Antrag - 10/SVV/0708
Grunddaten
- Betreff:
-
Wiederherstellung und Sicherung der Gesundheitsgasse
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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23.11.2010
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.10.2010
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03.11.2010
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01.12.2010
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15.12.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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20.10.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
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Vorberatung
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23.11.2010
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Kaufverhandlungen mit dem Eigentümer der Fläche des Kinos Charlott und der benachbarten ehemaligen Villa in der Zeppelinstraße vorzubereiten mit dem Ziel, die notwendige Teilfläche zwischen beiden Grundstücken durch die Stadt zu erwerben und den Fußweg Gesundheitsgasse wieder zu öffnen. Der Weg ist dauerhaft als öffentlicher Fußweg zu widmen. Finanzielle Mittel für den Ankauf der Wegefläche sind in den Entwurf des Haushaltes 2011 einzustellen.
Erläuterung
Begründung:
Die Gesundheitsgasse war über mehrere Jahre ein zweckmäßig genutzter Weg, der das Wohngebiet der Brandenburger Vorstadt direkt mit dem Bahnhof Charlottenhof und dem Zugang zur Havel über das Gebiet Schillerplatz verbunden hat. Der Weg war kurz und frei von Beeinträchtigungen durch Fahrzeugverkehr und daher eine attraktive Fußwegverbindung durch das Quartier am Ärztehaus. Dieser Weg soll im Interesse der Stärkung des Fußgängerverkehrs und der attraktiveren Erreichbarkeit des ÖPNV schnellstmöglich wieder geöffnet werden. Weil die bisherigen Bemühungen der Verwaltung um eine Öffnung scheiterten, soll jetzt der Ankauf der wenigen Quadratmeter (ca. 30m²) vorbereitet werden, um dem berechtigten Interesse der Allgemeinheit besser zu entsprechen. Der Vorteil für die Allgemeinheit ist so groß, dass diese geringfügige Investition gerechtfertigt ist, um den baulich vorhandenen Weg wieder nutzbar zu machen, der im übrigen einer späteren Nutzung der beiden zur Zeit brach liegenden Grundstücke nicht entgegensteht.