Beschlussvorlage - 10/SVV/0579
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung SGB II
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, GB Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.09.2010
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06.10.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit und Soziales
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Vorberatung
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21.09.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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29.09.2010
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Erläuterung
Begründung:
In Folge
des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 20.12.2007 zur Verfassungswidrigkeit
der Arbeitsgemeinschaften nach § 44 b SGB II wurden verschiedene Vorschläge zur
Neuorganisation diskutiert.
2008 waren
die ersten Vorschläge des BMAS zur Bildung von sogenannten kooperativen
Job-Centern gescheitert.
Am
17.03.2009 konnte im Koalitionsausschuss der Bundesregierung keine Mehrheit für
eine Initiative zur Grundgesetzänderung herbeigeführt werden. Diese war
notwendig, um eine verfassungskonforme Weiterführung der SGB II Reform und somit der
Zusammenarbeit von Arbeitsagentur und Kommunen zu ermöglichen.
Im März
2010 einigte sich in Berlin eine eigens einberufene Bund-Länder-Arbeitsgruppe
auf die Grundzüge der Neuorganisation des SGB II.
Mit dem
Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für
Arbeitsuchende soll auf der Grundlage der entsprechenden verfassungsrechtlichen
Änderungen sichergestellt werden, dass die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung von
Agenturen für Arbeit und Kommunen fortgesetzt werden kann.
Am 17. Juni
2010 verabschiedete der Bundestag die Grundgesetzänderung und den Gesetzentwurf zur Änderung des
SGB II.
Am 09. Juli
2010 stimmte der Bundesrat den Entscheidungen des Bundestages zu.
Bundesweit
können zu den bestehenden 69 Optionskommunen 41 weitere zugelassen werden.
Für das
Land Brandenburg können maximal zwei weitere Gebietskörperschaften für eine
Option anerkannt werden.
Die
Landeshauptstadt Potsdam muss nun entscheiden, ob die Potsdamer
Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (PAGA) bis zum
31.12.2010 die Zulassung als Optionskommune beantragt oder ihre Arbeit ab dem
01.01.2011 als gemeinsame Einrichtung fortsetzt.
Es ist
festzustellen, dass beide Varianten in der Praxis umsetzbar sind und bereits
Erfahrungen seit 2005 in einigen Kommunen gesammelt wurden. Sowohl bei der
gemeinsamen Einrichtung als auch bei dem zugelassenen kommunalen Trägern ist
sichergestellt, dass die Hilfeempfänger die Leistungen aus einer Hand erhalten
und für die Bürger kein Nachteil entsteht.
Sowohl die
gemeinsamen Einrichtungen als auch
die zugelassenen kommunalen Träger werden zukünftig die Bezeichnung „Jobcenter“
führen. Für beide Einrichtungen
sind ein einheitlicher Kennzahlenvergleich und eine regelmäßige
Benchmarking-Berichterstattung des Bundes vorgesehen.
Zur
Erleichterung der Entscheidung ist eine Synopse mit den wesentlichen Sachthemen
sowie eine Entscheidungsmatrix beigefügt.
Bei der
Entscheidung zur Umsetzung der zukünftigen Arbeit des Grundsicherungsträgers in
der Landeshauptstadt Potsdam spielen vor allen drei Aspekte eine wesentliche
Rolle:
a) finanzielle Auswirkungen auf die LHP
b) personelle Auswirkungen
c) organisatorischer Auswirkungen, z.B.
Aufwand im Übergangsjahr 2011
Anlage 1
und 2
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Die Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der
Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende und die damit verbundenen
Änderungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch führen zu Mehrausgaben für
Personal- und Verwaltungskosten. Mehrkosten entstehen in jedem Fall unabhängig
davon, ob die Umsetzung des SGB II zukünftig in einer gemeinsamen Einrichtung
oder bei einem zugelassenen kommunalen Träger erfolgt.
Diese sind zu einem Teil der Neuorganisation der
Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende, zu einem anderen Teil
fachlichen Verbesserungen zur Weiterentwicklung der Aufgabenwahrnehmung
zuzuordnen.
Mehrkosten durch organisatorische Anpassungen und damit
verbunden ein Anstieg der
Verwaltungskosten entstehen
z.B. für gemeinsame Einrichtungen durch:
- Bestellung
von Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt nach
- § 18 e SGB II
- Bildung
einer Personalvertretung nach § 44 h
- Bestellung
einer Gleichstellungsbeauftragten nach § 44 j
Aufgrund fehlender Anschubfinanzierungen durch den Bund
entstehen für die zugelassenen kommunalen Träger vor allem im Übergangsjahr
2011 Kosten für den gesamten Verwaltungsumbau und den damit verbundenen Kosten
z.B. für die Anschaffung der
IT-Infrastruktur (PCs, Drucker, Telefonanlage, Software)
Genaue Kosten
können gegenwärtig noch nicht beziffert werden, da nach einer
Grundsatzentscheidung der Landeshauptstadt Potsdam zum weiteren Verfahren die vertraglichen
Verhandlungen mit der BA einsetzen müssen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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42,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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20,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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3,4 kB
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