Stadtteilratssitzungen durch den Bereich Stadterneuerung und den Entwicklungsbeauftragten für Neubaugebiete, Stadtkontor
  • die Bereitstellung der Räumlichkeiten
  • Materialien zur Information der Stadtteilratsmitglieder

Die Aufwendungen werden im Rahmen des Förderprogramms „Soziale Stadt“ für den Schlaatz aus der jeweiligen Gesamtmaßnahme im Rahmen des Fördergegenstands Öffentlichkeitsarbeit finanziert, nicht darüber hinaus. Damit sind sie in den Ausgaben des folgenden Unterprodukts

 

Unterprodukt

Bezeichnung

Ansatz 2010

5110607

Gesamtmaßnahme Schlaatz Soziale Stadt

360.000 €

 

im Haushaltsplan 2010 enthalten. Der Haushaltsbeschluss hierzu ist gefasst, die Genehmigung steht jedoch aus. Die Ausgaben können nur getätigt werden, wenn die entsprechenden Fördermittel vom Fördergeber zur Verfügung gestellt werden können.

Explizit lassen sich die Kosten für den Stadtteilrat zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht darstellen, da sich der Stadtteilrat erst konstituieren soll und beispielsweise eine Einigung auf einen Sitzungsturnus oder inhaltliche Vorgaben noch nicht erfolgt ist. Die maximalen Ausgaben werden sich nach den zur Verfügung stehenden Mitteln für die Öffentlichkeitsarbeit abzüglich der weiteren Vorhaben aus diesem Budget und der Bürgerbeteiligung bemessen. Für Öffentlichkeitsarbeit dürfen maximal 3 Prozent des der Gemeinde zur Verfügung stehenden Gesamtverfügungsrahmens aus Städtebaufördermitteln (Zuwendungen inkl. KMA) für die Gesamtmaßnahme ausgegeben werden. Der Kommunale Mitleistungsanteil für das Förderprogramm „Soziale Stadt“ beträgt ein Drittel der förderfähigen Gesamtkosten.

 

 

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Anlagen

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