Beschlussvorlage - 10/SVV/0672
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung des Stadtteilrates Schlaatz/Waldstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB STadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
01.09.2010
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Einrichtung eines Stadtteilrates „Schlaatz/Waldstadt“ ist kurzfristig vorzunehmen, er ist die Nachfolgeeinrichtung des ehemaligen Beirates „Schlaatz/WaldstadtI/Waldstadt II“.
Gemäß Kommunalverfassung hat sich der zu bildende Stadtteilrat eine neue Geschäftsordnung zu geben. Die Liste der zukünftigen Mitglieder und BeraterInnen des zukünftigen Rates ist ebenfalls zu beschließen.
Erläuterung
Begründung:
Grundlage dieser Beschlussvorlage ist der Beschluss zum
Antrag 09/SVV/0305 vom 6. Mai 2009 zur Bildung der Stadtteilräte
Stern/Drewitz/Kirchsteigfeld und Schlaatz/Waldstadt.
Es ist der Stadtteilrat für:
n Schlaatz/Waldstadt
zu bilden.
Dieser Stadtteilrat soll sich aus Mitgliedern der Fraktionen
und Wählergruppen der Stadtverordnetenversammlung und berufenen Personen als
Akteure aus den jeweiligen Stadtteilen zusammensetzen, siehe Anlage 1 und 2 -
Liste der Vorschläge zur institutionellen Zusammensetzung der Gremien. Beraten
wird der zukünftige Stadtteilrat durch benannte VertreterInnen aus
verschiedenen Geschäftsbereichen der Stadtverwaltung.
Die vorgesehene interdisziplinäre Zusammensetzung des Stadtteilrates ist eine gute Voraussetzung, die stattfindenden Entwicklungsprozesse in den jeweiligen Stadtteilen vor allem integrativ und positiv zu begleiten und dabei unterstützend bzw. stärkend bei Aufwertungsmaßnahmen zu wirken. Modifizierend zur Anlage des vorliegenden Beschlusses wurden aufgrund notwendiger, aktueller Entwicklungen in den Stadtteilen sowie aktualisierter Planungen die Aufgaben und Befugnisse des Stadtteilrates erweitert. Das ist auch der Grund für die Vergrößerung des Kreises sachkundiger Personen, die den Stadtteilrat als Mitglieder bzw. BeraterInnen repräsentieren sollen.
Der Stadtteilrat soll die jeweilige Stadtteilentwicklung und
den Einsatz öffentlicher Gelder fachlich begleiten.
Die Beteiligung der unmittelbar am Stadtentwicklungsprozess Betroffenen und der VertreterInnen der Kommunalpolitik mit dem direkten Mitspracherecht ist ein wichtiger Aspekt für die breite Akzeptanz der geplanten Maßnahmen speziell in den Stadtteilen mit dem besonderen Entwicklungsbedarf.
Mit der Arbeit des Stadtteilrates soll kurzfristig begonnen werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen entstehen für:
- die Betreuung der
Stadtteilratssitzungen durch den Bereich Stadterneuerung und den
Entwicklungsbeauftragten für Neubaugebiete, Stadtkontor
- die Bereitstellung der
Räumlichkeiten
- Materialien zur Information der
Stadtteilratsmitglieder
Die Aufwendungen werden im Rahmen des Förderprogramms „Soziale Stadt“ für den Schlaatz aus der jeweiligen Gesamtmaßnahme im Rahmen des Fördergegenstands Öffentlichkeitsarbeit finanziert, nicht darüber hinaus. Damit sind sie in den Ausgaben des folgenden Unterprodukts
Unterprodukt
|
Bezeichnung
|
Ansatz 2010
|
5110607 |
Gesamtmaßnahme
Schlaatz Soziale Stadt |
360.000 € |
im Haushaltsplan 2010 enthalten. Der Haushaltsbeschluss hierzu ist gefasst, die Genehmigung steht jedoch aus. Die Ausgaben können nur getätigt werden, wenn die entsprechenden Fördermittel vom Fördergeber zur Verfügung gestellt werden können.
Explizit lassen sich die Kosten für den Stadtteilrat zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht darstellen, da sich der Stadtteilrat erst konstituieren soll und beispielsweise eine Einigung auf einen Sitzungsturnus oder inhaltliche Vorgaben noch nicht erfolgt ist. Die maximalen Ausgaben werden sich nach den zur Verfügung stehenden Mitteln für die Öffentlichkeitsarbeit abzüglich der weiteren Vorhaben aus diesem Budget und der Bürgerbeteiligung bemessen. Für Öffentlichkeitsarbeit dürfen maximal 3 Prozent des der Gemeinde zur Verfügung stehenden Gesamtverfügungsrahmens aus Städtebaufördermitteln (Zuwendungen inkl. KMA) für die Gesamtmaßnahme ausgegeben werden. Der Kommunale Mitleistungsanteil für das Förderprogramm „Soziale Stadt“ beträgt ein Drittel der förderfähigen Gesamtkosten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
13,5 kB
|